3.8k Aufrufe
Gefragt in WindowsXP von
hallo,
bei mir hatt sich einer zugriff über mein internetstick (w-lan) zugang auf mein pc geholt und sich mit meiner internetadresse ein abbo geordert. er hat sich zugang auf meine e-mail verschafft und die bestätigungsmail nach aktivierung gleich wieder gelöscht so das ich es erst mit einer rechnung erfahren habe.

meine frage ist folgende: wenn ich den genauen zeitpunkt und ip adresse habe aber er sich über meinen pc eingehackt hat, kann man rausfinden wer der verursacher ist??????? der anbieter des abbo´s hat mir die daten des zeitpunktes und der ip zugesendet und meint das man das rausfinden kann. ich bin der meinung, dass es nur möglich ist, von welchem pc (also mein pc) das abbo abgeschlossen wurde.


gruß manfred

16 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
1. die ip nützt dir nichts, denn, wie du schreibst, er ist über deinen pc gegangen. folglich wurde das abo über deinen pc abgeschlossen. folglich hat der server deine ip gespeichert.

2. wie hast du dein wlan geschützt? über wep z.b. lachen die richter inzwischen nur noch.

3. da du mit deinem pc inzwischen weitergearbeitet hast, hast du mit sicherheit so gut wie alle spuren selber bereits zerstört, die man mit forensic-software hätte finden können.

4. wenn der abo-anbieter schon so freundlich reagiert, dann rede doch mit ihm und erkläre das abo für ungültig.
0 Punkte
Beantwortet von
hallo,

danke für deine antwort. wenn ich eine anzeige mache, haben die mehr möglichkeiten????


manfred
0 Punkte
Beantwortet von Mitglied (659 Punkte)
die haben auch nicht mehr möglichkeiten, dir bleibt nur eins lerne aus deinem fehler, sicher dich besser ab und frage ob du das abo kündigen kannst, vllt haben die ja verständnis...
0 Punkte
Beantwortet von jaja Experte (1.4k Punkte)
bei mir hatt sich einer zugriff über mein internetstick (w-lan) zugang auf mein pc geholt ...


das kannst du doch noch garnicht wissen. du hast nicht geschrieben, dass du die ip überprüfen lassen hast.

evtl. (und auch wahrscheinlicher) wurde nur dein email account genutzt.

erstatte anzeige gegen unbekannt, dann kann sich auch der staatsapparat um die ermittlung der anschlussdaten jener ip kümmern.
da du nichts "verbrochen" hast, wird dir nichts schlimmes passieren, wenn es doch zu diesem zeitpunkt deine ip war. die unsicherheit deines funknetzes spielt hier auch keine rolle - in diesem fall hätte auch dein netz ohne jeden schutz sein können, trotzdem hast du das recht zur anzeige.

wenn dir das zu hart ist, kannst du ja auch zunächst eine anfrage an deinen provider richten. er könnte/dürfte dir zumindest bestätigen, das es deine ip war.

du kannst auch selbst einen kleinen, aber nicht sonderlich aussagekräftigen test machen:
hier (klick mich) siehst du zunächst deine aktuelle ip und deinen provider (zumindest den offiziellen "besitzer" dieses ip subnetzes).
trage dann die ip ein, welche du erhalten hast. wenn hier nicht der gleiche provider steht, ist deine theorie des einbruches in deinen rechner bzw. eher dein funknetz wohl fragwürdig.
0 Punkte
Beantwortet von Experte (6.4k Punkte)
Falls wirklich ein andere Rechner mit Manis Rechner verbunden war, müsste doch die MAC-Adresse übertragen und gespeichert worden sein (wenn diese nicht gespooft oder nachträglich gelöscht wurde).

Da diese MAC-Adresse mehr oder weniger eindeutig ist, könnte man so evt. mehr Infos rausbekommen... mit (eher) hohem Aufwand...obwohl so nicht unbedingt der Hacker zu identifizieren sein muss (wenn er gut war).


Ansonsten scheinen Gerichte nun offenbar auch die bei AVM-Produkten (FritzBoxen) standardmässig bei Auslieferung individuelle WPA-Verschlüsselung nicht mehr als sicher anzuerkennen, da, so das Argument der Richter, der WPA-Schlüssel an der FritzBox per Aufkleber befestigt ist. Obwohl es doch ziemlich unwahrscheinlich ist, dass jemand in eine Wohnung eindringt, um den WPA-Schlüssel zu klauen. Aber selbst das wäre nicht unbedingt nachweisbar, wenn der Einbrecher zb per Bumpkey o.ä. in die Wohnung eindringt (ausser man lässt das Türschloss untersuchen, aber selbst da gibts Werkzeuge, die keine Spuren hinterlassen)...

mfg, sup[sup]2010[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von jaja Experte (1.4k Punkte)
Falls wirklich ein andere Rechner mit Manis Rechner verbunden war, müsste doch die MAC-Adresse übertragen und gespeichert worden sein (wenn diese nicht gespooft oder nachträglich gelöscht wurde).


der arp cache hat sehr begrenzte gueltigkeit.
es ist ausgeschlossen

Ansonsten scheinen Gerichte nun offenbar auch die bei AVM-Produkten (FritzBoxen) standardmässig bei Auslieferung individuelle WPA-Verschlüsselung nicht mehr als sicher anzuerkennen


mag sein, doch selbst wenn das netz sichtbar und ohne jede verschlüsselung gewesen sein sollte, so ist es dennoch nicht legal, im fremden namen abos abzuschließen.
dafür bedarf es des mitschneiden des netzwerkverkehrs (illegal in diesem zusammenhang) oder anderer methoden, um am ende "identitätsdiebstahl" zum schaden des betroffenen zu begehen.

ich denke eine anzeige ist in jedem falle eine gute idee.
0 Punkte
Beantwortet von jaja Experte (1.4k Punkte)
;) oh

der erste teil der antwort sollte eigentlich gelöscht werden - ich wollte da mit dem arp cache von win argumentieren, doch hatte dann erst gecheckt, das es sich auf die mac-liste des routers bezog (wie bei AVM).
0 Punkte
Beantwortet von
danke für den tipp. ich habe den test gemacht. die ip ist vom selben provider, d.h. ich habe recht. d.h. dass eine anzeige ins leere geht, oder??
0 Punkte
Beantwortet von jaja Experte (1.4k Punkte)
die ip ist vom selben provider, d.h. ich habe recht. d.h. dass eine anzeige ins leere geht, oder??


nein. das heist zumindest das das gegenteil nicht stimmt. dennoch kann die ip einem anderen nutzer (des gleichen providers) zugeordnet gewesen sein.

hilfreich wäre ja hier von dir mal ne aussage darüber, wieso du annimmt, es sei von deinem pc oder netzwerk ausgegangen.

die verwendung deines email-accounts jedenfalls ist kein argument.. das geht ja weltweit von jedem rechner ;)
0 Punkte
Beantwortet von
ich gehe davon aus weil sich ja jemand mein passwort gehackt hat und die ip vom gleichen provider ist. Mein problem ist auch das der abschluß (30.04.2010) des abos schon eine weile her. Das ist ja das problem bei der sache. Ich hätte ja 2 wochen wiederrufsrecht gehabt aber die rechnung d.h. die info das ich ein abo abgeschlossen habe, kam erst am 04.06.2010. ich habe zwar gleich reagiert, aber die frist war schon abgelaufen. Gibt es denn nicht eine zeitnahe stellung der rechnung (innehalb der 2 wochen)??? Ich vermute, dass das absicht ist. Ist das aber auch rechtlich o.k.????
...