Hallo,
es gibt weder in Deutschland noch in Österreich ein Rechtsprinzip der "ausgleichenden Gerechtigkeit".
Das was da passiert ist, ist nichts anderes als Fundunterschlagung. Die ist in beiden Ländern strafbar.
Es gibt in beiden Ländern den zivilrechtlichen Anspruch auf Finderlohn. Vielleicht mal ein bisschen ehrlich sein und die Geldbörse mit dem vollständigen Inhalt im Fundbüro abgeben.
Alles andere ist nichts als: "So du mir, so ich dir". Derjenige, der seine Geldbörse verloren hat, der kann nichts dafür.