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freenet - Mahnungen - Inkasso
Frage
Hallo Leute,
nach ca. drei Mahnungen von Freenet wenden sich nun die von Freenet als Inkassobüttel beauftragten KSP Rechtsanwälte an mich. Die Forderungen beziehen sich auf den Zeitraum 07/2001 bis 01/2002.
Mein Vertrag mit Freenet jedoch wurde zum 30.11.2001 von mir gekündigt und alle Rechnungen bis 30.11.01 wurden seinerzeit beglichen!
Die KSP-Rechtsanwälte reagieren nicht auf mein Beschwerdeschreiben mit beigelegten Kopien der Freenet-Kündigungsbestätigung.
Wer von Euch hat ähnlichen Ärger mit Freenet ?
Wie sollte ich weiter vorgehen ?
Danke voraus
hannes
Antwort 1 von Lutz1965
Hallo hannes
such nicht lange hier nach Lösungen...
Ich würde zu meinen Anwalt gehen, denn die Zeit läuft.....gegen Dich...
Dein Anwalt sagt Dir am besten, was Du tun kannst und sollst...
Grus
Lutz
such nicht lange hier nach Lösungen...
Ich würde zu meinen Anwalt gehen, denn die Zeit läuft.....gegen Dich...
Dein Anwalt sagt Dir am besten, was Du tun kannst und sollst...
Grus
Lutz
Antwort 2 von Michael.schon.vergeben
Ich habe keine schlechten, diesbezüglichen Erfahrungen mit Freenet gemacht. Mit AOL schon eher, die sind ja stur, wenn man kündigen will, bleiben es auch, wenn man gekündigt hat! Anrufe, Lockangebote - aber anstandslose Kündigungsverfahren.
In deinem Fall wäre es sicher klug, alles an eine Fernsehsendung zu geben, die Kümmern sich bestimmt, wenn deinerseits alles sauber abgewickelt wurde - BIZZ ist doch in Punkto 'Fass ohne Boden' bestens geeignet...!
In deinem Fall wäre es sicher klug, alles an eine Fernsehsendung zu geben, die Kümmern sich bestimmt, wenn deinerseits alles sauber abgewickelt wurde - BIZZ ist doch in Punkto 'Fass ohne Boden' bestens geeignet...!
Antwort 3 von sutadur
Zitat:
In deinem Fall wäre es sicher klug, alles an eine Fernsehsendung zu geben
Sowas albernes! Nimm lieber deine Unterlagen, schick sie sowohl an das Inkassounternehmen oder die beauftragten Rechtsanwälte als auch an Freenet und warte erstmal ab. Wenn dann noch immer Forderungen gestellt werden, solltest du dir deinerseits den Gang zu einem Anwalt überlegen.In deinem Fall wäre es sicher klug, alles an eine Fernsehsendung zu geben
Antwort 4 von Lutz1965
@sutadur...
das hat er doch schon gemacht....
(steht oben doch drin)
wenn er jetzt noch mehr Zeit vergehen läßt, dann hat er bald den Mahnbescheid im Haus.....
Gruss
Lutz
das hat er doch schon gemacht....
(steht oben doch drin)
wenn er jetzt noch mehr Zeit vergehen läßt, dann hat er bald den Mahnbescheid im Haus.....
Gruss
Lutz
Antwort 5 von sutadur
Zitat:
wenn er jetzt noch mehr Zeit vergehen läßt, dann hat er bald den Mahnbescheid im Haus.....
Dann soll er das erstmal abwarten. Wenn er entsprechende Belege hat, dass eine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt ist, vielleicht auch noch einen Nachweis, dass der diese Unterlagen dem Inkasso-Unternehmen und Freenet zugeschickt hat, reicht es dann immer noch, einen nwalt zu konsultieren. Denn er hat ja die Zeit nicht verstreichen lassen, ohne zu reagieren.wenn er jetzt noch mehr Zeit vergehen läßt, dann hat er bald den Mahnbescheid im Haus.....
Antwort 6 von randall
Hallo Lutz
Ich habe schon zwei- oder dreimal erlebt, dass irgendwelche Firmen ungerechtfertigte Zahlungen von mir wollten. Einmal ging der Fall, wie bei dir, an ein Inkassounternehmen. Nach vier oder fünf heftig formulierten Briefen, auf die ich gar nicht erst reagierte, liessen sie mich in Ruhe.
Anwälte haben grosse Klappen, wenn's drum geht, juristisch unbewanderte Normalbürger einzuschüchtern. Letztlich geht's aber nicht darum, wer was sagt, sondern um das Obligationenrecht und darum, ob irgendeiner Verpflichtung nachweislich nicht entsprochen wurde. Wenn der Fall so liegt, wie du sagst, und du das notfalls vor einem Richter belegen könntest, dann hast du gar nichts zu befürchten. Wahrscheinlich wirst du nach ein paar Monaten in Ruhe gelassen werden, wenn sie merken, dass du dich nicht einschüchtern lässt. Den Gang zum Anwalt kannst du dir sparen.
Was du tun sollst? Gar nichts. Höchstens dich darüber informieren, wîe eine Betreibung abläuft und was man tun muss, um sich dagegen zu schützen (in Deutschland ist das anders als hier in der Schweiz, wo man "Rechtsvorschlag erheben" muss).
Lass dich nur nicht nervös machen, es besteht absolut kein Grund dazu.
Tschüss
randall
Ich habe schon zwei- oder dreimal erlebt, dass irgendwelche Firmen ungerechtfertigte Zahlungen von mir wollten. Einmal ging der Fall, wie bei dir, an ein Inkassounternehmen. Nach vier oder fünf heftig formulierten Briefen, auf die ich gar nicht erst reagierte, liessen sie mich in Ruhe.
