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Gefragt in Plauderecke von wolf32 Mitglied (239 Punkte)
Moin allerseits,

ich habe mich gestern Abend mit einen Bekannten unterhalten, der eine Private Homepage betreibt.
Er hat z.B. sehr viele Ausschnitte aus verschiedenen Tageszeitungen eingescannt, und auf der HP veröffentlicht.
Ich meine damit verletzt er das Urheberrecht, ich habe aber nicht im Internet dazu gefunden.
Des weiteren hat er Broschüren von der Stadt eingescannt und veröffentlicht, z.B. Eine Broschüre über Wanderwege mit Bildern.

Meine Frage kommt er dadurch nicht mit dem Urhebergesetz in Konflikt.
Kennt jemand einen Link zu diesen Sachverhalt

Gruß und Danke

wolf32

15 Antworten

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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
Wenn er das nicht schnellstens ändert, wird die Praxis ihn sicher sehr bald eines Besseren belehren.

Ob das wirklich so bald geschieht, darf durchaus in Frage gestellt werden, ich halte es sogar für äußerst unwahrscheinlich, dass so etwas überhaupt geandet wird, wenn es sich nicht gerade um Publikationen wirklich "großer" Zeitungen handelt. Dazu ist ja nichts weiter gesagt, aber dass eine regionale Tageszeitung da gleich die große Keule schwingt, dürfte nur in ganze besonderen Ausnahmefällen passieren.
Ähnliches gilt für die Veröffentlichung der Stadt. Selbst wenn die Verwaltung sich daran stört, wird zunächst mal nur eine schriftliche Aufforderung kommen, dass abzustellen. Wenn man dem folgt, passiert da auch nichts weiter.

Dennoch, und da stimme ich mit meinen Vorrednern überein, ist es rechtlich nicht korrekt, dass Dein Bekannter Dinge im Internet veröffentlicht, ohne die entsprechenden Genehmigungen eingeholt zu haben. Das sollte er nachholen. Hier aber mit Sätzen wie "Der zahlt dann bis an sein Lebensende" Angst und Panik zu schüren, ist völlig überzogen.
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Beantwortet von wolf32 Mitglied (239 Punkte)
@all,

so ich war heute Nachmittag bei meinen Bekannten, und habe ihm
einige Seiten aus dem Internet gezeigt, und er war richtig erschrocken.
Dienstag will er sofort, die Zeitung anschreiben und sich Genehmigungen einholen.

Die Artikel sind alle aus unsere Regionalen Tageszeitung und dann meistens aus dem Lokalteil.

Hier noch einen Link der sich explizit auf Zeitungsartikel bezieht:

Klick mich!!!!!!

Ich werde euch berichten was er für eine Antwort von der Zeitung bekommt.


Gruß

wolf32
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Beantwortet von hans889 Experte (3.7k Punkte)
Hallo Wolf,

der von dir verlinkte Artikel gibt nur eine Meinung wieder. Ich zitiere mal was:

Gemäß § 49 II ist es zulässig, vermischte Nachrichten tatsächlichen Inhalts und Tagesneuigkeiten, welche bereits durch Presse und Rundfunk veröffentlicht worden sind, unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Unbeschränkt meint ohne finanzielle Vergütung. Wie oben unter dem Stichwort Nachrichten schon erläutert, fehlt es diesen Meldungen zumeist an Wertcharakter, so daß sie auch keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen. Somit ist diese Bestimmung praktisch bedeutungslos. Sie gilt jedoch nicht für Bildberichte


Quelle: Klick->

Das einzige Problem ist also, dass er Berichte einscannt, damit verwendet er die originale Aufmachung und die fällt nun einmal unter Bildberichte.
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Beantwortet von wolf32 Mitglied (239 Punkte)
Hallo,

eine kurze Rückmeldung.

Mein Bekannter hat die Regionale Tageszeitung, wegen seiner Homepage angeschrieben.

Die Antwort kam auch sofort zurück, ich zitiere mal den Wortlaut.:


gegen eine nicht-gewerbliche Veröffentlichung unserer Artikel haben wir im Grunde nichts einzuwenden. Allerdings sollten Sie in jedem Einzelfall auf die korrekte Quellenangabe achten - also z.B.: XYX Bochum, Datum.


Gruß
wolf32
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Beantwortet von luke_filewalker Experte (3.3k Punkte)
Hi

Nur am Rande:

Allerdings sollten Sie in jedem Einzelfall auf die korrekte Quellenangabe achten - also z.B.: XYX Bochum, Datum

Das gilt mal so ganz nebenbei generell und gehört einfach zum guten Ton. Würden das mehr Webseitenbastler berücksichtigen, gäbe es auch weniger Abmahnwahn. Mache ich z.B. auch generell, selbst wenn ich mir direkt vom Autor die Erlaubnis eingeholt habe, wenns um entsprechende Texte geht, erfolgt am Schluss prinzipiell immer eine Quellenangabe. Für mich absoluter Usus und hat neben allen Pflichten und Regeln für mich einfach was mit gegenseitigem Respekt zu tun.
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