Hallo Ricardo,
dir hat doch bestimmt jemand den Auftrag gegeben diese Tabelle zu erstellen, damit sie dann in der Firma eingesetzt werden kann. Oder es ist deine eigene kleine Firma und du willst dir die Arbeit etwas erleichtern. Das ist eigentlich egal, aber du solltest dich erst einmal z.B. über die geltenden Regelungen zum Urlaubsanspruch aufklären lassen. Was du da mit viel Aufwand in der Tabelle berechnest, entspricht diesen Regelungen jedenfalls nicht.
Einen Jahres-Urlaubsanspruch in Wochen gibt es nicht, entweder einen nach Werktagen (Kalendertage ohne Sonn- und Feiertage) oder einen nach Arbeitstagen (i.d.R. 5 Tage pro Woche).
Bei der Berechnung von anteiligem Urlaubsanspruch gilt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Für Teilmonate entsteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Das kann aber tarifrechtlich oder im Arbeistvertrag anders geregelt sein.
Sich aus der Berechnung ergebende Teiltage sind auf volle Tage auf- bzw. abzurunden.
Während der 6-Monatigen Wartezeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses entsteht der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat anteilig und kann auch nur bis zu dieser Höhe in Anspruch genommen werden. Erst nach Ablauf der Wartezeit entsteht voller Urlaubsanspruch. Das gilt aber wiederum nicht, wenn ein Arbeitnehmer zwar nach Ablauf der Wartezeit, aber noch im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres wieder ausscheidet.
Wenn die Tabelle irgendwann einmal zu einem sinnvollen Einsatz kommen soll, müsstest du sie erst einmal entsprechend überarbeiten. Ist es ein 'Auftragswerk', lasse dich vom Auftraggeber über die konkret zu berücksichtigenden Bedingungen aufklären, bevor du darin noch mehr Zeit investierst.
Gruß
Kalle