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was ganz anderes - e auf verpackung
Frage
Hallo,
und nu mal was ganz anderes -> ich poste hier, weil ich dazu nix im www gefunden habe.
habe hier nen becher auf dem steht:
>500g e<
kann mir jmd sagen für was dieses >e< steht?
danke vorweg
Antwort 1 von halöle
e könnte für each stehen.
steht aber auch z.b. auf flaschen.
steht aber auch z.b. auf flaschen.
Antwort 2 von Renfield
Einfüllgewicht / Einfüllmenge!?
mfg Renfield™
mfg Renfield™
Antwort 3 von Griemokhan
Steht wohl für "Einwaage" und bezeichnet die Menge, die reingekommen ist,
nicht unbedingt die Menge, die beim Öffnen rauskommt.
nicht unbedingt die Menge, die beim Öffnen rauskommt.
Antwort 4 von ALHE
ich seh das auch mal so wie Griemokhan
merci
merci
Antwort 5 von krimi
griemo was du meinst ist was anderes "bruttoeinwaage".
dieses e beschreibt das nettogewicht ohne verpackung.
dieses e beschreibt das nettogewicht ohne verpackung.
Antwort 6 von doro
Meiner Meinung nach ist das e das Gesammtgewicht inklusive der Verpackung, also für die Logistiker interessant, Warentransport und so.
Antwort 7 von Casvil
Das e ist das Nettogweicht in der Packung, wer Brutto meint, der soll die Verpackung auf die Waage stellen, und man sieht das der Wert höher als der vorm e ist;)
©as
©as
Antwort 8 von Ascard
Was ist das denn für ein Becher??
Ein Joguhrt oder so?
Und steht da nur das, oder noch mehr Angaben??
Ein Joguhrt oder so?
Und steht da nur das, oder noch mehr Angaben??
Antwort 9 von Casvil
@ Ascard, das hast du auf fast jeder Verpackung, schau mal nach, allerdings nur bei lebensmitteln.
©as
©as
Antwort 10 von Ascard
Stimmt ich seh es grad auf der EisTee Verpackung.
1,5L e (Einfüllgewicht)
1,5L e (Einfüllgewicht)
Antwort 11 von anno_58
also Leute,
nachdem ich nun auch ca 20 Minuten meiner Zeit mit der erfolglosen Suche im I-Net verbracht habe, habe ich jemanden gefragt der es wissen könnte. Ich habe die Frage an Willi weiter gegeben. Der hat schon ganz andere Dinger geknackt. Wer es sich ansehen will: http://www.w-akten.de/index.phtml sehr gute Site. Tipp: Newsletter abonieren. Bevor falscher Verdacht aufkommt: Ich habe keine Vorteile wenn ihr die Site mal anschaut.
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
nachdem ich nun auch ca 20 Minuten meiner Zeit mit der erfolglosen Suche im I-Net verbracht habe, habe ich jemanden gefragt der es wissen könnte. Ich habe die Frage an Willi weiter gegeben. Der hat schon ganz andere Dinger geknackt. Wer es sich ansehen will: http://www.w-akten.de/index.phtml sehr gute Site. Tipp: Newsletter abonieren. Bevor falscher Verdacht aufkommt: Ich habe keine Vorteile wenn ihr die Site mal anschaut.
Gruß Anno
Rückmeldung wäre nett.
Antwort 12 von gresti
@Anno!
Vielen Dank, klasse Link. Habs gleich gebookmarkt. :-)
Gruß
gresti
Vielen Dank, klasse Link. Habs gleich gebookmarkt. :-)
Gruß
gresti
Antwort 13 von Casvil
Jo der Link is derbe Gut=) THX
©as
©as
Antwort 14 von JohnnyLoser
So ganz schlau werde ich auch nicht draus.
Was regelt die Fertigpackungsverordnung?
