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...Sicherheitskopie... einer Original DVD
Frage
Hi , ich habe mir einen DVD Brenner gekauft , und möchte nun eine "Sicherheiskopie" meiner DVD machen die ich natürlich nichgt ausleihe , verkaufe oder verschenke oder irgendjemandem vorführe .
So ich habe es mit Nero probiert , aber er sagt mir , das diese natürlich geschützt ist .
Wie kann ich diese nun Kopieren ?
Mal so ausgedrückt . Ich möchte sie kopieren , mit ich die Original in den Schrank legen kann wenn ihr wollt auch einrahmen kann und die gebrannte dann in meinenm DVD spieler ab und zu gucken kann .
Rein Rechtlich habe ich mich hier korrekt ausgedrückt *g*
Weiss einer , mit welchem programm ich sie brennen kann ?
mfg
wismo
Antwort 1 von sutadur
Rein rechtlich wirst Du kaum die Notwendigkeit einer Sicherheitskopie begründen können ...
Antwort 2 von Micha_123
Soviel ich weiss müsste es auch mit CLONE CD gehen Binn mir aber nicht ganz sicher.
Meistens ist aber auf der original DVD mehr platz als auf einer DVD-R/RW
eine Orginal DVD kann biss zu ca 15 GB haben.
auf eine DVD-R/RW sind jedoch "nur" ca 5 GB also müsstest du nur den reinen film kopieren mit der deutschen tonspur. die anderen tonspuren müsstest du dann weglassen dann könnte es passen.
es gibt davür extra programme die das können. jedoch weiss ich nicht wie sie heißen. binn mir aber sicher das es sie gibt.
Meistens ist aber auf der original DVD mehr platz als auf einer DVD-R/RW
eine Orginal DVD kann biss zu ca 15 GB haben.
auf eine DVD-R/RW sind jedoch "nur" ca 5 GB also müsstest du nur den reinen film kopieren mit der deutschen tonspur. die anderen tonspuren müsstest du dann weglassen dann könnte es passen.
es gibt davür extra programme die das können. jedoch weiss ich nicht wie sie heißen. binn mir aber sicher das es sie gibt.
Antwort 3 von Targon
Hi
du brauchst ein programm wie z.b. DaVideo on DVD oder ein ähnliches. geh mal googleln gibt auch freeware (dvdrip oder so heißts)
@sutadur: rein rechtlich hat ers schon begründet.Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG §69d) darf (noch) jeder eine sicherheitskopie von rechtmäßig in seinem Besitz befindlichen datenträgern machen (sogar ausgeliehene gegen bezahlung (Videothek)...)
Grüße
targon
du brauchst ein programm wie z.b. DaVideo on DVD oder ein ähnliches. geh mal googleln gibt auch freeware (dvdrip oder so heißts)
@sutadur: rein rechtlich hat ers schon begründet.Laut Urheberrechtsgesetz (UrhG §69d) darf (noch) jeder eine sicherheitskopie von rechtmäßig in seinem Besitz befindlichen datenträgern machen (sogar ausgeliehene gegen bezahlung (Videothek)...)
Grüße
targon
Antwort 4 von thorsten
hallo,
in der heutigen neuausgabe von computerbild ist ein test über diese frage drin.
gruss t
in der heutigen neuausgabe von computerbild ist ein test über diese frage drin.
gruss t
Antwort 5 von Sarah
@ Targon -
aber sicher nicht von ausgeliehenen- den § zeig mir mal.
Eine Sicherheitskopie muss in denselben Räumlichkeiten vorgehalten werden- du kannst ja auch nicht eine gekaufte kopieren und die Kopie dann "bei einem Freund aufbewahren"
Sarah
aber sicher nicht von ausgeliehenen- den § zeig mir mal.
Eine Sicherheitskopie muss in denselben Räumlichkeiten vorgehalten werden- du kannst ja auch nicht eine gekaufte kopieren und die Kopie dann "bei einem Freund aufbewahren"
Sarah
Antwort 6 von Thomas
@sarah. Jeder der derzeitig im besitz der Original DVD ist darf sich eine Kopie machen.
das ist so! da zählt nicht der Eigentümer, sondern der Besitzer.
wenn du das Original zurückgibst, muss die Kopie natürlich auch wieder weg.
das ist so! da zählt nicht der Eigentümer, sondern der Besitzer.
wenn du das Original zurückgibst, muss die Kopie natürlich auch wieder weg.
