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Seit wann hat man 2 Jahre Garantie auf Gebrauchsgüter?
Frage
Hi,
seit wann genau hat man 2 Jahre Garantie auf alle Gebrauchsgüter?
Ich habe mir im Juni 2001 einen grßen Gehäuselüfter gekauft, der jetzt durchgebrannt ist. Eigentlich müsste ja noch Garantie drauf sein. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob man seit Anfang 2002 mindestens 2 Jahre Garantie auf alle Gebrauchsgüter hat oder schon seit 2001.
Danke und Gruß
Quarzius
Antwort 1 von balumba
Du hast noch nie 2 Jahre Garantie gehabt.
Es sind 2 Jahre Gewährleistung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers.
Produktmangel innerhalb der ersten 6 Monate:
Der Händler muss beweisen, dass - in Deinen Fall - der Lüfter OK war.
Produktmangel nach 6 Monaten:
Du musst nachweisen, dass das Produkt bei Kauf defekt war.
Es sind 2 Jahre Gewährleistung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers.
Produktmangel innerhalb der ersten 6 Monate:
Der Händler muss beweisen, dass - in Deinen Fall - der Lüfter OK war.
Produktmangel nach 6 Monaten:
Du musst nachweisen, dass das Produkt bei Kauf defekt war.
Antwort 2 von sutadur
Die Änderungen im Gewährleistungsrecht traten zum 01.01.2002 in Kraft, d.h. der Händler/Hersteller haftet für Sachmängel an Gebrauchsgütern, die nach diesem Zeitpunkt gekauft wurden, während eines Zeitraums von 24 Monaten.
Antwort 3 von jaklaro
Zitat:
Produktmangel nach 6 Monaten:
Du musst nachweisen, dass das Produkt bei Kauf defekt war.
Produktmangel nach 6 Monaten:
Du musst nachweisen, dass das Produkt bei Kauf defekt war.
... nach 6 Monaten nachweisen, dass es SCHON beim KAUF defekt war?
das ist doch wohl zu albern.
wer merkt denn erst nach 6 Monaten, dass das Teil schon beim Kauf defekt war?
kopier lieber texte rein bevor du so einen käse schreibst.
Antwort 4 von sutadur
Wie dem auch sei, wenn Quarzius das Teil Mitte 2001 gekauft hat, ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf jeden Fall abgelaufen. Evtl. hilft es, sich mal direkt beim Hersteller zu erkundigen. Mitunter war es aus Kulanzgründen so, dass die Hersteller von sich aus eine Gewährleistung auch über die damaligen sechs Monate hinaus übernommen haben. So war es z.B. bei meiner Grafikkarte, die ich nach fast zwei Jahren noch anstandslos repariert bekam.
Antwort 5 von Hoschi
ging mir mit meinen fernseher so...november 2001 kauft, märz 2003 putt.
wegen dem einen monat hatte ich nur 1 jahr garantie.
aber wie @sutadur schon sagt: kulanz
das war auch bei mir der fall. die haben sich zwar bloß mit 40% beteiligt, aber besser als nix!
wegen dem einen monat hatte ich nur 1 jahr garantie.
aber wie @sutadur schon sagt: kulanz
das war auch bei mir der fall. die haben sich zwar bloß mit 40% beteiligt, aber besser als nix!
Antwort 6 von Quarzius
Habe auch gerade eine Grafikkarte umgetauscht die mittlerweile über 1 Jahr alt ist. Die im Shop haben mir aber erzählt, das man nun auf alle Artikel egal wo man sie kauft 2 Jahre Garantie haben muss. :-/
Antwort 7 von Hoschi
wie gesagt:
erst seit dem 01.01.2002
erst seit dem 01.01.2002
Antwort 8 von gklugschxxx
@ Quarzius
es ist keine garantie sondern eine gewährleistung!
möglich dass sich das jetzt klugschei__erisch anhört aber manche kapieren es eben NIE!
es ist keine garantie sondern eine gewährleistung!
möglich dass sich das jetzt klugschei__erisch anhört aber manche kapieren es eben NIE!
Antwort 9 von Hoschi
sehe ich genauso....also nicht das mit klugschei****er, sondern das mit kulanz!
