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Festplattenklau - Stress mit Siemens





Frage

Moin Leute, habe meinem Sohn zum Studienbeginn ein fabrikneues Notebook (Fujitsu-Siemens Amilo M7400) zukommen lassen. Nach Erhalt und in Betriebnahme stellten sich jedoch hardwarebedingte Mängel heraus. Nach Rücksprache mit dem Siemens Kundenservice wurde das Gerät gemäß Garantiebedingungen (pickup&return)zur Instandsetzung von einem Kurierdienst abgeholt und an die Siemens - Vertragsfirma "Bitronic" (Thüringen) geschickt. Ein Woche später kam das Notebook mit folgendem Hinweis zurück: "Wir erhielten das Notebook ohne Festplatte und schicken es ebenso zurück". Ende des Kommentars. Alle Versuche einer Einigung mit Siemens laufen ins Leere. Originalton Siemens: "Wir vertrauen unseren Vertragspartnern, Sie haben das Gerät manipuliert, damit sind wir raus aus der Produkthaftung". Wo immer auch die Festplatte abgeblieben ist, ich weiß einfach nicht mehr weiter. Die Burschen von Siemens schalten absolut auf stur und ich sitze aud dem Schaden. Denn, selbst wenn ich eine neue Festplatte einbauen würde, dürfte der anfangs erwähnte Mangel immer noch bestehen, für dessen Beseitigung sich Siemens nun nicht mehr genötigt fühlt. Von einer Klage rät die Rechtsberatung ab (aussichtslos). Gibt es ähnliche Erfahrungen bei euch und weiß jemand Rat? Gruß wis

Antwort 1 von Lutz1965

Hallo wis...

ist ja ganz schön der Hammer......

Hast Du schon mal daran gedacht, das ganze mal der "Computerbild" zuschreiben...

Wenn die helfen, dann auch sehr oft mit Erfolg.

Versuch ist es wert...

Gruss

Lutz

Antwort 2 von wis

Hi Lutz1965,

jo, guter Tipp.
Ich denke Öffentlichkeit, zumal negative, ist etwas, was auch Großkonzerne fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
wis


Antwort 3 von Frank1

Computerbild ist schon ein guter Tip - aber schau erstmal, ob Siemens da nicht ein guter Werbekunde ist :-)
Ansonsten würd ich es schon mit einem Anwalt versuchen, auch wenn die Rechtsberatung dagegen ist. Bei der genannten Firma muß es auf jeden Fall eine Wareneingangskontrolle geben. Dazu müßte auf jeden Fall ein Protokoll existieren, in dem der Zustand des Notebooks beim Eingang dokumentiert ist. Dort sollte man Einsicht verlangen. Können die sowas nicht vorlegen, hast du ganz gute Karten. Die lapidare Behauptung, kam ohne Festplatte an, reicht m.A. nicht aus. Wenn die Firma nämlich seriös ist, wird sie solche Probleme schon aus Haftungsgründen exakt dokumentieren.

mfg frank

Antwort 4 von Lutz1965

Hallo Wiz

die haben auch eine "kostenlose" Rechtsberatung

Mittwochs zwischen 17 - 19 Uhr

040 - 349 60 330
040 - 349 60 331

Wenn Du schreiben willst:

Axel Springer AG
Redaktion Computerbild
Kennwort: "Computerbild kämpft für Sie"
Axel-Springer-Platz 1
20350 Hamburg

oder per Fax: 040 347 29 377

Also ich glaube schon, das es mal wieder was ist, woran sie sich austoben können.

Gruss

Lutz

Antwort 5 von wis

@ Frank1
das klingt logisch. Sollte Bitronic nicht gerade in den Weihnachtsferien sein, werde ich sie gleich am Montag entsprechend kontakten.

@ Lutz1965
danke für die Ausführlichkeiten.

wis

Antwort 6 von OldHenry

Hallo,
hast Du das Notebook zugeschickt bekommen,wenn ja,vielleicht läßt sich ja dann durch das Paketgewicht ermitteln,ob da eine Festplatte drinn war oder nicht.Manche Firmen ermitteln beim Versand aus diesen Gründen das genaue Paketgewicht.
Ist nur so eine Idde,aber man weiß ja nie.

Gruß
Old Henry

Antwort 7 von wis

Also, anfänglich war schon eine Festplatte installiert. Der Rechner lief ja auch, bis eben Fehlfunktionen auftraten. Die Platte muss auf der Strecke >Kurierdienst-Post-Bitronic< ins
sog. "schwarze Loch" gefallen sein.
wis

Antwort 8 von Alexander_

Hatte ein ähnliches Problem mit einer anderen Elektronikfirma. Hatte dort zwei baugleiche Organizer zur Reparatur geschickt. Akku defekt. Angeblich wäre aber nur ein Teil im Paket gewesen und bei der Firma angekommen obwohl ich auf dem Reparaturauftrag ausdrücklich stets von 2 Geräten mit 2 Seriennummern gesprochen habe. Die Firma hätte sofort beim Paketeingang und Kenntnisnahme des Reparaturauftrages an mich herantreten müssen. Wert pro Gerät: ca. 250,- Euro. Auch die Empfänger-Firma wollte Paketschein sehen wegen Gewicht und Versicherungsleistung. Warum sollte das Paketgewicht als Beweis dienen dass wirklich zwei Geräte drin waren ? Schließlich könnte ich ja Blei oder Steine als Paketfüllmaterial verwenden uns sagen, dass ich 5 Geräte geschickt habe. Jedenfalls habe ich über Anwalt mit Klage usw. gedroht. Aussichtlos. Der Absender muß beweisen, dass das der Paketinhalt und Gerätezustand auch so beim Empfänger ankommt. Notfalls muß der Absender persönlich erscheinen und sich den Empfang vom Paketinhalt bestätigen lassen. So krass es auch klingt. Jedenfalls habe ich die 250,- Euro abgeschrieben. Hätte ich vor Gericht gehen sollen ? :-(

