Hallo,
ich sehe da eigentlich nur eine Möglichkeit:
1. Schriftlich per Einschreiben ein 'angemessene' Frist zur Erfüllung der vertragliche vereinbarten Leistung setzen.
Diese Leistungen werden insofern nicht vertragsgerecht erbracht, als sie nicht der 'Leistungsbeschreibung für 1&1 Mobilfunk-Dienstleistungen' entsprechen. Die dort genannten Einschränkungen bzgl. der Übertragungsrate, z.B. Entfernung zur Antenne, Fortbewegungsgeschwindigkeit, Belegung der Funkzelle haben sich als nicht zutreffend erwiesen, da in mehrfachen Versuchen jeweils mit der selben Hardware, am selben Standort zur selben Zeit bei Verwendung des Chips eines Vodafon-Kunden problemlos eine erheblich höhere Übertragungsrate erzielt wurde. Das Problem bestehe also nicht in der Verfügbarkeit des Vodafone Netzwerkes oder ungeeigneter Hardware, sondern ausschließlich auf Seiten von 1und1 und kann auch nur dort abgestellt werden. (Im günstigsten Fall hat man dies sogar tatsächlich getestet und könnte diesen Vodafon-Kunden bei Bedarf auch als Zeugen benennen.)
2. Nochmals per Einschreiben eine angemessene Nachfrist unter 'Ankündigung einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund' gem. Pkt. 5.6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen setzten.
3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund' gem. Pkt. 5.6 der AGB sowie Widerruf der Einzugsermächtigung per Einschreiben an 1und1. Einschließlich der Fristsetzung für eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, unter Hinweis darauf, dass nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist oder Rückweisung der Kündigung aus wichtigem Grund durch 1und1 sonst ein Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragt wird.
Gruß
Kalle
Eventuell müsste 1und1 einfach nur mal prüfen, ob bei den betroffenen Kunden Vodafone auch tatsächlich mit den vereinbarten und den Rechnungen zugrundeliegenden Tarifen arbeitet, oder ob bei der Freischaltung der Übertragungsrate, aus welchem Grund auch immer, eventuell ein falscher Tarif angesetzt wird. Es wäre ja nicht der erste Datenbank-Fehler bei 1und1.