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werbeeinnahmen über webseite versteuern
Frage
Hallo,
seit diesem Jahr betreibe ich nun mehrere Webseiten, mit denen ich über Werbung auch einige Einnahmen erziehle.
Diese Einnahmen muss ich ja auch in meiner Einkommenssteuererklärung angeben.
Neben den Einnahmen gibt es aber natürlich auch Kosten (Eigener virtueller Server, Werbung, etc.). Kann man diese Kosten auch irgendwie gelten machen, oder muss man dazu ein Gewerbe anmelden. Ich betreibe die Webseiten nur als Hobby, und bin eigentlich Angestellter.
Bei den Werbeeinnahmen die ich erziehle ist übrigens schon die Mehrwertsteuer eingerechnet.
Ich habe ca. 100 Euro Einnahmen im Monat. Dafür zahle ich an die 50 Euro für den virtuellen Server, und ca. 25 Euro weitere Domain/Webspacepakete. Den Rest gebe ich eigentlich auch immer aus, für Werbung, Design, Bannererstellung, etc. Es fällt immer was an, so dass ich eigentlich mit 0 im Monat rausgehe.
Wenn ich jetzt nur die Einnahmen angebe, wird mir ja noch die Steuer dafür berechnet. Somit würde ich ja Minus machen.
Wo finde ich dazu Informationen? Sollte ich doch mal einen Steuerfachmann aufsuchen? Ich möchte die Seiten eigentlich weiterbetreiben, allerdings nicht als Minusgeschäft. Irgendwelche Tipps?
Antwort 1 von Nessus
Hi,
IMHO solltest Du unbedingt zum Steuerberater gehen, hier wirst Du keine rechtlich verbindliche Auskunft erhalten.
Nessus
IMHO solltest Du unbedingt zum Steuerberater gehen, hier wirst Du keine rechtlich verbindliche Auskunft erhalten.
Nessus
Antwort 2 von Limbius
Schau doch einfach mal unter www.zentrale-beratung.de / das ist für eine Information wenigstens nicht annähernd so teuer als würdest du gleich einen Anwalt konsultieren...
Antwort 3 von thomas.k
Danke für die Antworten.
Steuerberater und Hotline schön und gut, gibt es aber vielleicht nicht ein paar Infoseiten zum Thema?
Es muss ja keine verbindliche Auskunft sein, aber ein Tipp, oder Links?
Hier sind doch bestimmt einige, die auch Webmaster sind ;)
Steuerberater und Hotline schön und gut, gibt es aber vielleicht nicht ein paar Infoseiten zum Thema?
Es muss ja keine verbindliche Auskunft sein, aber ein Tipp, oder Links?
Hier sind doch bestimmt einige, die auch Webmaster sind ;)
Antwort 4 von vso
Hi,
mach es Dir doch nicht so schwer:
Ermittle in einer Einnahmen-Ausgaben-Überschußrechnung Deine Ausgaben für die Webseiten und Deine Einnahmen.
Die Differenz ist das, was Du in der Steuererklärung angeben solltest dürfte dann sehr gering ausfallen übers Jahr).
Dann zahlst Du nur Steuern auf das, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt (quasi Gewinn).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt damit ein Problem haben könnte: Du bist
- ehrlich und korrekt
- hinterziehst nicht
- und das Finanzamt ist informiert.
Die paar Euro Steuern, die Du dann zahlst, sind das wert.
Die Umsatzsteuer aus den Kosten kannst Du evtl. NICHT von den Einnahmen abziehen, da Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein dürftest.
Schleierhaft ist mir, welche "Werbung" Du da schaltest. Das hört sich nicht nach Hobby an...?
Ich habe derartige Fragen zu so Kleinigkeiten immer direkt durch Anruf beim Finanzamt gelöst: da bekomme ich die Sicht des Sachbearbeiters präsentiert und weiss, wie er reagieren wird. Kosten: keine.