Die sehr detaillierten und durch zahlreiche Ausnahmen gekennzeichneten Vorschriften über Fertigpackungen lassen sich folgenden Teilgebieten zuordnen:
Vorschriften über die Füllmengenkennzeichnung (Gewicht, Volumen, Stückzahl, Länge, Fläche, in Sonderfällen auch "Ergiebigkeit") bzw. über die Kennzeichnung des Abtropfgewichts,
Vorschriften über die Herstellerkennzeichnung,
Vorschriften zur Gestaltung von Fertigpackungen (Verbot von Mogelpackungen),
Vorschriften über die Kennzeichnung und über die Volumengenauigkeit von Behältnissen (Maßbehältnisse und sonstige nach Volumen standardisierte Behältnisse, z.B. Flaschen, Gläser, Dosen),
Vorschriften über die Füllmengengenauigkeit (Mittelwert, Toleranzgrenzen),
Vorschriften über die betriebliche Füllmengenkontrolle (Pflicht zur Verwendung von Kontrollmessgeräten und zur Aufzeichnung von Kontrollergebnissen),
ergänzende Vorschriften über EWG-Fertigpackungen (Fertigpackungen mit dem Zeichen "e"),
Vorschriften über die behördliche Füllmengenüberwachung.
Offene Packungen (Herstellung in Abwesenheit des Käufers), unverpackte Backwaren (z.B. Brot) und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung (z.B. Bänder, Draht, Tapeten, Gewebe) unterliegen hinsichtlich Kennzeichnung und Genauigkeitsanforderungen den entsprechenden Vorschriften über Fertigpackungen.
§ 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
(1) Das in Anlage 9 wiedergegebene EWG-Zeichen darf auf Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge aufgebracht werden, wenn die in den §§ 6 , 7 , 18 Abs. 1 und 4, § 20 Abs. 1, §§ 22 , 26 , 27 und 29 Abs. 1 festgelegten Anforderungen erfüllt sind und die Nennfüllmenge nicht weniger als 5 Gramm oder Milliliter und nicht mehr als 10 Kilogramm oder Liter beträgt. Ist neben der gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht anzugeben, so bezieht sich das EWG-Zeichen nur auf die gesamte Füllmenge.
(2) Das EWG-Zeichen muß im gleichen Sichtfeld wie die Angaben der Nennfüllmenge liegen.
Was regelt die Fertigpackungsverordnung?
Die sehr detaillierten und durch zahlreiche Ausnahmen gekennzeichneten Vorschriften über Fertigpackungen lassen sich folgenden Teilgebieten zuordnen:
Vorschriften über die Füllmengenkennzeichnung (Gewicht, Volumen, Stückzahl, Länge, Fläche, in Sonderfällen auch "Ergiebigkeit") bzw. über die Kennzeichnung des Abtropfgewichts,
Vorschriften über die Herstellerkennzeichnung,
Vorschriften zur Gestaltung von Fertigpackungen (Verbot von Mogelpackungen),
Vorschriften über die Kennzeichnung und über die Volumengenauigkeit von Behältnissen (Maßbehältnisse und sonstige nach Volumen standardisierte Behältnisse, z.B. Flaschen, Gläser, Dosen),
Vorschriften über die Füllmengengenauigkeit (Mittelwert, Toleranzgrenzen),
Vorschriften über die betriebliche Füllmengenkontrolle (Pflicht zur Verwendung von Kontrollmessgeräten und zur Aufzeichnung von Kontrollergebnissen),
ergänzende Vorschriften über EWG-Fertigpackungen (Fertigpackungen mit dem Zeichen "e"),
Vorschriften über die behördliche Füllmengenüberwachung.
Offene Packungen (Herstellung in Abwesenheit des Käufers), unverpackte Backwaren (z.B. Brot) und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung (z.B. Bänder, Draht, Tapeten, Gewebe) unterliegen hinsichtlich Kennzeichnung und Genauigkeitsanforderungen den entsprechenden Vorschriften über Fertigpackungen.
§ 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
(1) Das in Anlage 9 wiedergegebene EWG-Zeichen darf auf Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge aufgebracht werden, wenn die in den §§ 6 , 7 , 18 Abs. 1 und 4, § 20 Abs. 1, §§ 22 , 26 , 27 und 29 Abs. 1 festgelegten Anforderungen erfüllt sind und die Nennfüllmenge nicht weniger als 5 Gramm oder Milliliter und nicht mehr als 10 Kilogramm oder Liter beträgt. Ist neben der gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht anzugeben, so bezieht sich das EWG-Zeichen nur auf die gesamte Füllmenge.
(2) Das EWG-Zeichen muß im gleichen Sichtfeld wie die Angaben der Nennfüllmenge liegen.