Anwälte haben grosse Klappen, wenn's drum geht, juristisch unbewanderte Normalbürger einzuschüchtern. Letztlich geht's aber nicht darum, wer was sagt, sondern um das Obligationenrecht und darum, ob irgendeiner Verpflichtung nachweislich nicht entsprochen wurde. Wenn der Fall so liegt, wie du sagst, und du das notfalls vor einem Richter belegen könntest, dann hast du gar nichts zu befürchten. Wahrscheinlich wirst du nach ein paar Monaten in Ruhe gelassen werden, wenn sie merken, dass du dich nicht einschüchtern lässt. Den Gang zum Anwalt kannst du dir sparen.
Was du tun sollst? Gar nichts. Höchstens dich darüber informieren, wîe eine Betreibung abläuft und was man tun muss, um sich dagegen zu schützen (in Deutschland ist das anders als hier in der Schweiz, wo man "Rechtsvorschlag erheben" muss).
Lass dich nur nicht nervös machen, es besteht absolut kein Grund dazu.
Tschüss
randall
Antwort 7 von Videoschorsch
Zitat:
In deinem Fall wäre es sicher klug, alles an eine Fernsehsendung zu geben
In deinem Fall wäre es sicher klug, alles an eine Fernsehsendung zu geben
Ich glaube nicht, daß irgendein TV-Sender dies interessiert. Wahrscheinlich könnte man eine 24-Stundensendung täglich machen, nur um über ungerechtfertigte Forderungen von freenet zu berichten. Von anderen Providern u.ä. ganz abgesehen.
Schorsch
Antwort 8 von real_Sparfuchs
Junge ab zum Anwalt. Was wartest du auch so lange?!
RS
RS
Antwort 9 von _gau_
Ich würde (wenn ich mir sicher bin, daß die Forderungen unberechtigt sind!) bei normalen Mahnungen auch noch nicht zu einem Anwalt gehen. Wäre erstmal völlig unnötig rausgeworfenes Geld. Mahnen kann und tut heutzutage jeder.
Wie gesagt: wenn ich mir sicher bin ;-)
Hier nochmal der Ablauf des Mahnverfahrens:
http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/mahnverfahren.shtml
http://www.memmingen.de/MM/Seiten/Behoerden_Einrichtungen/Schuldner...
Unbedingt tätig werden mußt du erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht eintrifft. Dem kannst du innerhalb von 14 Tagen widersprechen (wenn nicht, mußt du zahlen - incl. Gebühren).
Dann kann der Gegner vor Gericht klagen (wenn er sich wiederum sicher ist, daß seine Forderungen berechtigt sind - ansonsten wird er's sein lassen).
Ich hoffe natürlich, du hast nach der Kündigung den Freenet-Zugang definitiv nicht mehr benutzt!
[gau]
Wie gesagt: wenn ich mir sicher bin ;-)
Hier nochmal der Ablauf des Mahnverfahrens:
http://www.trenkler.de/rechtsanwalt/mahnverfahren.shtml
http://www.memmingen.de/MM/Seiten/Behoerden_Einrichtungen/Schuldner...
Unbedingt tätig werden mußt du erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht eintrifft. Dem kannst du innerhalb von 14 Tagen widersprechen (wenn nicht, mußt du zahlen - incl. Gebühren).
Dann kann der Gegner vor Gericht klagen (wenn er sich wiederum sicher ist, daß seine Forderungen berechtigt sind - ansonsten wird er's sein lassen).
Ich hoffe natürlich, du hast nach der Kündigung den Freenet-Zugang definitiv nicht mehr benutzt!
[gau]
Antwort 10 von hannes
Besten Dank für Eure Tips und Hilfen, werde mir alles Weitere fein überlegen. Evtl. auch mal die Verbraucherberatung in Kenntnis versetzen ??
Sonst ist keiner hier, dem ähnliches wiederfuhr?
Gruß hannes
Sonst ist keiner hier, dem ähnliches wiederfuhr?
Gruß hannes
Antwort 11 von Tipp-Geber
doch doch, nicht direkt mit einem provider, aber wie die anderen auch schon sagten, es versucht halt manch einer geld zu ziehen mit einschüchterung. bei mir wars ein anwalt *oh staun* der plötzlich die kleinigkeit von dem 10fachen der tatsächlichen gebühren forderte per mahnbescheid.
ein widerspruch gegen den mahnbescheid, und der herr hat alles fallengelassen und durfte die kosten selbst bezahlen.
also nur die ruhe, wenn du im recht bist OHNE JEDEN ZWEIFEL. und widerspruch gegen den einen eventuellen mahnbescheid fristgerecht einreichen.
bis denn
ein widerspruch gegen den mahnbescheid, und der herr hat alles fallengelassen und durfte die kosten selbst bezahlen.
also nur die ruhe, wenn du im recht bist OHNE JEDEN ZWEIFEL. und widerspruch gegen den einen eventuellen mahnbescheid fristgerecht einreichen.
bis denn
Antwort 12 von Teufel-HH
Hi,
wenn die Forderung aus 2001 bzw. 2002 ist dann ist diese bereits verjährt. Wenn KSP einen Mahnbescheid machen sollte dann leg WI ein mit dem Verweis auf die Verjährung.
wenn die Forderung aus 2001 bzw. 2002 ist dann ist diese bereits verjährt. Wenn KSP einen Mahnbescheid machen sollte dann leg WI ein mit dem Verweis auf die Verjährung.