Bin bisher immer gut damit gefahren! Finanzbeamte sind nämlich auch Menschen...
Viel Erfolg,
VSO
mach es Dir doch nicht so schwer:
Ermittle in einer Einnahmen-Ausgaben-Überschußrechnung Deine Ausgaben für die Webseiten und Deine Einnahmen.
Die Differenz ist das, was Du in der Steuererklärung angeben solltest dürfte dann sehr gering ausfallen übers Jahr).
Dann zahlst Du nur Steuern auf das, was nach Abzug der Kosten übrig bleibt (quasi Gewinn).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt damit ein Problem haben könnte: Du bist
- ehrlich und korrekt
- hinterziehst nicht
- und das Finanzamt ist informiert.
Die paar Euro Steuern, die Du dann zahlst, sind das wert.
Die Umsatzsteuer aus den Kosten kannst Du evtl. NICHT von den Einnahmen abziehen, da Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt sein dürftest.
Schleierhaft ist mir, welche "Werbung" Du da schaltest. Das hört sich nicht nach Hobby an...?
Ich habe derartige Fragen zu so Kleinigkeiten immer direkt durch Anruf beim Finanzamt gelöst: da bekomme ich die Sicht des Sachbearbeiters präsentiert und weiss, wie er reagieren wird. Kosten: keine.
Bin bisher immer gut damit gefahren! Finanzbeamte sind nämlich auch Menschen...
Viel Erfolg,
VSO
Antwort 5 von Edeltraud
Hallo,
Du hast Einnahmen durch eine gewerbliche Tätigkeit, Onlinewerbung.
Meldest Du das Gewerbe nicht an, kannst Du Dich sogar strafbar machen.
Es geht nicht nur um Steuern sondern auch um div. Abgaben die jeder Selbständiger/Gewerbetreibender zu leisten hat - ob Du willst oder nicht. Unser Staat zwingt das jedem auf.
Meldest Du es nicht an reihst Du dich in die grosse Liste der Schwarzarbeiter ein, und das kann teuer werden. Sebst dann wenn Du es nur nebenberuflich oder als Schüler oder Student betreibst.
Du betrügst damit nicht nur deine Mitmenschen/Mitbewerber die das Gewerbe angemeldet haben und alle Abgaben leisten müssen - sondern auch den Staat. Und der ist in der letzten Zeit nicht gerade zimperlich mit solchen Leuten.
Du vergisst auch, das ist ein öffentliches Forum - auch andere lesen solche Anfragen und nicht nur gute und liebe Mitmenschen.
Zieh daraus die richtigen Schlüsse.
Gruss, Edeltraud
Du hast Einnahmen durch eine gewerbliche Tätigkeit, Onlinewerbung.
Meldest Du das Gewerbe nicht an, kannst Du Dich sogar strafbar machen.
Es geht nicht nur um Steuern sondern auch um div. Abgaben die jeder Selbständiger/Gewerbetreibender zu leisten hat - ob Du willst oder nicht. Unser Staat zwingt das jedem auf.
Meldest Du es nicht an reihst Du dich in die grosse Liste der Schwarzarbeiter ein, und das kann teuer werden. Sebst dann wenn Du es nur nebenberuflich oder als Schüler oder Student betreibst.
Du betrügst damit nicht nur deine Mitmenschen/Mitbewerber die das Gewerbe angemeldet haben und alle Abgaben leisten müssen - sondern auch den Staat. Und der ist in der letzten Zeit nicht gerade zimperlich mit solchen Leuten.
Du vergisst auch, das ist ein öffentliches Forum - auch andere lesen solche Anfragen und nicht nur gute und liebe Mitmenschen.
Zieh daraus die richtigen Schlüsse.
Gruss, Edeltraud
Antwort 6 von Yoram
Ich habe nebenbei einen Gewerbeschein, habe aber keine Einnahmen aus Werbung.