Antwort 7 von Sebastian Quirl
@Sarah
Doch, du kannst sie bei einem Freund aufbewahren. Und du darfst sie sogar im Bekanntenkreis verschenken. Sieben Kopien lässt die aktuelle Rechtsprechung im allgemeinen durchgehen, zur freien, nichtkommerziellen Verwendung.
Doch, du kannst sie bei einem Freund aufbewahren. Und du darfst sie sogar im Bekanntenkreis verschenken. Sieben Kopien lässt die aktuelle Rechtsprechung im allgemeinen durchgehen, zur freien, nichtkommerziellen Verwendung.
Antwort 8 von elbron
das recht auf eine privatkopie wird allerdings durch den §95a UrhG (ab sommer. umsetzung einer eu-richtlinie!) eingeschränkt durch den geregelt wird daß ein umgehen eines kopierschutzes strafbar ist.
hast du also einen kopierschutz auf der dvd, kopierst (wie auch immer) trotzdem so wird diese kopie illegal.
dies nur als kurze anmerkung, da targons aussage diesbezüglich relativiert werden sollte.
p.s.: der §69d bezieht sich auf software und nicht etwa filmmaterial. du beziehst dich wohl eher auf den §53 UrhG
hast du also einen kopierschutz auf der dvd, kopierst (wie auch immer) trotzdem so wird diese kopie illegal.
dies nur als kurze anmerkung, da targons aussage diesbezüglich relativiert werden sollte.
p.s.: der §69d bezieht sich auf software und nicht etwa filmmaterial. du beziehst dich wohl eher auf den §53 UrhG
Antwort 9 von p.k.
Mal im Ernst: Dieses ganze Geschwafel von den "Sicherheitskopien" ist doch nur eine Ausrede! Einen wirklichen Grund gibt's dafür nämlich schon nicht mehr, seit die CD eingeführt wurde ...
Antwort 10 von elbron
@sarah
§ 53 UrhG Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen .... (wissenschaftlicher Gebrauch u.a.)
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerkes ... (Schulunterricht, Prüfungen)
(4) ...
(5) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
keine räumliche beschränkung oder?`
das gilt für alle werke an denen du nutzungsrechte (wie bspw. durch ausleihen aus der videothek) erwirbst, da du an dem geistigen eigentum anderer sowieso keinen "besitz" sondern eben nur nutzungsrechte erwirbst.
§ 53 UrhG Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen .... (wissenschaftlicher Gebrauch u.a.)
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerkes ... (Schulunterricht, Prüfungen)
(4) ...
(5) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
keine räumliche beschränkung oder?`
das gilt für alle werke an denen du nutzungsrechte (wie bspw. durch ausleihen aus der videothek) erwirbst, da du an dem geistigen eigentum anderer sowieso keinen "besitz" sondern eben nur nutzungsrechte erwirbst.
Antwort 11 von Sarah
@ elbron, Thomas,
danke.
Das heisst ich darf in eine Videothek gehen, mir eine DVD ausleihen - und dem Verleiher gleich ankündigen das ich diese für mich kopieren werde???
danke.
Das heisst ich darf in eine Videothek gehen, mir eine DVD ausleihen - und dem Verleiher gleich ankündigen das ich diese für mich kopieren werde???
Antwort 12 von Thomas
bla... besitz erwerben...
besitzer ist jeder der das ding gerade hat. völlig unabhängig davon ob man die nutzungsrechte daran hat oder nicht.
besitzer ist jeder der das ding gerade hat. völlig unabhängig davon ob man die nutzungsrechte daran hat oder nicht.
Antwort 13 von Thomas
@Sarah:
wenn du die DVD wieder in die Videothek gibst, muss du die Kopie vernichten.
Wie schon erwähnt wurde ist es aber nicht legal den Kopierschutz zu umgehen.
Zitat:
wenn du das Original zurückgibst, muss die Kopie natürlich auch wieder weg.
wenn du das Original zurückgibst, muss die Kopie natürlich auch wieder weg.
wenn du die DVD wieder in die Videothek gibst, muss du die Kopie vernichten.