Antwort 10 von SuperChrischi
Die Firma "Vorwerk"- Staubsaugerhersteller-hatte schon vor meheren Jahren 5 Jahre Garantie auf seine Produkte gegeben,mußte aber auf 2Jahre verkürzen,weil andere Hersteller dagegen waren.Das war schon im Zeitraum 95'-98'.Andere Lieferranten wie Otto-Versand bieten schon lange 2Jahre Garantie,allerdings gegen aufpreis.Der Zeitraum für
Garantie und Gewährleistung sind zum Teil immernoch Hersteller oder Anbieterbedingt unterschiedlich.
Chrischi
Garantie und Gewährleistung sind zum Teil immernoch Hersteller oder Anbieterbedingt unterschiedlich.
Chrischi
Antwort 11 von SvenjaK
@jaklaro
Wenn ein Produkt einen Mangel hat, bedeutet das nicht automatisch, dass das Teil von Anfang an völlig funktionsunfähig ist. Viele Mängel (bei der Herstellung) treten erst nach einiger Zeit zutage. Also erzähl du lieber nicht sonen Käse, bevor du dich informiert oder einfach mal ne Runde nachgedacht hast! ;-)
Aber speziell für dich und auch für diejenigen, die den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung immer noch nicht gecheckt haben, noch dies hier
Garantie / Gewährleistung
Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern.
Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein.
Garantie
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Daher wird bei einem Kauf oftmals eine Herstellergarantie eingeräumt. Demnach gewährt der Hersteller - nicht der Händler/Verkäufer - eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller festgesetzt. Achtung: Es muss ausdrücklich zB 24 Monate "IBM Garantie" auf dem Angebot / in der Rechnung stehen, damit die Herstellergarantie auch greift. Werden "24 Monate Garantie" angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers. Dieser ist für die Erfüllung der Garantieleistungen selber verantwortlich und der Kunde hat natürlich nur solange einen Nutzen, wie der Händler am Markt existiert. Der Kunde sollte daher grundsätzlich auf die Angabe "Herstellergarantie" bestehen.
Quelle
@Quarzius
Einige Händler haben, so weit ich weiß, aus Werbegründen schon im Vorjahr der Gesetzesänderung eine freiwillige Gewährleistung von zwei Jahren angeboten. Nachfragen kann jedenfalls nicht schaden. :-)
Gruß
Svenja
Zitat:
wer merkt denn erst nach 6 Monaten, dass das Teil schon beim Kauf defekt war?
kopier lieber texte rein bevor du so einen käse schreibst.
wer merkt denn erst nach 6 Monaten, dass das Teil schon beim Kauf defekt war?
kopier lieber texte rein bevor du so einen käse schreibst.
Wenn ein Produkt einen Mangel hat, bedeutet das nicht automatisch, dass das Teil von Anfang an völlig funktionsunfähig ist. Viele Mängel (bei der Herstellung) treten erst nach einiger Zeit zutage. Also erzähl du lieber nicht sonen Käse, bevor du dich informiert oder einfach mal ne Runde nachgedacht hast! ;-)
Aber speziell für dich und auch für diejenigen, die den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung immer noch nicht gecheckt haben, noch dies hier
Garantie / Gewährleistung
Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel/Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel/Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis mindern.
Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler/Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestand. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein.
Garantie
Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Daher wird bei einem Kauf oftmals eine Herstellergarantie eingeräumt. Demnach gewährt der Hersteller - nicht der Händler/Verkäufer - eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Die Dauer der Garantie wird in aller Regel vom Hersteller festgesetzt. Achtung: Es muss ausdrücklich zB 24 Monate "IBM Garantie" auf dem Angebot / in der Rechnung stehen, damit die Herstellergarantie auch greift. Werden "24 Monate Garantie" angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers. Dieser ist für die Erfüllung der Garantieleistungen selber verantwortlich und der Kunde hat natürlich nur solange einen Nutzen, wie der Händler am Markt existiert. Der Kunde sollte daher grundsätzlich auf die Angabe "Herstellergarantie" bestehen.
Quelle
@Quarzius
Einige Händler haben, so weit ich weiß, aus Werbegründen schon im Vorjahr der Gesetzesänderung eine freiwillige Gewährleistung von zwei Jahren angeboten. Nachfragen kann jedenfalls nicht schaden. :-)
Gruß
Svenja

