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Gefragt in Plauderecke von
Hi!

In der Bucht ein PC-Netzteil ersteigert, gute Marke, bekannt für "Silence"... -> Elektrisch einwandfrei, aber, Überraschung: Ausgeschlagene Lüfter, erheblich lärmend, nervtötend... worüber natürlich (...) in der Beschreibung kein Wort stand.
Mein Angebote an den VK: Rücknahme, Versand auf seine Kosten. Macht er nicht, es sei denn, ich zahle die Zeche selbst. Alternativ: Statt die Kosten für den Rücktransport zu zahlen, möge er mir den Betrag doch überweisen, damit ich wenigstens eine kleine Entschädigung habe, für den Kauf neuer Lüfter. Akzeptiert er nicht. 5 Euro scheinen ihm wichtiger zu sein, als keine gute Bewertung...

Wie würdet Ihr euch in solchen Fällen verhalten?

Grüße

18 Antworten

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Beantwortet von
Ok., vielen Dank Leute.

Nachdem sich der Verkäufer nun auch noch abstreitet, dass sein Artikel technisch nicht in Ordnung ist (O-Ton: "mich haben die Lüfter nie gestört"...), und auch keine Entschädigung/den Rücktransport zahlt, werde ich meine Bewertung abgeben und den Artikel behalten bzw. nicht auf meine Kosten zurückschicken.
eBay zu benachrichtigen, darin sehe ich keinen Sinn. Da gibt's kein Weiterkommen, kein Formular bezüglich Entschädigung/Preisnachlass: Wenn ich "Eine weitere Frage stelle" und z.B. "Artikel nicht in Ordnung" eingebe, lässt sich das Feld "Schreiben Sie uns eine Email" nicht ausführen (...), wohl aber "Rufen Sie uns an" (Frechheit), was garantiert weitere Kosten bedeutet, die in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen (davon abgesehen, dass mir eBay das Problem, so wie es sich stellt, garantiert nicht lösen wird, wenn Sie nur daran interessiert sind, telefonisch abzukassieren oder mich unverschämter Weise dazu nötigen, stundenlang nach einer zustellbaren Emailadresse zu suchen...).

Grüße
0 Punkte
Beantwortet von sue Mitglied (855 Punkte)
werde ich meine Bewertung abgeben und den Artikel behalten bzw. nicht auf meine Kosten zurückschicken.

Warum willst du keine Unstimmigkeit melden (A3)?
Du hast doch nichts zu verlieren und wenn dabei nichts rauskommt kannst du immer noch eine Negative abgeben und dich mit den Lüftern abfinden. Eine Unstimmigkeit zu melden ist (neben dem Rechtsweg -> Kanonen und Spatzen) so ziemlich das einzige Druckmittel, das du hast, denn auf diese Meldung muss der Verkäufer reagieren.

Wenn du einfach Kleinbei gibst bestärkt das den Verkäufer nur darin, es immer wieder so zu machen, es funktioniert ja schließlich.

Gruß
Sue
0 Punkte
Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

um alles genau beantworten zukönnen, müßten wir auch die genaue Auktion kennen... wer weiß, was da wirklich alles drin gestanden hat.

Gruss

Lutz
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Beantwortet von
Eine Unstimmigkeit zu melden ist ... so ziemlich das einzige Druckmittel, das du hast, denn auf diese Meldung muss der Verkäufer reagieren.

Die Frage ist: Kann man vom Käufer, der Mist geliefert hat, neben der Rücknahme verlangen, dass er das Rückporto zahlt. Das würde mich auch sehr interessieren, soweit ich sehe, gibt es dazu keine Meinung.
Im Übrigen empfehle ich als wirksame Maßnahme eine gepfefferte Bewertung, das wären mir die 4 Euro Portoerstattung wert, nachdem das mit der Unstimmigkeitsmeldung (s. AW11) ja scheinbar eh eine Farce zu sein scheint.

um alles genau beantworten zukönnen, müßten wir auch die genaue Auktion kennen... wer weiß, was da wirklich alles drin gestanden hat.

Nun, da wurde ein Gerät mit einem Mangel geliefert, von dem der VK nichts erwähnt hatte, das sollte doch als Erklärung reichen. Bevor Du weitere indiskrete Fragen mit relativer Sinnesleere stellst, beantworte doch erst einmal die Frage nach Deiner obigen geistreichen Antwort:

Bedenke aber auch...Du gibst ihm eine schlechte Bewertung, dann kann es sein das Du auch eine Bekommst.