Jedenfalls ist es so, dass du mit Sicherheit keinen Gewerbeschein brauchst, da du nichts produzierst oder mit nichts handelst. Du bekommst lediglich Provisionen. Diese solltest du versteuern, kannst aber entstandene Aufwendungen gegenrechnen. Das kannst du, relativ einfach mit der Einnahme-Überschussrechnung machen. Die Umsatzsteuer (MWSt) ist dabei für dich in die Berechnung einzubeziehen, da du ja nicht Umsatzsteuerpflichtig bist.
Was die Steuersätze betreffen, so ist ein Einkommen von bis zu 410 EURO, aus Vereinfachungsgründen (§46 Abs.3 EStG), steuerfrei. Du kannst also, abzüglich deiner Kosten, noch 410 EURO übrig haben.
Zwischen 410 und 804 EURO bleiben die Einkünfte teilweise steuerfrei ( § 46 Abs.5 EStG).
Dabei ist es egal, wie hoch deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind.
Die Infos mit den o.g. Zahlen sind amtlich, nicht von mir erfunden.
@Edeltraud: Im Nebengewerbe sind keine sonstigen Abgaben und Steuern zu zahlen, es sei denn, der Gewinn liegt jährlich über 25.000 EURO. Das dürfte hier wohl nicht der Fall sein.
Übrigens müssen Freiberufler, was das hier ja wohl höchstens wäre, den Betrieb nicht bei der Gemeinde/Stadtverwaltung o.ä. anmelden. Es ist aber ratsam den Finanzamt die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit anzuzeigen. Ich würde das mit der ersten Steuererklärung machen, also mit der Einnahme-Überschussrechnung. Aber beachte bitte, dass das FA nach drei Jahren minus in der Kasse, dir ein Hobby, also keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.
ciao
Jedenfalls ist es so, dass du mit Sicherheit keinen Gewerbeschein brauchst, da du nichts produzierst oder mit nichts handelst. Du bekommst lediglich Provisionen. Diese solltest du versteuern, kannst aber entstandene Aufwendungen gegenrechnen. Das kannst du, relativ einfach mit der Einnahme-Überschussrechnung machen. Die Umsatzsteuer (MWSt) ist dabei für dich in die Berechnung einzubeziehen, da du ja nicht Umsatzsteuerpflichtig bist.
Was die Steuersätze betreffen, so ist ein Einkommen von bis zu 410 EURO, aus Vereinfachungsgründen (§46 Abs.3 EStG), steuerfrei. Du kannst also, abzüglich deiner Kosten, noch 410 EURO übrig haben.
Zwischen 410 und 804 EURO bleiben die Einkünfte teilweise steuerfrei ( § 46 Abs.5 EStG).
Dabei ist es egal, wie hoch deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind.
Die Infos mit den o.g. Zahlen sind amtlich, nicht von mir erfunden.
@Edeltraud: Im Nebengewerbe sind keine sonstigen Abgaben und Steuern zu zahlen, es sei denn, der Gewinn liegt jährlich über 25.000 EURO. Das dürfte hier wohl nicht der Fall sein.
Übrigens müssen Freiberufler, was das hier ja wohl höchstens wäre, den Betrieb nicht bei der Gemeinde/Stadtverwaltung o.ä. anmelden. Es ist aber ratsam den Finanzamt die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit anzuzeigen. Ich würde das mit der ersten Steuererklärung machen, also mit der Einnahme-Überschussrechnung. Aber beachte bitte, dass das FA nach drei Jahren minus in der Kasse, dir ein Hobby, also keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt.
ciao
Antwort 7 von ono
nur wenn die webseite beruflich bedingt ist , und dies auch offensichtlich ist kann der betrieb einer webseite abgesetzt werden . hierzu muß eigentlich mit einer detaillierten verbindung nachgewiesen werden , wie hoch die onlinekosten sind . hast du auch private inhalte auf der site geht die prozentausrechnerei los ... viel spaß !
ach ja : je nach bundesland und einzelnem sachbearbeiter/in kann es auch alles anders sein , und da steuerberatungskosten voll absetzbar sind , auch im privatleben , wäre ein gang dahin zu empfehlen .
ach ja : je nach bundesland und einzelnem sachbearbeiter/in kann es auch alles anders sein , und da steuerberatungskosten voll absetzbar sind , auch im privatleben , wäre ein gang dahin zu empfehlen .