Wie schon erwähnt wurde ist es aber nicht legal den Kopierschutz zu umgehen.
Antwort 14 von elbron
@thomas
"Videokopien sind in Deutschland völlig legal, solange sie für den Privatgebrauch sind. Wenn Sie sich eine Cassette aus der Videothek leihen und eine Filmkopie anfertigen, so ist dies nicht nur vom Gesetzgeber abgesegnet (Urheberrecht § 94, I, IV und § 53.I, V), sondern Sie haben bereits beim Kauf der Leercassette einen Obulus dafür gezahlt. Genaugenommen behindern Firmen, die Videocassetten mit Kopierschutz versehen, Ihr bereits bezahltes Recht, Kopien anzufertigen. Allerdings ist bereits das kostenlose aber erst recht das bezahlte Verleihen der Kopie an Bekannte oder Freunde strafbar.
"
kopien auch aus der videothek sind erlaubt. du musst auch deine kopie nicht vernichten wenn du das original zurückgibst.
"Videokopien sind in Deutschland völlig legal, solange sie für den Privatgebrauch sind. Wenn Sie sich eine Cassette aus der Videothek leihen und eine Filmkopie anfertigen, so ist dies nicht nur vom Gesetzgeber abgesegnet (Urheberrecht § 94, I, IV und § 53.I, V), sondern Sie haben bereits beim Kauf der Leercassette einen Obulus dafür gezahlt. Genaugenommen behindern Firmen, die Videocassetten mit Kopierschutz versehen, Ihr bereits bezahltes Recht, Kopien anzufertigen. Allerdings ist bereits das kostenlose aber erst recht das bezahlte Verleihen der Kopie an Bekannte oder Freunde strafbar.
"
kopien auch aus der videothek sind erlaubt. du musst auch deine kopie nicht vernichten wenn du das original zurückgibst.
Antwort 15 von Strauss
Hi
Jetzt mal zum eigentlichen Thema:
(Warum gibt es solche Diskusionen nicht bei Emule Fragen???)
Also als Programm kann ich Dir das schon genannte DaVideo on DVD von G-Data nur empfehlen.
Es erstellt echte 1 zu 1 Kopien von DVD`s.
Klar das man bei einer DVD min. 2 Rohlinge braucht, aber es gibt auch die Möglichkeit, aus dem Film die unwichtigen Sachen rauszunehmen.
Dazu gehören z.B. alle Tonspuren außer deutsch sowie die gesamten Untertitel.
Das Programm komprimiert dann den Film soweit runter , das der dann auf eine DVD passt.
Ich habe schon mehrere Filme kopiert und konnte bisher mit bloßem Auge keine Qualitätsverluste feststellen.
Weder auf dem Bildschirm noch auf dem Fernseher.
Das Programm kostet ca 50 € und ist diese Ausgabe auch wert.
Wichtig ist aber noch, das Du nicht die billigsten Rohlinge kaufts.
Empfehlungen kann ich Dir aber nicht geben, da das von Brenner zu Brenner unterschiedlich ist.
Mfg Micha
Jetzt mal zum eigentlichen Thema:
(Warum gibt es solche Diskusionen nicht bei Emule Fragen???)
Also als Programm kann ich Dir das schon genannte DaVideo on DVD von G-Data nur empfehlen.
Es erstellt echte 1 zu 1 Kopien von DVD`s.
Klar das man bei einer DVD min. 2 Rohlinge braucht, aber es gibt auch die Möglichkeit, aus dem Film die unwichtigen Sachen rauszunehmen.
Dazu gehören z.B. alle Tonspuren außer deutsch sowie die gesamten Untertitel.
Das Programm komprimiert dann den Film soweit runter , das der dann auf eine DVD passt.
Ich habe schon mehrere Filme kopiert und konnte bisher mit bloßem Auge keine Qualitätsverluste feststellen.
Weder auf dem Bildschirm noch auf dem Fernseher.
Das Programm kostet ca 50 € und ist diese Ausgabe auch wert.
Wichtig ist aber noch, das Du nicht die billigsten Rohlinge kaufts.
Empfehlungen kann ich Dir aber nicht geben, da das von Brenner zu Brenner unterschiedlich ist.
Mfg Micha