Alexander

Antwort 9 von wis

Hi Alexander,

ist schon eine dumme Sache aber in deinem Fall denke ich, hättest du dir den Versand von zwei Geräten irgendwie bestätigen lassen müssen.
Anders hingegen verhält es sich bzgl. der Vollständigkeit von eingebauten Komponenten eines Gerätes. Die Garantiebedingungen sehen nun mal das Abholen des Gerätes vor und ich kann schließlich nicht bei eben dieser Abholung das Gerät aufschrauben und per Einzelteilliste im Besein des Kurierdienstlers auf Vollständigkeit hin überprüfen. Aber diesen Argumenten verschließt sich Siemens gänzlich.
wis

Antwort 10 von egal

Hallo Wis,

ist natürlich ärgerlich, nur was soll denn eine Firma (ob Siemens oder eine andere) machen?

Was glaubst Du denn, wieviele Leute auf die glorreiche Idee kämen,Ihren Rechner vor Versand "auszuschlachten" und dann zur Reparatur einzusenden?



Antwort 11 von Locke

Ich würde da nochmal genau nachlesen, was dieser Pickup-Service leisten muß. Einfach mal schauen in wie weit dieser Service Kontrollen durchführen muß und wie das ganze versichert ist.
Es gibt in jeder Firma eine Wareneingangskontrolle, die verpflichtet den Zeitpunkt und Art der Lieferung festzuhalten, Eingänge sofort auf Vollständigkeit zu prüfen und dies schriftlich festzuhalten.
Wenn die Platte geklaut worden ist, ist das (denke ich) mit Sicherheit kein Einzelfall. Denn Diebe, die auf diesen Versandwegen zuschlagen, sind (denke ich) berechnend und skrupellos, da das ja auf jeden Fall auffällt.
Vielleicht kann man auf dem Weg was erreichen.

Antwort 12 von egal

Kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß die Wareneingangskontrolle verpflichtet ist, einen Laptop aufzuschrauben, um nachzusehen, ob die Festplatte noch drin ist!Lass mal die Kirche im Dorf! Oder schaut bei Dir Deine Autowerkstatt nach, ob noch alle Stossdämpfer eingebaut sind?

Wie kommst Du denn zur Erkenntnis, daß die geklaute Platte kein Einzelfall ist?
Ach so, Du denkst es die Dir ja nur! Mit Sicherheit!


Antwort 13 von Locke

@Egal:
Ich habe nix von aufschrauben gesagt, oder?
Bei meinem Läppi kann ich die Platte ohne Werkzeug rausnehmen. Man sieht dann auch dass die Platte fehlt.
Zu der Autowerkstatt sag ich jetzt besser mal nix.
Und das es kein Einzelfall sein könnte sagt die Dreistigkeit das es jemanden egal ist die Platte zu klauen, obwohl es mit Sicherheit rauskommen wird, dass die Platte fehlt. Das macht bestimmt keiner, der ein Gewissen oder Schuldempfinden hat.
Zudem hast Du das ja richtig erkannt (bravo), ist ja nur eine Vermutung (ohne Vermutungen keine Fakten).

Antwort 14 von Alexander_

@wis
Ich hatte damals auf dem Reparaturauftrag/Begleitschein geschrieben, dass beiliegend zwei Geräte gesendet wurden. Auch habe ich beide Seriennummern explizit aufgeführt. Und den Reparaturauftrag/Begleitschein haben die lesen müssen, sonst hätten die ja gar nicht gewußt, was sie mit den Geräten hätten machen sollen. Nach einer Woche ist ein Gerät wieder repariert und ohne Kommentar bei mir eingegangen. Vom zweiten Gerät wurde keine Silbe erwähnt.
Wie gesagt, Du als Absender bist in der Beweispflicht, sonst ist es Essig. Übrigens hatte ich bei der Fa. Siemens auch Probleme mit einem Handydefekt. Siemens war auch hier alles andere als kundenorientiert. Naja, wo die Kohle steckt....

Du müsstest also dem PickUp Service beweisen, dass das Notebook "komplett" übergeben wurde. Da Du das aber jetzt nicht mehr machen kannst ist es bitteres Lehrgeld.
Und zukünftig mußt Du für jeden Schmarrn eine Quittung oder Bestätigung verlangen. Ist halt leider mal so .....

Antwort 15 von Froschkoenig

Hallo

Ich würde dir aber noch empfehlen eine Anzeige aufzugeben. Auch wenn es dir nicht hilft, aber vielleicht kommt das ja doch häufiger vor. Und nur wenn man was meldet kann es auch verfolgt werden. Und wenn dem so ist so könntest du dann vielleicht später (wenn deine Unschuld bewiesen ist) dein Recht einfordern.

mfg Froschkoenig