Antwort 15 von JohnnyLoser
Vielleicht etwas verständlicher:
01/08/2003 "Das kleine "e" auf der Verpackung
Gewichts- und Mengenangaben sind "ausgewogen""
Das kleine "e" auf der Verpackung
Gewichts- und Mengenangaben sind "ausgewogen"
(aid) - Wer schon einmal auf eine Mogelverpackung hereingefallen ist, achtet künftig genauer auf die Mengenangabe bei verpackten Lebensmitteln. Bei flüssigen Lebensmitteln steht sie als Milliliter oder Liter auf dem Etikett.
Bei festen Lebensmitteln sind Gramm oder Kilogramm-Angaben vorgeschrieben.
Werden stückige Lebensmittel, z. B. Saure Gurken in ihrem Aufguss verkauft, muss zusätzlich zur gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht genannt werden. In unmittelbarer Nähe zu diesen Gewichtsangaben steht meistens ein kleines "e". Doch es steht nicht etwa für Einwaage wie Viele irrtümlich annehmen sondern bedeutet, dass sich Abweichungen bei Gewichten und Mengen innerhalb festgelegter Toleranzen bewegen. Die Angabe garantiert also dafür, dass die Lebensmittel auf geeichten Geräten abgefüllt wurden und dass 480 Gramm Saure Gurken tatsächlich dieses Gewicht aufweisen und nicht nur auf der Waage des Herstellers.
aid, Ute Gomm
01/08/2003 "Das kleine "e" auf der Verpackung
Gewichts- und Mengenangaben sind "ausgewogen""
Das kleine "e" auf der Verpackung
Gewichts- und Mengenangaben sind "ausgewogen"
(aid) - Wer schon einmal auf eine Mogelverpackung hereingefallen ist, achtet künftig genauer auf die Mengenangabe bei verpackten Lebensmitteln. Bei flüssigen Lebensmitteln steht sie als Milliliter oder Liter auf dem Etikett.
Bei festen Lebensmitteln sind Gramm oder Kilogramm-Angaben vorgeschrieben.
Werden stückige Lebensmittel, z. B. Saure Gurken in ihrem Aufguss verkauft, muss zusätzlich zur gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht genannt werden. In unmittelbarer Nähe zu diesen Gewichtsangaben steht meistens ein kleines "e". Doch es steht nicht etwa für Einwaage wie Viele irrtümlich annehmen sondern bedeutet, dass sich Abweichungen bei Gewichten und Mengen innerhalb festgelegter Toleranzen bewegen. Die Angabe garantiert also dafür, dass die Lebensmittel auf geeichten Geräten abgefüllt wurden und dass 480 Gramm Saure Gurken tatsächlich dieses Gewicht aufweisen und nicht nur auf der Waage des Herstellers.
aid, Ute Gomm
Antwort 16 von Griemokhan
Vielen Dank, Jonny.
So lernt man dazu.
Toleranzen, also.
Hm ...
So lernt man dazu.
Toleranzen, also.
Hm ...
Antwort 17 von anno_58
Hi, hier wie versprochen Willis Antwort. Etwas kürzer als die von Jonny (die bestimmt vollkomen Korrekt ist) dafür aber verständlich.
Das e-Zeichen auf einer Flasche oder Verpackung belegt, dass der Inhalt gemäß den EU-Vorschriften abgefüllt worden ist. Da diese Angabe von der EU garantiert wird, können Flaschen/Verpackungen, deren Inhaltsangabe so vermerkt sind, ohne weiteres innerhalb Europas im- bzw. exportiert werden. Flaschen/Verpackungen ohne diesen Vermerk können u. U. langwierigen Kontrollen unterworfen werden. Das e-Zeichen wird auf Flaschen/Verpackungen, die außerhalb Europas abgefüllt worden sind, von der EU nicht anerkannt.
Gruss Anno
Das e-Zeichen auf einer Flasche oder Verpackung belegt, dass der Inhalt gemäß den EU-Vorschriften abgefüllt worden ist. Da diese Angabe von der EU garantiert wird, können Flaschen/Verpackungen, deren Inhaltsangabe so vermerkt sind, ohne weiteres innerhalb Europas im- bzw. exportiert werden. Flaschen/Verpackungen ohne diesen Vermerk können u. U. langwierigen Kontrollen unterworfen werden. Das e-Zeichen wird auf Flaschen/Verpackungen, die außerhalb Europas abgefüllt worden sind, von der EU nicht anerkannt.
Gruss Anno