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notdienst=bereitschaft?





Frage

hallo zusammen wer kann mir sagen wo der unterschied zwischen "notdienst"und"bereitschaft" liegt? ein beispiel zum "notdienst" : ich habe eine woche lang notdienst,wenn ein kunde auf meinem handy anruft,muss ich raus.bekomme dann dafür(und NUR dafür)einen betrag ausbezahlt. ich werde also NICHT dafür bezahlt,das ich tag und nacht für die firma erreichbar bin(wobei ich ja auch meine freizeit nicht so gestalten kann,wie ich will). ist es nicht so,dass man bei einer "bereitschaft" die komplette zeit bezahlt bekommt? wer was weiss,bitte posten(grübel)

Antwort 1 von sklaventreiber

nenene. was du hast ist bereitschaft.
und wenn ein kunde anruft, erst dann hast du notfalldienst.
dein gehaltsanspruch sieht daher folgendermassen aus: normalgehalt für die bereitschaft und extra für einsatz (z.b. bei nacht und wochenende)

Antwort 2 von sklaventreiber

und wenn das dein boss anders sieht:
--> gewerkschaft, polizei, staatsanwaltschaft, arbeitsgericht, tod und teufel!

...oder du kommst zu mir, auch ich wäre an arbeitnehmern interessiert, die sich zu solchen bedingungen einstellen lassen, hihi


Antwort 3 von Locke

Ja, das ist ein heikles Thema.
Ich habe auch alle 4 Wochen Bereitschaft, muss täglich 8 Stunden arbeiten, den Rest des Tages erreichbar sein und innerhalb 30 Minuten vor Ort sein.
Wer nun glaubt er würde für die ganze Zeit bezahlt, der denkt falsch. Nun gibt es dafür gewisse Regelungen. Ich bekomme z.B. ein Pauschale für diese Woche. Die ist allerdings geringer als die restlichen 16 Stunden eines Arbeitstages.

Das mit den Gesetzen, wonach Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit ist, steckt wohl noch in den Kinderschuhen.

Nebenbei gibt es Wochen, in denen bin ich mehr unterwegs als zu hause, geschweige denn im Bett.

Antwort 4 von derskid187schonwieder

@sklaventreiber:du hasts evtl.falsch verstanden.
das,was ich dort tue nennt sich "notdienst".von bereitschaft ist auch im vertrag nix zu lesen.

aus diesem grunde frag ich doch

gruss skid

Antwort 5 von roko

Hallo,

also, Bereitschaftsdienst bedingt immer Deine Anwesenheit am Arbeitsplatz. Du mußt in der Firma verfügbar sein. Den Tag in der Firma bekommst Du natürlich voll bezahlt. Oder er wird Dir als Freizeit angeboten. Ist halt Verhandlungssache mit dem Chef.

Notdienst verrichtest Du von zu Hause aus.
Du musst telefonisch oder Durch Piepser erreichbar sein. Die Zeit, also die reine Arbeitszeit, die Du mit Notdienst verbringst, wird Dir natürlich auch vergütet. Wie Du das finanziell mit Deinem Chef regelst, bleibt Deinem Verhandlungsgeschick überlassen.
Du kriegst also auf keinen Fall die Grillparty mit Deinen Freunden im Garten bezahlt, sondern nur die reine Notdienstzeit.

Kurzum:
Bereitschaft = Firma,
Notdienst = zu Hause

Gruß Rolf

Antwort 6 von R2D2

Hallo Rolf

Da muß ich Dir leider wiedersprechen....Ich z. B. habe Rufbereitschaft in der Firma, bin aber zu Hause. Wenn ich Rufbereitschaft habe, darf ich nicht weiter als 50 km von der Firma wegsein.....Jetzt habe ich Bereitschaft von Freitag 18 Uhr bis Montag 6 Uhr....Habe gerade schön mit meiner Freundin gefrühstückt und gleich geht es zum Einkaufen....

Das nur mal zur Info.

Gruss

R2D2

Antwort 7 von roko

@R2D2
Guten Morgen,

tja, ich seh schon an Deiner, wie Du schreibst, Info, das es wohl in den verschiedensten Berufszweigen verschiedene Interpretationen von Notdienst und Bereitschaft gibt.

Ich hab mich auf das elektrotechnische Gewerk bezogen. Dort wird es halt so, wie von mir beschrieben, gehändelt. Das weiß ich, weil ich halt aus der Branche bin.

Ich weiß nicht aus welchem Berufszweig Du kommst.
Dann ist es halt bei Dir anders.

Eins weiß ich aber definitiv. Um 11.00 Uhr hab ich einen Termin beim Zahnarzt.
Der hatt übrigens heute Notdienst. Kommt dann aber um 11.00 Uhr in seine Firma (Tschuldigung, Praxis), um mir behilflich zu sein.
Der wollte erst noch mit seiner Frau ausgiebig frühstücken gehen.

Tut mir leid, aber das musste raus. ;-))

Nichts für ungut,

und einen sonnigen Samstag

Dir und Deiner Freundin.

Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

Gruß Rolf





Antwort 8 von derskid187schonwieder

@rolf
Hallo,ich darf mal zitieren:Du musst telefonisch oder Durch Piepser erreichbar sein.

genau DAS ist ja der punkt.ich MUSS erreichbar sein.das heisst,ich muss für die firma meine freizeitaktivitäten einschränken.
Beispiel:"kann nicht zum SN-Treffen,hab notdienst,äh bereitschaft,äh...oder so... ja wat denn nu :-)

Antwort 9 von sklaventreiber

ja dann frag doch ganz einfach mal deinen chef. oder nicht? ist das zuviel verlangt?
du hast doch einen arbeitsvertrag unterschrieben. oder nicht? könntest du vielleicht dort mal nachsehen? mannmannmann

Antwort 10 von R2D2

@derskid187schonwieder

Sei froh das Du nur erreichbar sein mußt.
Es gibt Leute die Breitschaft/Notdienst haben und das in der Firma machen müssen....auch wenn nix passiert.

