3.4k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Hallo, meine Freundin wohnt in einer 50qm Wohnung, mit ihrer
kleinen Tochter zur Miete. (Thüringen)
Jetzt soll sie ca.480Euro Nebenkosten nachzahlen(für 2008),Schock, sie weint. Sie spart schon an allen Ecken und Enden.
Mit der neuen Wohnungsverwltg. gab es schon früher Probleme. Die ehemalige W.Verwltg. hat den Plattenbau an irgenteinen Investor verkauft(Westberlin). Die Mieter werden immer weniger, habe so langsam den Eindruck, dass die restl.
Mieter, den Aufwand mit tragen,leerstehende Wohg.

Habe ihr geraden, erst mal Widerspruch einlegen dann mit den alten Rechnungen vom Vorjahr zur Verbraucherzentrale zu gehen.

Habt Ihr noch andere Tipps ??????? Ist wirklich wichtig.
Sie ist alleinerziehend.

Danke im voraus, celine

9 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Celine,

bei einer bereits 1 Monat nach Ablauf des Abrehnungsjahres vorgelegten Nebenkostenabrechnung wäre ich schon allein aus diesem Grund misstrauisch, so schnell schießen normalerweise weder Preußen noch Thüringer.

Man geht ohnehin allgemein davon aus, dass gut die Hälfte aller Betriebskostenabrechnungen fehlerhaft sind, noch ein Grund, der Sache wirklich auf den Grund zu gehen.

480 EUR ist eine Menge Holz und auf dieser Grundlage steht ja noch eine Erhöhung der monatlichen Betriebkostenvorauszahlung um 40 EUR ins Haus. Das sollte man wirklich nicht ungeprüft hinnehmen.

Mit den Abrechnungen für 2007 und 2008 sowie dem Mietvertrag zur Verbraucherzentrale zu gehen ist schon mal sinnvoll, der besere Ansprechpartner wäre aber der örtliche Mieterverein, denn dort sitzen wirklich die kompetenteren Leute, nicht nur zu Fragen der korrekten Abrechnung, sondern auch zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche der Mieter. Leider werden die nur für ihre zahlenden Mitglieder tätig, aber eventuell gibt es einen ebenfalls betroffenen Mieter in dem Haus, der dort Mitglied ist. Der könnte ja seine Abrechnung mal überprüfen lassen, denn was bei deiner Freundin falsch berechnet wurde, wird auch bei ihm falsch sein.

Schnell in den Mieterverein einzutreten wäre zu überlegen, allerdings gibt es da i.d.R. Mindestmitgliedszeiten, schnell mal helfen lassen und wieder raus ist da nicht drin. Erkundigen kann man sich ja mal und meistens halten sich die Beiträge für Geringverdiener auch in erträglichen Grenzen. Vielleicht ist es aufgrund des Besitzerwechsel auch ansonsten ganz gut dort Mitglied zu sein.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

bei einer bereits 1 Monat nach Ablauf des Abrehnungsjahres vorgelegten Nebenkostenabrechnung wäre ich schon allein aus diesem Grund misstrauisch, so schnell schießen normalerweise weder Preußen noch Thüringer.


geht schon, hängt davon ab wie die Abrechnungszeiträume der Versorger, sowie aller Anderen ab, liegen und wie flott die Wohnungsverwaltung arbeitet. Ausserden liegt hier der Fall der Nachzahlung vor, da hat die Verwaltung schon interesse den Betrag möglichst schnell zu erhalten. Es sieht etwas anders Aus, wenn rückzahlungen fällig sind, dass will man möglichst spät erledigen, da der Betrag ja Zinsen bringt.

Da hier nicht aufgeführt ist welche Kosten in dem Betrag enthalten sind ist schwer abzuschätzen ob die Nachzahlung gerechtfertigt ist. Ich vermute, dass die Heizkosten mit drin sind. Wenn die Heizung über gas läuft, wäre eine Steigerung der Kosten wahrscheinlich, andererseits sind eine Kostensteigerung um 40,00 € im Monat ganz erheblich und erscheint mir bei einer 50 m² Wohnung sehr hoch. Um wieviel sind den die Kosten gegenüber dem Vorjahr gestiegen? aren die Ansätze des Vorjahr vielleicht viel zu niedrig?

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Helmut,

natürlich ist solch eine schnelle Abrechnung möglich und der vorgeschriebene 12-monatige Abrechnungszeitraum könnte durchaus z.B. auch 10/07 bis 09/08 sein. Ich bin jedoch von der 'normalen' Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr ausgegangen und dann wäre diese schnelle Nachforderung zumindest 'ungewöhnlich', da dazu ja erst einmal die entsprechenden 'Lieferanten'-Rechnungen vorliegen und nach der Kostenminderungspflicht für Vermieter auch auf Richtigkeit geprüft sein müssen.

Die Höhe der Nachforderung könnte auch noch einen ganz anderen Hintergrund haben. Einige Vermieter verzichten auf eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung um Leerstände besser vermieten zu können. Die Nachzahlung für 2009 könnte dann bereits 500-600 EUR betragen und es wäre ernsthaft über den Wechsel zu einem Vermieter nachzudenken, der die tatsächliche Höhe der s.g. 'Warm-Miete' im Mietvertrag nicht verschleiert.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo Kalle,

wir sind im Prinzip gleicher Meinung.

Da ich selber die Hausverwaltung für ein kleines Objekt (7 Wohneinheiten) mache und nach Kalenderjahren abrechne, kann das Ganze funktionieren wenn alle Rechnungen zum Januar 2009 vorliegen und alle für die Abrechnung erforderlichen Ablesungen auch bereits im Januar 2009 erfolgten.

