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Gefragt in Plauderecke von tomsan Experte (6.6k Punkte)
Hallo Leute,
ein Nachbar nervt: hat in seiner alten Schüssel Beulen endeckt, die wie er meint, vom Aufschlagen meiner hinteren Tür im gemeinsamen kommen sollen.

Nur bin ich zum einen nicht bewusst, dass ich gerade hinten (Hintertür ist der Schaden) so aufmachen würde (eher ja wohl vorne/Fahrer). Zum anderen stimmt weder die Höhe (Tür würde höher treffen. Sieht nur blöd aus, dass ich gerade Reifen gewechselt habe...), noch die Position bei der Länge (viel zu weit hinten. Müsste halb draussen stehen und dann hinten Tür aufmachen. Blödsinn!)


Er präsentiert eine "nachbarschaftliche" Lösung von Kostenvoranschlag von über 1.000,- Euro(!). Klare Fall von Abzocke für seine alte Kiste, die er verkaufen will.
Mein Versicherungsmakler meint, das es in seinen Augen auch Abzocke sei, aber tippt das es durchkommen würde. Gutachter kommt für die Somme wohl nicht.

Tja, nun zum "Problem":
(A) Wenn ich es Versicherung einreiche, wir die es zwar regeln. Würde aber beim nächsten Schaden wieder von meinen 30% hochgestuft werden; und auch für Jahre hochgestuft bleiben.

(B) Für die Versicherung mein Statement so schreiben das ich mir Null Schuld bewusst bin und es nach Abzocke aussieht (die aber evtl duchkommt).

(C) Alternativ kann ich es auf eine Klage ankommen lassen. Fühle mich zwar im Recht, nur kann es auch nach hinten losgehen.... dann Anwalt/Gericht/Schaden zu meinen Lasten?



Was meint ihr?
Speziell, wie würde es mit Gerichtskosten aussehen?


Gruss/Tomsan

22 Antworten

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Beantwortet von tomsan Experte (6.6k Punkte)
@Yossarian
Ja, so sieht es aus. Carport. Er links, ich rechts. Nun prangert er Beulen hinten rechts an, die lt ihm nur von mir kommen könnten. Irgendwann mal.


@kromgi
Werde Füsse erstmal stillhalten. Hatte mich dann nur interessiert wie es weitergeht. Gerichtlich? Polizei? Um ein "Ach hätte ich mal Versicherung eingeschaltet... obwohl ich mich nicht schuldig fühle". Wo ich keinen Rechtschutz habe.
(NB hat es mein Wagen nicht schlecht, auch wenn es ein Gebrauchsgegenstand ist. ;-))
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Beantwortet von franky1909 Mitglied (557 Punkte)
Hi Tomsan,

Füsse still halten würde ich auch nicht, in jedem Fall erstmal Deine Versicherungsträger, egal ob jetzt KFZ-Haftplicht oder Privathaftpflicht informieren, natürlich mit Nachweis und mit den Hinweis, dass Du von Nichts weisst.

Den einzigen Weg, die dann Dein Nachtbar gehen kann, ist der zur Polizei, mit der Anzeige gegen Unbekannt oder er hat Beweise.

Gruss Frank
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