Wenn es Dir persönlich doch so nicht gefällt, ab zur Firmenleitung, sage "Das passt Dir nicht"...Als Antwort wirst Du bekommen..."Dann geh doch. Es gibt welche die das gerne in Kauf nehmen..."

Man sei froh das Du Arbeit hast.

Gruss

R2D2

PS. Man kann es manchen Leuten nicht Recht machen.

Antwort 11 von derskid187schonwieder

@r2d2:
hilfe!!!nicht hauen!!!!
meine herren noch eins,war doch nur eine frage neugierhalber(bin übrigens seit 5 jahren bei dieser firma).
ich habe diese frage NUR gestellt,weil ich und ein freund unterschiedlicher meinung waren.
mann junx,macht doch nich son fass auf!
ich danke euch trotzdem für eure antworten.
ich finde es übrigens sehr nett,dass einem hier im SN so schnell geholfen wird.

macht weiter so!!
skid



Antwort 12 von roko

@derskid187schonwieder

ich versteh was Du meinst.

Du siehst nicht ein, dass wenn Du Notdienst hast, diese Zeit, (welche in Deinen Freizeitbereich fällt, den Du für die Firma "opferst"), nicht bezahlt bekommst.

Richtig? Du möchtest Mäuse sehn, versteh ich.

Ich hab mich mal soeben schlau gemacht, und mir meinen MTV für meinen Berufszweig der Elektroindustrie zu Gemüte geführt.

Geregelt wird dieses Entgeltrahmenabkommen durch den § 3 Ziff.6 welcher die so genannte Rufbereitschaft regelt.

Da steht also folgendes drin. Ich zitiere.

"Arbeitnehmer, die nicht im Betrieb anwesend zu sein brauchen, sich aber für einen eventuellen Einsatz bereithalten müssen (Rufbereitschaft), erhalten für diese Zeit eine Vergütung.

Der Personenkreis, der Zeitraum und die Höhe der Vergütung sind durch Betriebsvereinbarung festzulegen.

Ist kein Betriebsrat vorhanden, legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zeitraum und die Höhe der Vergütung für die Rufbereitschaft einvernehmlich fest."

Zitat Ende.

Also. Empfehlung von mir.
Quatsch mit Deinem Chef oder mit dem BR.

Hab ich aber schon mal geschrieben.

Viel Erfolg bei Deinen Verhandlungen.

Übrigens, sowas klärt man immer vorher, damit`s nachher keine Enttäuschungen gibt.

Gruß Rolf


P S
Ich glaub, nach dem was ich da gelesen habe, sind der Ausdruck Bereitschaftsdienst bzw. Notdienst nur Wortspielereien. Vielleicht meint man mit Notdienst auch nur die Ärzteschaft, Polizei und Feuerwehr. Bin mir da nicht mehr so ganz sicher.










Antwort 13 von habe_bereitschaft

ich habe dieses wochenende bereitschaft. für die bereitschaft sehe ich keinen müden euro. alles wird in freizeit abgegolten im verhältnis 8:1. Sprich ich bekomme für dieses wochenende 7 stunden und etwas. da alles unter 30 minuten abgerundet wird, sind es 7 stunden freizeit.

werde ich angerufen und muß tats. arbeiten, wird diese zeit als überstunden gerechnet und kann abgefeiert oder ausgezahlt werden. allerdings müssen es über 5 stunden sein. 4 stunden 30 minuten werden nicht als überstunden gerechnet. 5 stunden und 2 minuten dagegen schon. der zuschlag für arbeiten am wochenende liegt zwischen 50 cent und 2 euro je stunde (je nach tag und uhrzeit). die auszahlung der überstunden kann allerdings erst in einem jahr erfolgen. der freizeitausgleich ist schon ab dem nächsten monat möglich.

während der bereitschaft darf ich keinen alkohol trinken und muß innerhalb einer stunde vor ort sein.

so viel zu meiner bereitschaft / notdienst.

Antwort 14 von Friedel

Bei uns (Elektroanlagenbau) hat man das ganze Jahr entweder Arbeitszeit oder Bereitschaft. Natürlich erfährt man während der Bereitschaftszeit rechtzeitg wenn man arbeiten muss. Bei mehrwöchigen Einsätzen erfährt man es immer mindestens mehrere Stunden vorher, meist sogar mehrere Tage vorher. Für die Bereitschaft bekommt man nichts. Allerdings kann man soche Einsätze ablehnen. Das Risiko, dass der Chef sich dann einen anderen für diese Arbeit sucht ist sehr gering, wenn man seine Arbeit halbwegs vernünftig erledigt. Er findet nämlich keine anderen, die zu diesen Bedingungen arbeiten. Ich kann übrigens nicht unbedingt behaupten, dass ich froh bin dass ich arbeit hab. Arbeit gibt es mehr als genug. Es ist nur schwierig jemanden zu finden der einen bezahlt.

Antwort 15 von skidrow187

@friedel: wie lang machst du den job schon?
macht er dir spass(der job,nicht dein chef*grins*)?
würdest du den job bis zur rente weitermachen,trotz diesen bedingungen,die du gerade geschildert hast?
ich wäre dankbar für eine rückmeldung.

gruss skid


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