Hi @all,
Locke wird schon recht haben, ist wie Supermarktwerbung. "Solange der Vorrat reicht" sind in unserem Aldi z.B. 2 Geräte oder gefühlte 5 min nach Ladenöffnung. Dazu gibt es zwar eine eindeutige Rechtssprechung, aber wo kein Kläger, da kein Richter! Und wer rennt wegen einem Fotoapparat für 79 Euro zum Anwalt? Aber die Milch, den Honig und die Zitronen kann man bei dem Wetter schon mal mitnehem, wenn man einmal da ist. (Wodka geht auch).
Mit den Bestellungen ab einer bestimmten Käuferanzahl, sonst Storno kann ich mir auch gut vorstellen. Vielleicht hilft es, vor Abschluß mal die Nummer im Impressum auszuprobieren und z.B. die Lieferzeit zu erfragen. Meist merkt man da schon, ob überhaupt jemand im Büro ist bzw. was da für Typen rumlaufen. So kann man positive und auch negative Erfahrungen sammeln.
Auf welcher Rechtsgrundlage sind den die Bewertungportale abgeschmettert worden? Bei Lehrern ist das doch auch erlaubt und verletzt keinerlei Rechte? Gibt es für solche Sachen keine .to-Seiten?
LG FR