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brauch rat wegen lieferungsverzug bei internetkauf





Frage

hallo ich brauche unbedingt eine seite die auf höchstem recht basiert, welche genaue bestimmungen über lieferungsverzug beinhaltet. genau genommen eine rechtssprechung welche genau vorgibt innerhalb welcher zeit ein internet-händler(keine privatperson) liefern - bzw. auf Rückfragen diesbezüglich reagieren muss. (händler und kunde innerhalb deutschland) welche möglichkeiten hat man, wenn man bereits per vorkasse bezahlt hat, aber noch keine lieferung erhalten hat? springt da der rechtsschutz ein? wenn ja, nach welcher Zeit? vielleicht gibts hier auch einen rechtsgelehrten der es weiß. wäre sehr nett. mit freundlichen grüßen ein verärgerter internetkäufer

Antwort 1 von JohnnyLoser

Hi,

ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber selbst schon Opfer in diesem Fall geworden.

Erstens ist ein über das Internet geschlossener Kaufvertrag rechtsgültig. Was soviel heißt, daß sich sowohl Käufer, als auch Verkäufer an die im Vertrag vereinbarten Punkte, wie Kaufpreis, Zahlungsmethode, Lieferzeit, etc. halten müssen.

Du für Deinen Teil bist der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nachgekommen, der Verkäufer jedoch nicht.

1. Schritt

Fordere den Verkäufer, unter Ansetzung einer angemessenen Frist (1 Woche ist angemessen) schriftlich auf, Dir die Ware zu liefern. Weise ihn darauf hin, daß Du sonst vom Kaufvertrag zurücktrittst.

2. Schritt (falls 1 erfolglos)

Trete schriftlich vom Kaufvertrag zurück und fordere Dein Geld wiederum innerhalb einer angemessenen Frist zurück. (1 Woche)

3. Schritt (falls 2 erfolglos)

Nehme Kontakt mit Deiner Rechtschutzversicherung auf, sie wird Dir einen Anwalt in Deiner Nähe empfehlen. Dieser reicht auf dem Zivilweg Klage ein und fordert Dein Geld nebst Zinsen zurück.

4. Schritt (mußt Du selbst wissen)

Erstatte entweder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (kann Dir Dein Anwalt nennen) oder bei der nächsten Polizeidienststelle Antrag auf Strafverfolgung wegen Betruges gegen den Verkäufer.


Wenn die Sachlage eindeutig ist, gibt es keinen Grund daran zu zweifeln, daß Du keinen Erfolg haben wirst.

In meinem Fall hatte ich das Geld nach ca. 5 Monaten zurück inkl. Zinsen. Der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft brachte dem Verkäufer nochmals 7 Monate ein, ohne Bewährung, weil es kein Einzelfall war.

Die Gerichte sind nicht sehr gut auf Internetbetrüger zu sprechen, weil die Zahl der Kriminalitätsfälle in den letzten Jahren wohl sehr hoch angestiegen ist.

Gruß

Johnny

Antwort 2 von Malemuc

Hallo,

www.recht.de

sollte weiterhelfen!

Martin

Antwort 3 von grrrrrr

hört sich gut an johnny. so werd ich vorgehen.

danke malemuc schau ich mir gleich mal an.

Antwort 4 von grrrrrr

wegen schritt 2
ist "schriftlich" auch per e-mail? oder nur per post?


Antwort 5 von JohnnyLoser

Ich weiß nicht, wie hier die Rechtslage aussieht. Ich habe alles per Einschreiben geschickt.

Johnny

P.S.: Um welche Summe geht's eigentlich?

Antwort 6 von grrrrrr

es geht um einen betrag jenseits der 250€

Antwort 7 von Gerri

Hallo,
als Email würde ich es auf keinen Fall senden. Beweise mal, daß die Email auch zugestellt wurde, ...

Wie lange wartest Du denn schon auf die Ware? Hast Du zufällig bei Ebay gekauft?

Zu meiner Schande muß ich gestehen, daß es bei Ebay auch schonmal Probleme gab :-(
Allerdings war ich der Verkäufer und konnte das Angebot nicht ganz einhalten und wir einigten uns auf eine Rückerstattung von 100,--DM
Die habe ich 1 Tag vor meinem Amerika-Urlaub online überwiesen, aber der Auftrag ging irgendwie verloren.
Der Käufer war ein wenig sauer und stellte einen Strafantrag, da ich 14 Tage lang nicht reagierte. Aber zum GLück zog er diesen gleich zurück als ich ihm erklärte, daß ich in USA war und hat mich dennoch positiv bewertet :-)

Versuche es doch erstmal bei der Verbraucherschutzzentrale. Ich glaube, dort kostet eine Beratung ca. 10€ und die haben mir auch schon sehr im Kampf gegen einen Reiseveranstalter geholfen.

250€ sind heftig. Hat der es schon öfter so gemacht? Und in welchem Ort wohnt der Verkäufer?

Rüdiger

Antwort 8 von grrrrrr

so ich hab jetzt mit denen telefoniert. lt. Verkäufer soll ich jetzt eine Gutschrift erhalten.

..harren der Dinge die da kommen werden...

Antwort 9 von Limbius

www.zentrale-beratung.de ist auch immer eine gute Anlaufstelle für so etwas ...

Antwort 10 von nochn betrogener

Die Frage kam schon mal: Hast Du bei ebay gekauft?
Dort gibt es den "Käuferschutz", über den man einen Teil der Ssumme erstattet bekommen kann. Allerdings ist man dabei an gewisse Fristen gebunden. Diese sind ähnlich Antwort 1!
Hier kannst du mehr über den Käuferschutz und so erfahren:
http://www.free-service.de/forum/cgi-bin/forum.pl?id=0502-11072411&la=de
Hab ich durch Zufall mal gefunden, ist eine ziemlich interessante Geschichte!
AUF KEINEN FALL AUF MÜNDLICHE "VERSPRECHUNGEN" EINLASSEN!
Auch brauchst du dich nicht auf eine Gutschrift einlassen!!!!!!!!! Ware oder Geld zurück.
Ich persönlich würde sogar versuchen Schadenersatz oder zumindest Ersatz für die entstandenen Unkosten zu bekommen.

Auf das Du dein Geld oder die Ware bekommst
nochn betrogener

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