Supportnet Computer
Planet of Tech

Supportnet / Forum / Telekommunikation

Samsung / Garantie vs. Gewährleistung





Frage

Hallo, habe schon einen ähnlichen Thread zum Thema Nokia 3650 gelesen, brauche aber noch mal eine direktere Antwort. Ich habe vor 1,5 Jahren ein Samsung SGH-V200 bei o2 übers Internet gekauft. Jetzt unterbricht das Telefon ständig die Verbindungen (man kann nichts mehr hören, auf meiner und auf der Gegenseite). Die Garantiezeit ist wohl schon abgelaufen (12 Monate) aber es gibt doch noch die gesetzliche Gewähleistungspflicht?! Wer ist jetzt für die Reparatur zuständig, kann man mir evtl. die Kosten auferlegen? Müsste ich das Telefon wirklich einschicken, wie es mir die Verkäuferin im Shop gesagt hat, oder kann ich es auch dort abgeben? Vielen Dank im Voraus! Greets, jbm

Antwort 1 von Timid

Hallo JBM,

du hast zwar noch die Sachmängelhaftung aber nach Ablauf von 6 Monaten musst du nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf des Gerätes vorgelegen hat.

Da das Telefon ja wohl 1 1/2 Jahre funktioniert hat dürfte das schwierig werden. Hat man dir im Laden irgendwas gesagt, dass das "öfter vorkommt", "ein bekanntes Problem bei diesem Modell" ist o.ä.?

Liebe Grüße
Timi

Antwort 2 von JBM

Hallo Timid,

nein, sie wollte mir nur eine Vertragsverlängerung mit neuem Handy andrehen ;-) Ansonsten war die Verkäuferin sehr desinteressiert.

Ich habe schon eine email zu o2 geschickt aber seit mehreren Tagen keine Antowort bekommen.

Gruß, jbm

Antwort 3 von Timid

Hier noch mal alles, was man zur Sachmängelhaftung wissen muss:

Zitat:
Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, eine Garantie eine freiwillige und frei auszugestaltende Leistung des Herstellers oder Verkäufers.


Zur Sachmangelhaftung

Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.

Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluss (§ 444 BGB).



Was ist ein Mangel?

Vereinfachte Darstellung des § 434 BGB:

Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die Verwendung eignet, für die sie gemäß Kaufvertrag gedacht war oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Beschaffenheit aufweist, die man üblicherweise erwarten kann. Das beinhaltet auch Eigenschaften, von denen der Käufer aufgrund von Aussagen, die in der Werbung oder von Mitarbeitern des Verkäufers gemacht wurden, ausgehen kann.

Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Sache fehlerhaft montiert wurde oder die beiliegende Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache konnte trotzdem fehlerfrei montiert werden.

Ein Sachmangel ist letztlich auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine geringere Menge als vereinbart liefert.



Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?

Vereinfachte Darstellung der §§ 439, 440 und 441 BGB:

Nacherfüllung
Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache.

Rücktritt
Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche müssen idR geduldet werden.

Minderung
Der Käufer kann den Kaufpreis verringern. Der Betrag kann natürlich vom Käufer nicht nach Belieben festgelegt werden, sondern muss sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.

Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn man von dem Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!

Ich danke an dieser Stelle Exc für die tolle FAQ

Also, so wie ich das sehe hast du die Möglichkeit, dir einen Zeugen zu schnappen, nochmal zum Shop zu laufen und gezielte Fragen zu stellen. Eben ob das häufg vorkommt bei diesem Modell etc.
Wenn das bestätigt wirst kannst du reklamieren, denn du kannst es - wenigstens mit dem zeugen - beweisen. Besser wäre natürlich, es schriftlich zu haben.

Liebe Grüße

Antwort 4 von Frank040

Hallo JBM,

bei den meisten Herstellern wird es so gehandhabt, dass Du im zweiten Gewährleistungjahr nur noch ein Bring in Garantie hast. Heißt Du müsstest Dich tatsächlich mit Nokia in Verbindung setzen und das Gerät dirket dort hinschicken. Kontaktiere sie aber auf jeden Fall bevor Du das Handy hinschickst, da bei vielen Firmen verschiede Abläufe in der Bearbeitung von Reparaturen vorherschen. Zum Beispiel müssen bei
einigen Firmen zuvor erst sogenannte RMA Nummern (wie Bearbeitungsnummer) beantragt werden, kommen Geräte ohne diese Nummer dort an werden sie umgehend zurückgechickt.
Na dann, alles gute. Hoffentlich gelingt es.

Gruß Frank

Antwort 5 von sutadur

Das die ersten sechs Monate längst abgelaufen sind, spielt in der Praxis keine Rolle. Soweit nicht offensichtlich ist, dass der Defekt durch falsche Bedienung oder äußere Einwirkung (z.B. Schäden am Gehäuse oder Wasserschaden) eingetreten ist, wird in aller Regel davon ausgegangen, dass der Defekt bzw. Gründe für diesen Defekt schon beim Kauf vorlagen. Nach Deiner Schilderung sehe ich keinen Grund, weshalb eine kostenlose Instandsetzung abgelehnt werden sollte.

Antwort 6 von nici

Wende dich mal direkt an Samsung und erkundige Dich wie du dicher verhalten sollst.
Die 24 Monate Gewähleistung werden Dir nicht wirklich weiterhelfen. Weil wie schon in dem Tread vorher erwähnt, bedeutet das nur das in den ersten 6 Monaten der Händler von einem Defekt am Gerät aus geht, der schon von vorn herein da war. Nach diesen 6 monaten mußt Du das nachweisen. Was meist sehr schwer möglich ist. Weil du dir dann immer die FRage gefallen lassen mußt"warum reklamieren sie das erst jetzt?"
Ansonsten würde ich mal direkt bei O2 anrufen.
Ich bin selbst Kunde bei denen und habe auch das gleiche Handy. Den Fehler welchen du beschreibst habe ich jedoch nicht, mich stört nur die gernige Acculeistung. aber dafür gab es ja ein 2. Accu umsonst dazu.

Antwort 7 von JBM

Hallo,

schon einmal vielen Dank für die Antworten!

Ich habe jetzt eine email zum Support von Samsung geschickt und warte deren Antwort ab. Sollte ich Erfolg haben, werde ich ihn natürlich hier noch für spätere Leser dieses Threads verkünden.

Viele Grüße, jbm


PS, nici: Die Akkuleistung finde ich weniger störend, als das nicht lernfähige T9. Der 2. Akku tut, wie Du es schon sagtest, sein bestes.

Antwort 8 von sutadur

Zitat:
Weil du dir dann immer die FRage gefallen lassen mußt"warum reklamieren sie das erst jetzt?"
Dann antwortet man einfach: "Weil der Fehler erst jetzt auftritt." - Fertig! Ein seriöses Unternehmen wird sich nicht erlauben, die kostenlose Instandsetzung zu verweigern.

Ich möchte kostenlos eine Frage an die Mitglieder stellen:


Ähnliche Themen:


Suche in allen vorhandenen Beiträgen: