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Videothek will 3000 Euro
Frage
Hallo
habe ein Problem. Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich war Mitglied in einer Videothek. Habe dort des öfteren Filme ausgeliehen. Eines Tages hieß es, ich hätte noch einen Film und solle 20 DM zahlen. Durch Zufall fand ich den Film im Regal 5 Meter weiter und habe ihn der Dame unter die Nase gehalten. Sie hat ihn ausgetragen und sich vielmals entschuldigt.
Habe danach noch 2 Mal etwas ausgeliehen. Dann bin ich 2 Ortschaften weitergezogen und habe seitdem diesen Laden nicht mehr betreten.
Nun habe ich nach gut 4 Jahren einen Brief von denen bekommen, ich möchte doch die Summe von 3000 Euro begleichen für meine ausgeliehenen und nicht zurückgebrachten Filme.
Was soll ich da machen? Ich habe alle Filme, die ich ausgeliehen habe, definitiv immer abgegeben. Nur wie soll ich das beweisen? Hier steht dann meine Aussage gegen deren Computerinformation.
Antwort 1 von Oldie ohne cookie
Rechtsanwalt beauftragen.
Antwort 2 von popolli
die müssen dir etwas beweisen
Ausserdem müssen sie dir erklären, warum sie dich nicht eher angemahnt haben.
Ich würde erstmal da vorsprechen und fragen, ob die irgendwie fieber oder so haben.
Erstmal keine Panik schieben.
Ausserdem müssen sie dir erklären, warum sie dich nicht eher angemahnt haben.
Ich würde erstmal da vorsprechen und fragen, ob die irgendwie fieber oder so haben.
Erstmal keine Panik schieben.
Antwort 3 von Oldie ohne cookie
@popolli,
kennst Du die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Videothek? Bestimmt nicht.
kennst Du die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Videothek? Bestimmt nicht.
Antwort 4 von Problemkind_2004
@Oldie:
AGBs kenne ich keine. Kann mich auch nicht erinnern, damals welche gesehen zu haben. Wenn ich mich recht erinnere war das damals eine Kopie des Personalausweises gegen Mitgliedsnummer. Es gab da kein Stück Papier für mich zum mitnehmen. Zumindest habe ich keines in meinen Unterlagen gefunden. Nur die 4stellige Nummer auf einem Zettel. (ist inzwischen auch schon gut 6 Jahre her)
Rechtsanwalt schön und gut, aber der kostet mich ja auch Geld. Und ich sehe nicht ein, auch nur einen Cent zu zahlen für etwas, was nicht stimmt.
@popolli:
Warum die sich erst nach 4 Jahren melden, habe ich mich auch gefragt. Hätte es nicht schon längst mal auffallen müssen?
Bist Du sicher, daß die den Beweis erbringen müssen?
AGBs kenne ich keine. Kann mich auch nicht erinnern, damals welche gesehen zu haben. Wenn ich mich recht erinnere war das damals eine Kopie des Personalausweises gegen Mitgliedsnummer. Es gab da kein Stück Papier für mich zum mitnehmen. Zumindest habe ich keines in meinen Unterlagen gefunden. Nur die 4stellige Nummer auf einem Zettel. (ist inzwischen auch schon gut 6 Jahre her)
Rechtsanwalt schön und gut, aber der kostet mich ja auch Geld. Und ich sehe nicht ein, auch nur einen Cent zu zahlen für etwas, was nicht stimmt.
@popolli:
Warum die sich erst nach 4 Jahren melden, habe ich mich auch gefragt. Hätte es nicht schon längst mal auffallen müssen?
Bist Du sicher, daß die den Beweis erbringen müssen?
Antwort 5 von Oldie ohne cookie
Du hast evtl. nicht auf die allg. Geschäftsbedingungen geachtet, aber diese sind Bestandteil Deines Vertrags mit dieser Videothek und dies gleichgültig ob Du diese in Schriftform mitbekommen hast. Du hast sicherlich unterschrieben, dass Du die allg. Geschäftsbedingungen akzeptierst.
So wie es aussieht, hast Du sehr viele Filme ausgeliehen und nicht zurückgebracht und nicht nur einen einzigen. Und nachdem Du es nicht warst, wer war es dann? Hat jemand Deinen Mitgliedsausweis bekommen? Sicherlich lohnt sich ein persönliches Gespräch mit der Videothek aber irgendwie "riecht" die Sache schon.
So wie es aussieht, hast Du sehr viele Filme ausgeliehen und nicht zurückgebracht und nicht nur einen einzigen. Und nachdem Du es nicht warst, wer war es dann? Hat jemand Deinen Mitgliedsausweis bekommen? Sicherlich lohnt sich ein persönliches Gespräch mit der Videothek aber irgendwie "riecht" die Sache schon.
Antwort 6 von Problemkind_2004
@Oldie
es waren nicht sehr viele Filme. Es sind angeblich 2 Filme und dafür beträgt die Leihgebühr von 4 Jahren eben mal locker 3000 Euro. Da macht es halt der lange Zeitraum.
Ich denke, es ist das gleiche wie das letzte Mal - vergessen auszutragen. Aber wie soll ich das beweisen?
Den Ausweis habe ich zerrissen und weggeworfen. Kann eigentlich niemand meine Nummer haben.
@Oldie und popolli:
sorry, hatte glatt vergessen mich für Eure bisherige Hilfe zu bedanke.
es waren nicht sehr viele Filme. Es sind angeblich 2 Filme und dafür beträgt die Leihgebühr von 4 Jahren eben mal locker 3000 Euro. Da macht es halt der lange Zeitraum.
Ich denke, es ist das gleiche wie das letzte Mal - vergessen auszutragen. Aber wie soll ich das beweisen?
Den Ausweis habe ich zerrissen und weggeworfen. Kann eigentlich niemand meine Nummer haben.
@Oldie und popolli:
sorry, hatte glatt vergessen mich für Eure bisherige Hilfe zu bedanke.
Antwort 7 von Oldie ohne cookie
hallo Probs--
also, das wäre so nicht möglich, weil es gegen jegliche gute Sitten wäre, für einen Film sozusagen eine tägliche Ausleihgebühr über Jahre hinweg zu verlangen. Das wäre dann Wucher und wenn man auf diese Tour zu schnellem Geld kommen möchte, bist Du natürlich schnellstens aus dem Schneider.
also, das wäre so nicht möglich, weil es gegen jegliche gute Sitten wäre, für einen Film sozusagen eine tägliche Ausleihgebühr über Jahre hinweg zu verlangen. Das wäre dann Wucher und wenn man auf diese Tour zu schnellem Geld kommen möchte, bist Du natürlich schnellstens aus dem Schneider.
Antwort 8 von Herr Jeminee
Damit kommen die nicht durch, die hätten sich ja auch mal nach nen Monat bei dir melden können, wann du die Filme wieder zurückbringts oder ob du´s vergessen hast. Oder dich anmahnen müssen oder..oder..oder.. Weil das was die vorhaben, ist abzocke. Und ich bin mir sicher, dass das ein Gericht auch so sehen würde. Lass dich nicht einschüchtern und such dir nen Anwalt.
Antwort 9 von Sylver
Der Mist ist doch schon ewig verjährt...
Antwort 10 von popolli
Also am besten ist: Beiß in den sauren Apfel und bezahl die 3 Riesen. Dann sind die zufrieden und nerven nicht mehr rum. Ist doch kein Problem oder????
Antwort 11 von Hooker
@popolli:
Gehört dir die Videothek? ;-)
Gehört dir die Videothek? ;-)
Antwort 12 von popolli
Neeeee, ich hab die Filme und möchte sie auch behalten :o)))
Antwort 13 von Hooker
* R O F L *
Antwort 14 von Oldie ohne cookie
Also, Problemkind - Du gehst persönlich dort hin und kannst entweder die Angelegenheit vor Ort klären. Falls man das Versehen einsieht, schriftliche Bestätigung, dass keine Forderungen gegen Dich bestehen oder falls man das ganz anders sieht und auf den € 3000 besteht, erklärst Du den Herrschaften, sie mögen doch bitte einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Dich erwirken. Wenn der dann kommen sollte (eher unwahrscheinlich) akzeptierst Du den nicht und dann kommt es automatisch zur Gerichtsverhandlung und dann wird die Sache vor Gericht geklärt.
Zu den Einträgen von Popolli und Hooker fällt mir ausser "Spamming" nichts ein.
Zu den Einträgen von Popolli und Hooker fällt mir ausser "Spamming" nichts ein.
Antwort 15 von Hooker
@Oldie:
Das ist hier die Plauderecke, schon gemerkt?
Das ist hier die Plauderecke, schon gemerkt?
Antwort 16 von Problemkind_2004
@popolli und Hooker
klar ist das die Plauderecke und ich bin normalerweise auch immer für ein Späßle zu haben, aber in der Situation ist mir nicht nach lachen. Oder habt ihr mal kurz 3000 für mich übrig? Geschenkt natürlich, dann können wir hier gerne gemeinsam weiter blödeln.
@rest
ihr meinst also, das ich gute Chancen habe? OK, dann werde ich nächste Woche mal dort anfragen.
klar ist das die Plauderecke und ich bin normalerweise auch immer für ein Späßle zu haben, aber in der Situation ist mir nicht nach lachen. Oder habt ihr mal kurz 3000 für mich übrig? Geschenkt natürlich, dann können wir hier gerne gemeinsam weiter blödeln.
@rest
ihr meinst also, das ich gute Chancen habe? OK, dann werde ich nächste Woche mal dort anfragen.
Antwort 17 von Mickey
Ich unterstelle mal das es die Antwort 9 auf den Punkt bringt.
Forderungen z.B. aus dem Jahr 2001 (also Forderungen vor dem 1.1.2002) von Kaufleuten an Privatleute verjähren nicht erst nach 3 Jahren, wie es das seit dem 1.1.2002 geänderte Gesetz zu Verjährungsfristen vorsieht (Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001), sondern schon nach 2 Jahren.
Wenn verhindert werden soll, dass eine Forderung verjährt, muss die Verjährungsfrist rechtzeitig unterbrochen werden, was bei dir nicht der Fall war.
Desweiteren soll es ein Urteil geben zum Thema "Leihgebür + Höhe + VHS Cassette", das entsprechende Forderungen schon früher als ungerechtfertigt betrachtet hat.
An deiner Stelle würde ich es also nicht auf einen Mahnbescheid anlegen, sondern erstmal auf die damalige Rückgabe hinweisen und am Rande auf die gesetzlichen Verjährungsfristen hinweisen.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Forderungen z.B. aus dem Jahr 2001 (also Forderungen vor dem 1.1.2002) von Kaufleuten an Privatleute verjähren nicht erst nach 3 Jahren, wie es das seit dem 1.1.2002 geänderte Gesetz zu Verjährungsfristen vorsieht (Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001), sondern schon nach 2 Jahren.
Wenn verhindert werden soll, dass eine Forderung verjährt, muss die Verjährungsfrist rechtzeitig unterbrochen werden, was bei dir nicht der Fall war.
Desweiteren soll es ein Urteil geben zum Thema "Leihgebür + Höhe + VHS Cassette", das entsprechende Forderungen schon früher als ungerechtfertigt betrachtet hat.
An deiner Stelle würde ich es also nicht auf einen Mahnbescheid anlegen, sondern erstmal auf die damalige Rückgabe hinweisen und am Rande auf die gesetzlichen Verjährungsfristen hinweisen.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 18 von Scarab
Mach Dir da keine Sorgen, Mic hat recht. Der Anspruch von Kaufleuten an Privatleute beträgt tatsächlich maximal 2 Jahre. Es ist mehr als unwahrscheinlich, das die Videothek versucht ihre nicht vorhandenen Ansprüche durchzusetzen. Wenn Du mich fragst versucht sich jemand schlichtweg auf Deine Kosten zu sanieren. Ich würde ein Schreiben verfassen, wie oben vorgeschlagen - solltest Du damit Probleme haben, dann sag mir bitte die ganz genauen Fakten und schreibe Dir einen Brief, der sich gewaschen hat.