Antwort 8 von Yoram
@ono: Selbstverständlich sind nur die Sachen absetzbar, die nachweislich im Zusammenhang mit den Werbeeinnahmen entstanden sind. Der nachweis ist, wie du schon schreibst, sicher etwas schwierig.
Es geht nicht darum, was beruflich bedingt ist, sondern durch was die Einnahmen, die man auch versteuern muss, entstanden sind. Habe ich Einnahmen, so kann ich im Zusammenhang entstandene Ausgaben gegenrechnen.
ciao
Es geht nicht darum, was beruflich bedingt ist, sondern durch was die Einnahmen, die man auch versteuern muss, entstanden sind. Habe ich Einnahmen, so kann ich im Zusammenhang entstandene Ausgaben gegenrechnen.
ciao
Antwort 9 von Friedel
Für sowas brauchst du keine Steuern zu zahlen und es auch nicht an zu geben. Da du keinen Gewinn erziehst und auch keinen Gewinn beabsichtigst, betribst du das nicht gewerblich. Ein Gewerbe ist nämlich etwas, das den Zweck hat Gewinn zu erzielen. Wenn du das versteuern müsstest, dann könntest du auch deine Ausgaben für Hard- und Software zumindest anteilg absetzen. Schon aus diesem Grund wird das Finanzamt hier nicht mitmachen. Stell dir vor, jeder der eine HP mit Werbung betreibt, könnte seinen PC abstzen...
Um diese Einkünfte brauchst du dich erst zu kümmern, wenn absehbar ist, das du einen Gewinn erziehst, der nicht geringfügig ist. Es ist zwar, soweit ich weiß, nirgens genau festgelgt wie viel "geringfügig" ist, ich ich würde die Einkommensgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung, die ja auch nicht versteuert werden, zu Grunde legen.
Um diese Einkünfte brauchst du dich erst zu kümmern, wenn absehbar ist, das du einen Gewinn erziehst, der nicht geringfügig ist. Es ist zwar, soweit ich weiß, nirgens genau festgelgt wie viel "geringfügig" ist, ich ich würde die Einkommensgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung, die ja auch nicht versteuert werden, zu Grunde legen.
Antwort 10 von Yoram
@friedel: Deine Aussage ist so nicht richtig. Siehe meine Antwort6. Ich habe ja geschrieben, wenn du nur im Minus rumkriechst (wegen der vielen Ausgaben *g*), dann wird das FA nicht mehr mitmachen. Bei Gewinnen über 402 EURO sind die aber schon interessiert. (das sind Erfahrungswerte, nicht nur bei meiner eigenen Steuer, wenn du weisst, was ich meine)
In dem o.g. Fall würde ich aber das ganze sicher nicht beim FA angeben. Der Aufwand ist sicher höher, als was die ganze Sache Wert ist.
Wenn aber einer ganz korrekt ist, muss er das wirklich angeben (das betrifft auch geringfügige Erlöse aus Komparsenarbeiten, geringe Provisionszahlungen, selbst wenn diese einmalig sind usw.)
ciao
In dem o.g. Fall würde ich aber das ganze sicher nicht beim FA angeben. Der Aufwand ist sicher höher, als was die ganze Sache Wert ist.
Wenn aber einer ganz korrekt ist, muss er das wirklich angeben (das betrifft auch geringfügige Erlöse aus Komparsenarbeiten, geringe Provisionszahlungen, selbst wenn diese einmalig sind usw.)
ciao