Es wäre schon interessant zu erfahren, wie Du es als K schaffst, vom VK eine schlechte Bewertung zu bekommen...
Mir scheint eher, Du bist als Berater in Sachen eBay nicht mehr ganz up to date...
0 Punkte
Beantwortet von sue Mitglied (855 Punkte)
Kann man vom VerKäufer, der Mist geliefert hat, neben der Rücknahme verlangen, dass er das Rückporto zahlt.

[sub](Hervorhebung von mir)[/sub]

Auf welcher Grundlage? Moralisch? Rechtlich?
Wenn der Verkäufer verpflichtet ist, die Sache zurückzunehmen ist er auch verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen. Ob er zur Rücknahme verpflichtet ist kann man hier aber nicht klären, nicht zuletzt, weil "erheblich lärmend, nervtötend" subjektive Wahrnehmung ist.

Ich weiß nicht, wie "Ausgeschlagene Lüfter" zustande kommen, daher weiß ich auch nicht, ob das ein Sachmangel ist (Sachmangel + die Folgen daraus: §434 + 437 BGB). Dann wäre die nächste Frage, ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und ob der Mangel damit abgedeckt wäre. Denn ein Gewährleistungsausschluss bedeutet ja nicht, dass man ungestraft jeden Schrott verkaufen kann.
Aber: selbst wenn alle Fragen objektiv zugunsten des Käufers beantwortet werden muss man eben notfalls den Rechtsweg benutzen und wer klagt schon wegen 5 €?

nachdem das mit der Unstimmigkeitsmeldung (s. AW11) ja scheinbar eh eine Farce zu sein scheint.

Das verstehe ich nicht so ganz, deswegen nochmal @Leberkuessen: kommt dieser Hinweis anzurufen beim Melden einer Unstimmigkeit oder wenn du versuchst, dem Verkäufer eine Frage zum Artikel zukommen zu lassen? Die Unstimmigkeit sollte sich nämlich ohne Anruf bei Ebay eröffnen lassen... so war es zumindest die wenigen Male bei mir, als ich die Funktion brauchte.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin Sue,

Ich weiß nicht, wie "Ausgeschlagene Lüfter" zustande kommen, ...

Das geht recht einfach, wenn man das Netzteil vor dem Verschicken noch einmal gründlich, aber etwas 'laienhaft' reinigt.

Wenn der Verkäufer das Teil danach nicht noch einmal getestet hat ist es durchaus möglich, dass er der Meinung ist ein zwar gebrauchtes, aber ansonsten mangelfreies Netzteil verkauft zu haben.

Und es ist genausogut möglich, dass der Käufer vor dem Einbau das Netzteil erst einmal gereinigt und dabei beschädigt hat. Dann sieht es natürlich aus Sicht des Verkäufers erst recht so aus, als würde der Käufer nur nach einem Grund suchen eine Ware zurückzuschicken, die er sogar selbst beschädigt hat.

Hier gab es auch schon Ebay-Threads wo ein Verkäufer fragte, wie er sich gegen aus seiner Sicht unberechtigte Forderungen oder Behauptungen eines Käufers wehren könnte.

Das Angebot des Verkäufers bestand darin, die Ware zwar zurückzunehmen, aber dafür nicht auch noch Geld auszugeben. Ob man das jetzt als Entgegenkommen oder Unverschämtheit einstuft ist Ansichtssache. Wenn der Verkäufer diesen Kompromiss inzwischen nicht mehr anbietet, wird das wohl auch an der Art der anschließenden Kommunikation liegen und die Chance mit lediglich 4 Euro Lehrgeld aus der Sache wieder rauszukommen ist vertan.

Ebay wird sich in diese Sache nicht wirklich reinhängen, da beide Seiten die Behauptungen weder beweisen, noch widerlegen können.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Ich habe jedenfalls - wie oben erwähnt - eine recht gute Erfahrung mit eBays "Untimmigkeiten melden" gemacht. Die Funktion ist leider nicht ganz leicht zu finden. Derzeit jedenfalls geht es so:

Hilfe (Hilfeseiten)
Dort unter "Bieten & Kaufen" (links oben) "Probleme beim Kaufen lösen"
Dort rechts unter "Praktische Links": "Probleme klären"
0 Punkte
Beantwortet von
KJG17: Und es ist genausogut möglich, dass der Käufer vor dem Einbau das Netzteil erst einmal gereinigt und dabei beschädigt hat.


KJG17: Dann sieht es natürlich aus Sicht des Verkäufers erst recht so aus, als würde der Käufer nur nach einem Grund suchen eine Ware zurückzuschicken, die er sogar selbst beschädigt hat.

*lach* Der Käufer WÜRDE also - nach 17' "Vermutungs-Denke" - dem Käufer selbstverständlich mitteilen, dass er das Teil gescheuert und - kaputt gemacht hat. Ziemlich bescheuert, was?
^^
...