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Angestellt+Gewerbe, was passiert bei Arbeitslosigkeit?





Frage

Hallo, ich arbeite Vollzeit in einem Gründerunternehmen. Jetzt habe ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Da man ja nie weiß was passiert möchte ich mich hinterher bös wundern müssen. Was wäre, wenn ich jetzt arbeitslos würde? inwieweit kommt mein Gewerbe zum tragen? Kann man mir das Arbeitslosengeld verweigern? Es handelt sich um ein Gewerbe welches mich jetzt nicht finanziell tragen würde. Halt ein Kleingewerbe aus Spaß nebenher und um ein bissel Geld extra zu verdienen. Gruß Fanta

Antwort 1 von Lutz1965 oc

Hallo

Du mußt es im Arbeitslosenantrag mit angeben, das Du ein Gewerbe hast. Dann wird geprüft, in wie weit, das angerechnet werden kann.

Gruss

Lutz

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