Gruß Scar
Gruß Scar
Antwort 19 von SvenjaK
Moin,
darf ich den Brief schreiben? Bitte, bitte!
*indiehändespuckunddieärmelaufroll*
Soviel Dreistigkeit ist ja kaum zu fassen. Da ist wohl jemand in finanziellen Nöten und handelt nach dem Motto --> versuchen kann mans ja mal. Irgendein unbedarfter Mensch wird sich schon einschüchern lassen. Wer weiß, wie viele Leute der mit dem selben Text angeschrieben hat. Aber wahrscheinlich ist er so großzügig und sieht von einer Anzeige ab, wenn du rund 10% der angeblichen Forderung bezahlst, natürlich bar auf die Kralle und ohne Quittung. *g*
Ich sehe hier ausreichenden Verdacht gegeben, um eine Betrugsabsicht zu unterstellen und würde auch sagen, deftigen Brief formulieren und gleich mit Anzeige drohen und damit, an die Öffentlichkeit zu gehen. Mal schauen, wie viele angebliche Schuldner es noch gibt...
Gruß
Svenja
darf ich den Brief schreiben? Bitte, bitte!
*indiehändespuckunddieärmelaufroll*
Soviel Dreistigkeit ist ja kaum zu fassen. Da ist wohl jemand in finanziellen Nöten und handelt nach dem Motto --> versuchen kann mans ja mal. Irgendein unbedarfter Mensch wird sich schon einschüchern lassen. Wer weiß, wie viele Leute der mit dem selben Text angeschrieben hat. Aber wahrscheinlich ist er so großzügig und sieht von einer Anzeige ab, wenn du rund 10% der angeblichen Forderung bezahlst, natürlich bar auf die Kralle und ohne Quittung. *g*
Ich sehe hier ausreichenden Verdacht gegeben, um eine Betrugsabsicht zu unterstellen und würde auch sagen, deftigen Brief formulieren und gleich mit Anzeige drohen und damit, an die Öffentlichkeit zu gehen. Mal schauen, wie viele angebliche Schuldner es noch gibt...
Gruß
Svenja
Antwort 20 von Millie Vanillie
Wenn Du seit 4 Jahren Deine Mitgliedschaft nicht verlängert hast, dann kannst Du auch keine FIlme ausgeliehen haben.
Die hätten sich spätestens melden müssen wenn Du kein Mitglied mehr bist und angeblich noch Filme ausgeliehen hast
Die hätten sich spätestens melden müssen wenn Du kein Mitglied mehr bist und angeblich noch Filme ausgeliehen hast
Antwort 21 von tomsan
Ich würde mal anrufen und mich für den Witz bedanken; falls man (nachdem man diverse Höflichkeiten ausgetauscht hat) nicht auf einen Vernünftigen Nenner kommt (meiner Erfahrung nach irgendwo 2x, bis 3x Ladenpreis des Films), dann einfach mal über einen Anwalt laufen lassen.
Oder in ein Rechtsform posten...
Gruß
Tom
Oder in ein Rechtsform posten...
Gruß
Tom
Antwort 22 von chrischi
Hier gibt's ja tolle Vorschläge !!
Bis vor kurzem war das mein Job beim Anwalt.
1. KEINEN Anwalt, kostet mit Pech auch Geld.
2. Brief wie folgt schreiben:
Betr.: Ihr Zeichen..., Ihr Schreiben vom ... (etc)
Sehr geehrte ...
in obiger Angelegenheit erhebe ich gegen Ihre Forderung vom ... in Höhe von ...
die Einrede der Verjährung.
3. "Mit freundlichen Grüßen" - nicht vergessen.
Da steckt alles drin + ärgert am meisten.
(PS: Videotheken + die eingeschalteten Inkassodienste reiten auf die Tour)
Viel Spaß, chrischi
Bis vor kurzem war das mein Job beim Anwalt.
