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Gefragt in Plauderecke von
hallo leute
ich habe samstag abend viel getrunken und habe mich leider ans steuer gesetzt und ein autounfall gemacht bin an einem parkeden auto rein gefahren...keine personen oder so umgefahren
habe bei der polizei keine aussage gemacht!!

was wird jetzt mit mir passiern??
mit welchen straffen kann ich rechnen??
was wird aus mein führerschein??
ich brauch es um zu arbeiten!!!
was kann ich tun???
gibt mir paar tips
Ps. ich weiss ich habe scheisse gebaut

19 Antworten

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Beantwortet von merlin59 Experte (2.8k Punkte)
Nachtrag:
Und vielleicht gehört feko44 zu den ehrlich Bereuenden, wer weiss?

Wenn ich mir das Eröffnungsposting so durchlese, glaube ich, er macht sich nur Sorgen um sein eigenes Wohlergehen und seinen Job.
0 Punkte
Beantwortet von
was wird jetzt mit mir passiern??

du wirst von allen öffentlichen ämtern zurücktreten müssen.
0 Punkte
Beantwortet von
zu 10 :

" es gibt eine MPU...

Hört sich " abgelutscht" an , ist aber Sinnvoll.

Ich selber bin Jahrelang unter Alkoholeinfluß Auto gefahren,hatte sogar Unfälle dabei,aber zu meinem Glück ging immer Alles ohne
Personenschäden ab.
Da die Unfälle nachts waren kam ich auch, zwar nicht unbeschädigt,aber immer unbescholten davon.
Zu meinem Glück,und das sehe ich Heute wirklich so bin ich in eine normale Verkehrskontrolle geraten und zwar mit über 1,6..../000....
Resultat : " 1200 DM Geldstrafe , 10 Monate Fahrverbot und das schlimmste " MPU"
Da ich mich nichtmal ansatzweise mit dem Thema Alkohol damals auseinandergesetzt hatte,war das Ergebnis eigentlich schon vorher klar " Durchgefallen" 800,- DM verbrannt.
Nach 6 Monaten konnte ich erneut einen Antrag zur MPU stellen,das heißt erst mal wieder 800 abdrücken,aber immer noch unvorbereitet.
Allerdings hatte ich immer noch die alles entscheidende Frage des Psychologen vom ersten mal im Hinterkopf,die da lautete:" was haben sie gegen Ihr Alkoholverhalten getan ? "
Ich habe mich dann damals an eine Einrichtung gewand,die auf Alkohol im Straßenverkehr ausgerichtet war,habe Denen meine Situation erklärt,und auf Anraten meinen Antrag zur 2. Mpu zurückgezogen.
6 Monate hatte ich dann zwei mal wöchentlich mit einer Gruppe zusammengesessen und über " Gott und die Welt "gesprochen.
Mein verhältnis zu Alkohol im Straßenverkehr hat sich tatsächlich geändert.Nicht nur weil ich meinen Führerschein haben wollte,sondern tatsächlich von" innen heraus"
Nach 22 Monaten hatte ich es dann geschafft .

Fazit : " Alkohol trinke ich immer noch gerne,allerdings bin ich seit 13 Jahren niemals mehr unter Alkohol gefahren auch nicht mit Resten vom Vorabend.
Wäre ich nicht in die Verkehrskontolle geraten hätte es mit Sicherheit durch mein Verschulden schon größere Schäden oder verletzte wenn nicht sogar schlimmeres gegeben.

zu Antwort 8

vielleicht kennst Du ja feko44 unter einem anderen Namen,und er möchte sich nur nicht unbedingt outen
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Beantwortet von
nein bin nicht in der probezeit habe mein führerscheisch seit 2004 gehabt und bin auch nicht vorbestrafft
mein führungszeugniss ist sauber!!!!!!!!
und ich kenn niemanden hier!!!!!!
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo feko,

warte ab, was in dem Strafbefehl steht, den es bei dir als bisher unbescholtenem 'Ersttäter' und bei dem von dir angegebenem Promille-Wert geben wird. Dann hast du immer noch Zeit dich von einem sachkundigen Anwalt beraten zu lassen, ob es Sinn machen würde, gegen diesen ganz oder teilweise Einspruch innerhalb der 14-Tage-Frist einzulegen. Dann ist jedoch eine Hauptverhandlung anzusetzen, was die Sache nicht nur verzögert, sondern für dich auch teurer macht.

