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Gefragt in Plauderecke von
Hallo

Ich hab mal eine Frage wegen GEZ.
Ich bin vor kurzem in eine andere Stadt gezogen.
Daheim habe ich nur meinen Laptop und Internetanschluß.
Ich besitze weder Fernseher noch Radio. Ich würde nichtmal auf die Idee kommen die Seiten von ARD oder ZDF oder so anzusurfen, auch höre ich kein Radio übers Internet.
Jetzt kam schon der dritte Brief von der GEZ , ich soll mich doch anmelden. Ich sehe garnicht ein das ich für meinen Laptop 5.76 Euro im Monat zahlen soll. Gehts noch?
Meine Frage ist, können die mir Irgendwas anhaben? Können die rausfinden ob ich Internet habe?

Danke

13 Antworten

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Beantwortet von son_quatsch Experte (5.3k Punkte)
Nein, du musst die GEZ nicht in die Wohnung lassen und ihnen auch nicht antworten. Sehen sie aber durch ein Fenster oder durch die offene Tür einen "Rundfunkempfänger" (und darunter fällt ja alles, auch der PC) oder ein anderes Familienmitglied bestätigt, dass du sowas hast, so können sie dich zwangsanmelden.

Wohnst du in einem Mehrparteienhaus (Hochaus etc.) kannst du GEZ-Leute auch des Hauses verweisen, d.h. sie dürfen das Treppenhaus nur noch nutzen, um unmittelbar zu anderen Mietparteien zu gelangen.
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Beantwortet von loki2 Mitglied (481 Punkte)
Hi,

Die brauchen erst gar nicht herausfinden, ob Du Internet hast oder nicht. Du besitzt einen Laptop, das reicht schon zum Kassieren.
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Beantwortet von son_quatsch Experte (5.3k Punkte)
Nein Loki2, das Gerät muss empfangstauglich sein. Außerdem kann jeder für sich selbst bestehende Gesetze in Frage stellen.
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Beantwortet von marie Experte (2k Punkte)
Zitat:
gab es letzte Woche eine Gerichtsentscheidung (Verwaltungsgericht Münster) die den Gebührenbescheid gegen einen Studenten aufgehoben hat. Basis der Entscheidung war für den Richter die Tatsache, dass ein Laptop des Studenten tatsächlich Radio empfangen KANN, aber zu diesem Zwecke nicht gekauft wurde. Das gleiche betrifft auch andere Medien wie UMTS Handys und PCs mit denen Empfang von Radio Sendern möglich ist, nicht aber der Hauptsinn des Gerätes.

Die Radio Gebühr die von GEZ in Höhe von 5,53 Euro berechnet wird, wird seit dem Jahr 2007 bei allen PCs fällig, die Internet-fähig sind. Diese Regelung wird also mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster nichtig. Ob man aber den Weg vor Gericht wagen will, muss man natürlich selbst entscheiden.



Es würde mich aber auch mal interessieren wie das ausgeht, wäre nett wenn Du es uns schreiben würdest, weil ich reg mich da auch tierisch drüber auf.

Gruß marie
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Beantwortet von Einsteiger_in (51 Punkte)
Du hast einen PC und einen Internetanschluss. Um ein Anmeldung kommst du nicht herum. Ob du das einsiehst oder nicht ist egal.

Ich sehe auch nicht ein warum ich vor meinem Haus nicht auf dem 8m Breiten Gehweg parken darf. Ist trotzdem verboten. So ist das eben manchmal.

PS: die GEZ kann auch in 2 Jahren noch die Gebühren einfordern und dann sind es 138,24 EUR auf einmal. Und wenn sie dich schon entdeckt haben werden sie auch nicht locker lassen.
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Beantwortet von Einsteiger_in (51 Punkte)
Die Radio Gebühr die von GEZ in Höhe von 5,53 Euro berechnet wird, wird seit dem Jahr 2007 bei allen PCs fällig, die Internet-fähig sind. Diese Regelung wird also mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster nichtig.


Das Verwaltungsgericht Münster kann keine Gesetze oder Verordnungen für nichtig erklären. Es entscheidet über den Einzelfall. Das VG Berlin sieht es etwas anders.

Auch hier wieder das Problem. Geht man vor Gericht und kämpft sich durch die Instanzen und nach 5 Jahren gewinnt die GEZ vorm Bundesverwaltungesgericht. Muss man 300 EUR auf einmal zahlen.
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Beantwortet von
TinTin: Ich sehe auch nicht ein warum ich vor meinem Haus nicht auf dem 8m Breiten Gehweg parken darf.

Dann helfe ich Deiner mangelnden Einsicht mal auf die Sprünge: Deine Karre auf dem Gehweg ist genau so ein öffentliches Ärgernis wie die GEZ im Netz, egal wie breit-bandig beide sind: Beide haben da schlicht nichts zu suchen!
---
Aber während das eine nach Jahren zähen Ringens Konsens geworden ist, lässt das andere noch auf sich warten: Bleiben wir also GEZ-mäßig am Ball, kämpfen wir für unsere Interessen und haben wir Geduld damit, wie sich die Dinge entwickeln, welche Interessen langfristig die Oberhand gewinnen - das Rechtsempfinden einer couragierten Gesellschaft oder diejenigen einer unverschämten Behörden- und Politikerseilschaft.
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Beantwortet von marie Experte (2k Punkte)
lol, Du sprichst mir aus der Seele :-)

Gruß Marie
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Beantwortet von strauss Experte (4k Punkte)
Hi

Hier mal was zum Lesen:


Die Geschichte von Hans im Heute:


Das ist Hans, Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 17,98 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts.
Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist.
Das beruhigt ihn schon mal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße
geahndet werden.

