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Gefragt in Plauderecke von popolli Experte (1.6k Punkte)
Hallo,

ich beabsichtige in naher Zukunft den Kauf eines Hauses.
Nun habe ich ein für mich sehr interessantes Objekt gefunden.
Den Zuschlag gibts um 60 % des Verkehrswertes.

Problem: Die Nocheigentümer wohnen dort noch. Sie verweigern die Besichtigung des Objekts. Ein weiterer Interessent hatte wohl direkt bei denen angefragt, ihm wurde gesagt, das Haus wird nicht versteigert. Also die Leute scheinen sich noch zusätzliche Probleme schaffen zu wollen... (Ich kann Ihren Frust allerdings nachvollziehen)

Nun frage ich mich aber: Was passiert, wenn ich die Hütte ersteigere, und die Leute ziehen einfach nicht aus? Wie lange würde es wohl dauern, bis die Zwangsräumung angeordnet wird? Wer trägt die Kosten dafür?
Was mach ich, wenn das Haus äumt ist, aber vor lauter Frust wurde alles kaputtgeschlagen?

Alles so Sachen, die mich abschrecken.... Allerdings wäre das Haus im Normalfall für den Preis ein echter Schnapper.....

Also ich würde mich freuen, wenn mir irgendjemand mal seine Erfahrungen oderinetwegen Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis mit sowas schildern könnte.

Danke sehr

23 Antworten

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Beantwortet von
Es scheint, dass du dich da nicht wirklich auskennst.

das ist ein witz, oder?

Einsicht ins Grundbuch bekommt man bei berechtigtem Interesse und das ist bei einer Zwangsversteigerung als Kaufinteressent gegeben.

und du meinst, nur weil im aushang deiner bank eine zwangsversteigerung hängt bist du berechtigter?
ich nehme an du hast dich da ein klein wenig in irgendwas verrannt.

sollte es aber wirklich so sein das du zum GBA gegengen bist weil da irgendwo ein zettel hing mit der aufschrift "Zwangsversteigerung" und du einsicht in die abteilung 2 oder 3 erhalten hast dann kann das nur ein guter kumpel von dir gewesen sein der dir da einsicht gewehrt hat.


mfg
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Beantwortet von halfstone Profi (18.3k Punkte)
Hi LZALS,

wieso zweifelst du das an, genau so wars und es war mein erster Besuch beim Grundbuchamt und ich habe da keine Freunde oder Bekannte.

Wärend ich da war haben noch mehr Leute sich die Auszüge von anderen Häusern zeigen lassen die in der Zwangsversteigerung waren.

So wie ich die Sache sehe, warst du noch nie dort und hast es mal selber probiert.

Wieso sollte ich mich da verrannt haben, ich sag nur wie es war und genau dafür sind solche Foren wie das Supportnet da, es geht hier um Erfahrungsberichte und nicht um Hörensagen oder Vermutungen.

Gruß Fabian
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Beantwortet von
wieso zweifelst du das an,

weil das so ist wie ich oben schrieb!

ich stelle nächste woche mal die entsprechenden passagen aus den dazugehörigen gesetzen hier rein, muss ich aber erst raussuchen.
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Beantwortet von mickey Experte (5.6k Punkte)
@LZALS,
vielleicht hilft ja folgendes:


Grundbuchordnung
1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12c)

§ 12

(1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gleiche gilt von Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie von den noch nicht erledigten Eintragungsanträgen.



Zwangsversteigerungsgesetz
1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161)

§ 42

(1) Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der erfolgten Anmeldungen ist jedem gestattet.

Gruß,
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
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Beantwortet von halfstone Profi (18.3k Punkte)
@LZALS,

aus den ganzen antworten habe ich jetzt mal die schlechteste rausgesucht!!!

weil das so ist wie ich oben schrieb!


Wenn man sich schon so weit aus dem Fenster lehnt sollte man sich unbedingt vorher informieren und nicht erst danach.

Gruß Fabian
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Beantwortet von
ich habe doch geschrieben das ich mich darum kümmere!

und bisher hast du noch kein berechtigtes interesse nachgewiesen!!!

bis jetzt klingt das für mich so:
ach mir ist gerade langweilig, da schaue ich doch mal in die grundbücher bei zwangsversteigerungen.

und aus den oben genannten gründen glaube ich dir das auch nicht!

mfg
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Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
He Leute,

laßt es gut sein.

"Dont feed the troll"

@Halfstone: Die Besitzer fühlen sich vielleicht von der Bank hereingelegt und versuchen die Zwangsversteigerung so zu verhindern. Auf jeden Fall würde ich auch die Finger vom Objekt lassen, wenn jemand verzweifelt ist setzt er vielleicht das Haus unter Wasser.
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Beantwortet von sutadur Experte (3.6k Punkte)
(1) Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der erfolgten Anmeldungen ist jedem gestattet.

Naja ... die "Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts" ist aber was anderes als die "Einsicht des Grundbuchs" ...
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Beantwortet von halfstone Profi (18.3k Punkte)
@LZALS,

Dir dann noch viel Glück mit deiner Einstellung, ich werde die Trolle hier nicht mehr füttern ;-)

Ich denke Popolli ist geholfen worden und darum ging es hier ja in dem Thread nicht ob LZALS mir jetzt glaubt oder nicht ;-)

Gruß Fabian
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Beantwortet von kalauer1960 Experte (1.9k Punkte)
@halfstone, tut mir leid, ich hatte den Namen verwechselt, meinte natürlich popoli das er die Finger weg lassen sollte!
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