Ansonsten denke über das nach, was in A13 steht und nutze die Zeit des Fahrverbotes zur Vorbereitung auf die Zeit danach. Je besser du dich darauf vorbereitet hast, desto schneller wirst du auch wieder zu Fahrerlaubnis und Führerschein kommen.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
Feko,
warte auf keinen Fall ab bis der Strafbefehl kommt, das kann 2 Monate dauern... d.h. warte die Zeit nur ab bis Du zu einem Anwalt gehst, der braucht ja Akteneinsicht.
Aber wenn Du diese Zeit ungenutzt verstreichen lässt, dann wird Dir das auf jeden Fall negativ angerechnet, jedenfalls bei der MPU... Erkundige Dich auf jeden Fall schon mal was es für Möglichkeiten gibt "Gruppentherapie" usw. und lass Dir wenn möglich überall Bescheinigungen geben, dass Du da warst und Dich erkundigt hast, am besten schreib Dir auf wann Du was und wo gemacht hast. Das kann Dir nur nutzen, nicht schaden.
Aber wenn Du abwartest, vermittelt das den Eindruck bezüglich der
alles entscheidende Frage des Psychologen [..] "was haben sie gegen Ihr Alkoholverhalten getan ? "
dass Du Dein Alkoholkonsum verharmlost. Abwarten und sehen was passiert ist immer schlecht, da bekommst Du nur Fragen wie "Warum haben Sie nicht vorher schon was gemacht?" gestellt. Ausserdem würde ich den Alkoholkonsum einstellen bzw. zumindest auf ein geringes Maß runterfahren. Am besten Du siehst Dich selber als Alkoholiker zumindest im Anfangsstadium an. Das klingt zwar krass, aber glaub mir, das kann nur von Vorteil für Dich sein.
0 Punkte
Beantwortet von
Hi feko44!
Artikulierung ?
Rechtschreibung ?
Satzzeichen ?
Schon wieder oder immer noch besoffen ?
0 Punkte
Beantwortet von
Zu 16:

MPU ist erst ab 1,6 promille angesagt.

Ansonsten ist es so,daß für Dein Vergehen klare Richlinien im Bußgeldkatalog stehen.

Solltest Du Dich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt haben ist Alles eine Routineangelegenheit.

Ob Du einen Anwalt mit einbeziehen willst bleibt Dir überlassen.
Sollte irgendwelche Fristen eingehalten werden macht es vielleicht Sinn,ansonsten kostet ein Anwalt nur zusätliches Geld.

Was aber viel wichtiger ist: " War das Deine erste Alkoholfahrt ? "
Wahrscheinlich nicht.Es war mit Sicherheit nur die Erste die schiefgegangen ist.

GRUß
0 Punkte
Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
@ nocheinfeko:

ich habe mal die für die MPU zuständigen TÜV-Mitarbeiter mit der Aussage "man darf doch auch unter Alkoholeinfluss zB. 0,4 Promille (was ja eigentlich straffrei bleibt) autofahren" konfrontiert... da wurde mir folgendes geantwortet:

"Wenn Sie zweimal von der Polizei angehalten werden und einen Wert von 0,4 Promille haben, müssen Sie auch eine MPU machen." (weil ein Verdacht auf Regelmässigkeit vorliegt...)

soviel dazu... Es kann natürlich sein, dass Feko keine MPU machen muss, schliesslich ist laut Bußgeldkatalog der Lappen weg. Da muss dann nichts mehr getestet werden. Aber wenn er ihn wiederhaben möchte, wird er sicherlich eine MPU machen müssen oder etwas in die Richtung. Auf jeden Fall kann es nicht schaden sich entsprechend zu informieren...


§ 13 Fahrerlaubnisverordnung


Zu § 14 FeV


Stand 30.10.2008
Klärung bei Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß

1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen oder

2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,

b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden,

c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

d) die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war oder

e) sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht.

Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich
gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.

www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV13.htm
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