1. KEINEN Anwalt, kostet mit Pech auch Geld.
2. Brief wie folgt schreiben:
Betr.: Ihr Zeichen..., Ihr Schreiben vom ... (etc)
Sehr geehrte ...
in obiger Angelegenheit erhebe ich gegen Ihre Forderung vom ... in Höhe von ...
die Einrede der Verjährung.
3. "Mit freundlichen Grüßen" - nicht vergessen.
Da steckt alles drin + ärgert am meisten.
(PS: Videotheken + die eingeschalteten Inkassodienste reiten auf die Tour)
Viel Spaß, chrischi
Antwort 23 von Problemkind_2004
Hallo ihr alle
@Milli:
ich habe keine Ahnung, ob ich dort noch Mitglied bin. War jedenfalls seit 4 Jahren nicht mehr dort. Und habe auch genausolang nichts von denen gehört. Die Filme sollen aus einer Zeit kurz vor den 4 Jahren sein.
@rest:
danke für Eure Mithilfe. Habe gestern abend mal dort angefragt. Die bleiben der Meinung, ich habe 2 Videos vor 4 Jahren ausgeliehen und nicht zurückgegeben. Und damit ergen sich eben die Leihgebühren. Zumindest hat man meine Meinung, ich habe nichts mehr, zur Kenntnis genommen und will den Datenbestand im PC noch mal kontrollieren.
Mal schaun, wann die sich mit was wieder melden.
@Milli:
ich habe keine Ahnung, ob ich dort noch Mitglied bin. War jedenfalls seit 4 Jahren nicht mehr dort. Und habe auch genausolang nichts von denen gehört. Die Filme sollen aus einer Zeit kurz vor den 4 Jahren sein.
@rest:
danke für Eure Mithilfe. Habe gestern abend mal dort angefragt. Die bleiben der Meinung, ich habe 2 Videos vor 4 Jahren ausgeliehen und nicht zurückgegeben. Und damit ergen sich eben die Leihgebühren. Zumindest hat man meine Meinung, ich habe nichts mehr, zur Kenntnis genommen und will den Datenbestand im PC noch mal kontrollieren.
Mal schaun, wann die sich mit was wieder melden.
Antwort 24 von RedSonja
die vorschläge die hier kamen waren (bis auf die "Witze") gut. auch dein erster schritt war richtig (das gespräch). sollten die weiterhin der meinung sein geld von dir bekommen zu müssen schreib denen einen brief (ggf als einschreiben) in dem du die sache (richtigkeit der forderung) anzweifelst, eventuell kannst du in dem brief auch gleich mit weiteren schritten (rechtlichen) drohen.
denn wenn die videothek es schafft einen mahnbescheid gegen dich zu erwirken, dann ist die pfändung und der schufa eintrag nicht mehr weit, und einen solchen loszuwerden ist relativ schwirig und meines wissens ohne anwalt fast unmöglich.
wenn alles nicht hilft und die sache vor gericht endet solltest du dir einen anwalt nehmen.
Live long and prosper
RedSonja
denn wenn die videothek es schafft einen mahnbescheid gegen dich zu erwirken, dann ist die pfändung und der schufa eintrag nicht mehr weit, und einen solchen loszuwerden ist relativ schwirig und meines wissens ohne anwalt fast unmöglich.
wenn alles nicht hilft und die sache vor gericht endet solltest du dir einen anwalt nehmen.
Live long and prosper
RedSonja
Antwort 25 von chrischi
Hallo Problemkind_2004,
schreibe trotzdem den Brief wie Antwort 22 !! Nicht abwarten, ob die sich melden.
Der Brief ist wichtig; mehr ist nicht nötig (1x per Post, 1x per Einschreiben).
Es spielt auch keine Rolle, ob Du die Filme zurückgegeben hast oder nicht. Die Forderung ist nicht realisierbar.
Übrigens generell:
Wer gegen eine Rechnung Einwände hat, sollte diese immer unverzüglich und schriftlich erheben (Fax mit Sendenachweis, Einschreiben o.ä.).
Also nicht wochenlang schmoren lassen.
Mündlich bringt nichts. Du (!) brauchst einen Nachweis im Streitfall - nicht der andere.
