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Webcam zu Überwachen
Frage
Hallo,
also ich benötige eine Software mit der man Raüme überachen kann wo das ganze dann auf die Festplatte gespeichert wird ( dauer der Aufnahme ca. 12Stunden )!!!!
Bei bewegung soll die Kamera die Aufnahme starten!!! Quasie als Überwachungskamera!!!
Oder gibt es eine Software wo mann die Webcam ansteuern kann vonanderen Rechnern im Netzwerk oder per Internet???
Antwort 1 von ekp
Geh mal auf den Link
www.go1984.de/download.cfm
wurde von Computerbild getestet.
Gruß
ekp
www.go1984.de/download.cfm
wurde von Computerbild getestet.
Gruß
ekp
Antwort 2 von Lutz1965
Hallo
zum Thema go1984 Software, würde ich das mah hier lesen:
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=152824
Gruss
Lutz
zum Thema go1984 Software, würde ich das mah hier lesen:
https://supportnet.de/discussion/listmessages.asp?AutoID=152824
Gruss
Lutz
Antwort 3 von joey76
He Lutz! Scheint ja Dein absoluter Lieblingsthread zu sein! *gg* Is aber auch zu gut!!!
Zum Thema: Vielen Webcams liegt auch gleich eine Software für dieses Anwendungsgebiet bei (zumindest bei meiner Terratec war was dabei). Denk aber dran, das Du net beliebig irgendwelche Räume filmen/überwachen darfst! Nur Deinen eigenen Besitz darfst Du so "beschatten", schon öffentliche Gehwege, Parkplätze & Co. sind verboten!
Zum Thema: Vielen Webcams liegt auch gleich eine Software für dieses Anwendungsgebiet bei (zumindest bei meiner Terratec war was dabei). Denk aber dran, das Du net beliebig irgendwelche Räume filmen/überwachen darfst! Nur Deinen eigenen Besitz darfst Du so "beschatten", schon öffentliche Gehwege, Parkplätze & Co. sind verboten!
Antwort 4 von anno_58
@ Lutz,
gut reagiert.
@ Joey,
sei doch froh wenn mal einer ber den "Tellerrand" hinaus blickt.
Zur Rechtslage:
Mit "Bildaufzeichnungsgeräten" dürfen nur Gegenstände, bzw. Räume überwacht werden. Die Überwachung von Personen bedarf einer richterlichen Anordnung. Also genau überlegen "was" überwacht werden soll
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
gut reagiert.
@ Joey,
sei doch froh wenn mal einer ber den "Tellerrand" hinaus blickt.
Zur Rechtslage:
Mit "Bildaufzeichnungsgeräten" dürfen nur Gegenstände, bzw. Räume überwacht werden. Die Überwachung von Personen bedarf einer richterlichen Anordnung. Also genau überlegen "was" überwacht werden soll
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
Antwort 5 von Lutz1965
@Anno
"gut reagiert"......aber nur heute :-)
@joey76
Man brauch den armen ja nicht in sein Unglück laufen lassen oder ?
Schönen Abend noch .
Gruss
Lutz
"gut reagiert"......aber nur heute :-)
@joey76
Man brauch den armen ja nicht in sein Unglück laufen lassen oder ?
Schönen Abend noch .
Gruss
Lutz