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit
nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten Leute die GEZ-Gebühr?

Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfunkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten.
Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten, muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zurückgreifen.

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ, die ihn zum Anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren".
Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiß, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen.

Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst
bestritten. Klar doch, denkt sich Hans - Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in Privathaushalten gering sind.

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Droh-Methoden der GEZ weiß, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden - die Ablage Rund.



Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum Kapitulieren bringt: Der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt.

Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschaftlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten, der im Auftrag der GEZ Jagd auf Schwarzseher macht.
Dafür bekommt er Provisionen.

Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/

Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet.
Hans weiß, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss.
Hans ist nicht mal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiß, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.

Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben. Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen.

Hans weiß daher, dass er (sollte es doch mal zu einem Auge-in-Auge Kontakt mit einem Schergen kommen) die Geräte natürlich letzte Woche auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiß er nicht mehr (muss er auch nicht) schließlich müsste die GEZ ihm das nachweisen.

Nun weiß Hans, wie er mit der GEZ und deren Schergen umzugehen hat:

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür.

Nun, ein bisschen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von außen durchs Fenster erspannen. Doch Hans bleibt locker, er weiß, dass das Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertigt, und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist
nur bei größeren Firmen.

In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannen" des Scherges oder von 2 Schergen oder ein Foto als "Beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten, auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.

Das Schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blühen kann, ist eine Zwangsanmeldung -
falls Hans von einem dieser "new-economy" Schergen erwischt wird, die eine Anmeldung einfach nach eigenen Ermessen vornehmen.

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da sich die Mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab.

"Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ.

Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder ein Schwarzseher.

"Endlich" dachte er sich, 17,98 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co.

Hans hat viele gleichgesinnte, knapp 10% der Bevölkerung sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünfte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebühren-Schergen und einer mehrjährigen Rückzahlung, das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen.

Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein einigermaßen ruhiges Leben, denn Hans hofft, dass der Scherge merkt, das Hans ein Schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht.

Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe, bis zur nächsten Schergen-Gebiets-Neuzuweisung.

Das war die Geschichte von Hans im Heute.


PS: Hans und sein Autor möchten lieber anonym bleiben. WIR achten deshalb seine Privatsphäre und danken ihm für die Überlassung dieses informativen Beitrages, den WIR hiermit gerne veröffentlicht haben.


Quelle:www.wir-alle-gegen-gez.de

Mfg Micha
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Beantwortet von
Schwarzseher

Nicht mal das trifft zu.

ARD & Co sind für mich Hersteller von ungenießbarem Junkfood, welches sie überall von hohen Türmen in die Gegend werfen. Und nur weil dieser Fraß flächendeckend "zur Verfügung steht" und ich ihn konsumieren könnte, soll ich ihn zahlen... äh... Smarties & Co packen ihr Zeug in Automaten oder Regale, wo ich den Rubel rollen lassen muss, falls ich das Zeug haben will. Dieses Prinzip ist uralt und gilt für alles und alle (außer: s.o.)... für mich ist diese Sonderbehandlung mit Unterstützung einer zwangsgebühreneintreibenden Inkassogesellschaft nicht nachvollziehbar, um nicht zu sagen, ich fühle mich genötigt! Meiner Freiheit beraubt! Ist es mein Problem, wenn ARD & ZDF (nach Jahrzehnten für sie von Staats wegen bequem eingerichteter Alimentierung durch den Bürger) ihre Angebote so verkaufen müss(t)en, dass nur dem gewillten, zahlenden Konsument die Ware oder Dienstleistung zur Verfügung steht?
Vor sehr vielen Jahren war die Sache ja noch einigermaßen verständlich: Wer eine Glotze kauft, glotzt ARD und ZDF und zahlt, unabhängig vom sog. "Bildungsauftrag" der Sender, nix ist je umsonst. Mit der Erlaubnis werbefinanzierter Privatsender haben sich die Dinge jedoch gewaltig geändert, zu diesem Zeitpunkt wurde bereits eine unabdingbare, faire Lösung mit voller diktatorischer Absicht verhindert. Aber das feindliche, unbedingte Okkupieren des Internets erfüllt mich mit Wut: Das Internet ist frei verfügbar, niemand (außer: s.o.) würde sich erdreisten, für seine freiwilligen Angebote Geld zu verlangen, es sei denn, er stellt die entsprechenden Automaten auf. Der "VEB Staatsfernsehen" mit der "GEZ-Gebühren-Stasi" ist für mein Gerechtigkeitsempfinden ein Fall für den Fall der Mauer einer neuzeitlichen, typisch deutschen Diktatur!
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