Ich habe die Abrechnung für das von mir betreute Objekt auch schon fertig, da nur die Ablesung der Wasseruhren erforderlich ist und die Rechnungen für 2008 bereits Anfang Januar vorlagen. Die Abrechnung der Heizkosten, da Etagenheizung, sowie Strom, erfolgt zwischen dem Energieversorger und den Mietern und hat somit mit der von mir durchgeführten Abrechnung nichts zu tun.

Daher habe ich auch geschrieben, dass es wichtig ist welche Kosten in den Nebenkosten erfasst sind. Bei vielen sind diese schlagen schon, wegen den erheblich gestigenen Preise, ganz schön zu Buche. Mir Erscheinen auf den ersten Blick die 480 € sehr viel, aber andererseits kann man nicht sagen "total daneben". hier ist eine genaue Prüfung erforderlich.

Hier mal eine Mitteilung, was als Nebenkosten abgerechnet

www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht/2005/Nebenkostenverordnung.html

werden darf (die unterstrichenen Worte führen zu weitergehenden Links). Weiteres findet man mit Google im Internet mit "Nebenkosten" oder "Nebenkostenverordnung"

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo

Bei vielen sind diese schlagen


richtig


Bei vielen sind es die Heizkosten, diese schlagen

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von nhuya Einsteiger_in (61 Punkte)
Sie könnte doch zunächst mal die Nebenkostenabrechnung nach Verbrauch vergleichen. Die Preise sidn drastisch gestiegen und ich kenne niemanden, der nicht nachzahlen muss. Wenn der Verbrauch in etwa gleich ist, dann als näcstes schaun, ob dir Preise für die EInheiten korrekt sind.
0 Punkte
Beantwortet von hellcat Mitglied (253 Punkte)
1. In den Mietvertrag schauen, wonach die Kosten umgelegt sind (qm/AnzahlMietparteien/sonstiges). -> Wenn Umlage nach Anzahl der Mietparteien ist das schonmal sehr schlecht und würde einen hohen Anstieg erklären, wenn viele andere Wohnungen mittlerweile leer stehen

2. Liegt denn eine wirkliche NebenkostenABRECHNUNG vor? Davon steht nichts in Deinem Text. Die Kosten müssen alle aufgeschlüsselt sein, dort könnt Ihr dann sehen, welche Kosten so erheblich gestiegen sind. Wenn der Vermieter eine Nebenkostenpauschale als Vorauszahlung nimmt, ist er VERPFLICHTET, dem Mieter eine aufgeschlüsselte nebenkostenabrechnung zuzuschicken.

3. Auf den Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung achten. Der Vermieter muss spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung vorlegen, danach sind seine Forderungen VERJÄHRT. Vielleicht ist's ja die Abrechnung vom letzten Jahr.

4. Liegt die Nebenkostenabrechnung vor, die Posten anschauen, die erheblich gestiegen sind und den Vermieter zur Begründung auffordern. Für Kosten, die außergewöhnlich stark gestiegen sind, muss der Vermieter auf Nachfrage eine Begründung abgeben. Die Rechnungen für die einzelnen Posten, muss der Vermieter ebenfalls zeigen, allerdings nicht zuschicken. Man hat aber ein Recht darauf, sie im Original gezeigt zu bekommen (normalerweise in der Wohnung oder Geschäftsstelle des Vermieters). Bei einem so hohen Betrag würde ich dieses Recht wahrnehmen und gleich jemanden mitnehmen, der eine Digitalkamera hat. Dann kann man die Dokumente abfotografieren und zu Hause in Ruhe prüfen.
Mit Mietspiegel vergleichen, auf Grundsatz der Wirtschaftlichkeit achten (den der Vermieter beachten muss).

5. Wurde schon gesagt: Zum Mieterverein/Mieterbund gehen, Mindestmitgliedszeiten gibt es nicht, allerdings wird die Rechtsschutzversicherung i.d.R. nur für Probleme übernommen, die nach mehrmonatiger Mitgliedszeit entstehen. Beraten lassen kann man sich aber auf jeden Fall auch für aktuelle Fälle.
Allerdings bekommt man dort auch nicht immer wirklich gute und engagierte Anwälte, es gibt auch welche, die auf dem Stand von vor 20 Jahren sind. Mietrecht ist hauptsächlich Rechtsprechung, von Bundesland zu Bundesland sowei von Einzelfall zu Einzelfall sehr unterschiedlich und ändert sich zudem ständig.

6. Wenn am Ende trotzdem alles stimmt: Zahlen, sonst kommt der Exekutor. ;)
0 Punkte
Beantwortet von
Also ich weiss nicht warum sie deshalb "weint" ich finde es jetzt nicht soooo hoch, ich hab n kleines appartment mit 40qm und zahle 40 euro NK im Monat. Habe jetzt die Abrechnung bekommen 570 Euro nachzahlen. okay ich spare jetzt auch nicht grad aber bin auch kein Verschwänder. Gas ist um 16% gestiegen und im WInter heizt man halt auch mal ganz gut von daher kommts schon hin.
0 Punkte
Beantwortet von hellcat Mitglied (253 Punkte)
Ich z.B. heize nur sehr wenig.

Kann natürlich sein, dass man viel nachzahlt, wenn man großzügig oft alles laufen lässt. Wenn sich die Kosten aber von einem Jahr auf das andere drastisch erhöhen, spricht das nicht dafür, dass die eigenen Gewohnheiten schuld sind (und 500 Euro werden ja wohl nicht 16% ausmachen?).

Den Monsteranteil machen meiner Meinung nach sowieso die elektrischen Geräte aus, die ja aber meist extra direkt an den Stromanbieter bezahlt werden.
Denn heute braucht ja jeder Mensch ein Heimkino (inkl. Plasmafernseher), einen Heimserver und elektrische Bilderrahmen.
...