Und:
Sollte die Videothek einen Anwalt/Inkassodienst beauftragen oder vor Gericht gehen:
Dann erhebst Du eben erneut "die Einrede der Verjährung" + legst das obige Schreiben auch bei.
Für heute dann mal tschüsss.
Für Fragen: eranaa@silmaria.de
Gruß, Chrischi
schreibe trotzdem den Brief wie Antwort 22 !! Nicht abwarten, ob die sich melden.
Der Brief ist wichtig; mehr ist nicht nötig (1x per Post, 1x per Einschreiben).
Es spielt auch keine Rolle, ob Du die Filme zurückgegeben hast oder nicht. Die Forderung ist nicht realisierbar.
Übrigens generell:
Wer gegen eine Rechnung Einwände hat, sollte diese immer unverzüglich und schriftlich erheben (Fax mit Sendenachweis, Einschreiben o.ä.).
Also nicht wochenlang schmoren lassen.
Mündlich bringt nichts. Du (!) brauchst einen Nachweis im Streitfall - nicht der andere.
Und:
Sollte die Videothek einen Anwalt/Inkassodienst beauftragen oder vor Gericht gehen:
Dann erhebst Du eben erneut "die Einrede der Verjährung" + legst das obige Schreiben auch bei.
Für heute dann mal tschüsss.
Für Fragen: eranaa@silmaria.de
Gruß, Chrischi
Antwort 26 von Herr Jeminee
Da ich so was ähnliches vor kurzem selbst hatte. Kann ich dir folgendes raten:
1. Das mit dem Brief ist korekt, mach das, und jeden Brief aufheben und abheften.
2. Bestehen die weiterhin auf ihre forderung. Kannst du Beratungshilfe beim Anwalt in Anspruch nehmen. Das beantragt man beim Amtsgericht, wenn du unter einen bestimmten Satz liegst, den du verdienst, ist das alles kostenlos. Der Anwalt wird dir dann alles weitere erklären. Und mit hilfe des Anwalts wirds gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen... ;-)
Höchtens zu einer Güteverhandlung, wo man sich dann mit dem Gläubiger über einen gerechtfertigten Betrag einigt. Sollte man da sich nicht einigen, kommts zu einer Gerichtsverhandlung, dass möchten aber meistens beide Seiten verhinder, da es mit hohen Kosten verbunden ist.
1. Das mit dem Brief ist korekt, mach das, und jeden Brief aufheben und abheften.
2. Bestehen die weiterhin auf ihre forderung. Kannst du Beratungshilfe beim Anwalt in Anspruch nehmen. Das beantragt man beim Amtsgericht, wenn du unter einen bestimmten Satz liegst, den du verdienst, ist das alles kostenlos. Der Anwalt wird dir dann alles weitere erklären. Und mit hilfe des Anwalts wirds gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen... ;-)
Höchtens zu einer Güteverhandlung, wo man sich dann mit dem Gläubiger über einen gerechtfertigten Betrag einigt. Sollte man da sich nicht einigen, kommts zu einer Gerichtsverhandlung, dass möchten aber meistens beide Seiten verhinder, da es mit hohen Kosten verbunden ist.
Antwort 27 von chrischi
zu Antwort 24:
Spaß an allgemeiner Verunsicherung?
Aus einem Brief mit einer verjährten (!) Forderung wird wohl kaum ein Horror-Szenario mit Pfändung + Schufa-Eintrag.
(Außer man kümmert sich nicht drum)
Da Anwaltsseiten mit kostenlosem Rat/Auskunft scheinbar ausgestorben sind, nochmals:
eranaa@silmaria.de (wird bei Missbrauch gelöscht).
Gruß, chrischi
Spaß an allgemeiner Verunsicherung?
Aus einem Brief mit einer verjährten (!) Forderung wird wohl kaum ein Horror-Szenario mit Pfändung + Schufa-Eintrag.
(Außer man kümmert sich nicht drum)
Da Anwaltsseiten mit kostenlosem Rat/Auskunft scheinbar ausgestorben sind, nochmals:
eranaa@silmaria.de (wird bei Missbrauch gelöscht).
Gruß, chrischi

