1. In den Mietvertrag schauen, wonach die Kosten umgelegt sind (qm/AnzahlMietparteien/sonstiges). -> Wenn Umlage nach Anzahl der Mietparteien ist das schonmal sehr schlecht und würde einen hohen Anstieg erklären, wenn viele andere Wohnungen mittlerweile leer stehen
2. Liegt denn eine wirkliche NebenkostenABRECHNUNG vor? Davon steht nichts in Deinem Text. Die Kosten müssen alle aufgeschlüsselt sein, dort könnt Ihr dann sehen, welche Kosten so erheblich gestiegen sind. Wenn der Vermieter eine Nebenkostenpauschale als Vorauszahlung nimmt, ist er VERPFLICHTET, dem Mieter eine aufgeschlüsselte nebenkostenabrechnung zuzuschicken.
3. Auf den Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung achten. Der Vermieter muss spätestens 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung vorlegen, danach sind seine Forderungen VERJÄHRT. Vielleicht ist's ja die Abrechnung vom letzten Jahr.
4. Liegt die Nebenkostenabrechnung vor, die Posten anschauen, die erheblich gestiegen sind und den Vermieter zur Begründung auffordern. Für Kosten, die außergewöhnlich stark gestiegen sind, muss der Vermieter auf Nachfrage eine Begründung abgeben. Die Rechnungen für die einzelnen Posten, muss der Vermieter ebenfalls zeigen, allerdings nicht zuschicken. Man hat aber ein Recht darauf, sie im Original gezeigt zu bekommen (normalerweise in der Wohnung oder Geschäftsstelle des Vermieters). Bei einem so hohen Betrag würde ich dieses Recht wahrnehmen und gleich jemanden mitnehmen, der eine Digitalkamera hat. Dann kann man die Dokumente abfotografieren und zu Hause in Ruhe prüfen.
Mit Mietspiegel vergleichen, auf Grundsatz der Wirtschaftlichkeit achten (den der Vermieter beachten muss).
5. Wurde schon gesagt: Zum Mieterverein/Mieterbund gehen, Mindestmitgliedszeiten gibt es nicht, allerdings wird die Rechtsschutzversicherung i.d.R. nur für Probleme übernommen, die nach mehrmonatiger Mitgliedszeit entstehen. Beraten lassen kann man sich aber auf jeden Fall auch für aktuelle Fälle.
Allerdings bekommt man dort auch nicht immer wirklich gute und engagierte Anwälte, es gibt auch welche, die auf dem Stand von vor 20 Jahren sind. Mietrecht ist hauptsächlich Rechtsprechung, von Bundesland zu Bundesland sowei von Einzelfall zu Einzelfall sehr unterschiedlich und ändert sich zudem ständig.
6. Wenn am Ende trotzdem alles stimmt: Zahlen, sonst kommt der Exekutor. ;)