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Gefragt in Plauderecke von popolli Experte (1.6k Punkte)
Hallo,

ich beabsichtige in naher Zukunft den Kauf eines Hauses.
Nun habe ich ein für mich sehr interessantes Objekt gefunden.
Den Zuschlag gibts um 60 % des Verkehrswertes.

Problem: Die Nocheigentümer wohnen dort noch. Sie verweigern die Besichtigung des Objekts. Ein weiterer Interessent hatte wohl direkt bei denen angefragt, ihm wurde gesagt, das Haus wird nicht versteigert. Also die Leute scheinen sich noch zusätzliche Probleme schaffen zu wollen... (Ich kann Ihren Frust allerdings nachvollziehen)

Nun frage ich mich aber: Was passiert, wenn ich die Hütte ersteigere, und die Leute ziehen einfach nicht aus? Wie lange würde es wohl dauern, bis die Zwangsräumung angeordnet wird? Wer trägt die Kosten dafür?
Was mach ich, wenn das Haus äumt ist, aber vor lauter Frust wurde alles kaputtgeschlagen?

Alles so Sachen, die mich abschrecken.... Allerdings wäre das Haus im Normalfall für den Preis ein echter Schnapper.....

Also ich würde mich freuen, wenn mir irgendjemand mal seine Erfahrungen oderinetwegen Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis mit sowas schildern könnte.

Danke sehr

23 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Wie lange würde es wohl dauern, bis die Zwangsräumung angeordnet wird?

Da können ein paar Monate ins Land gehen....je nach gericht.

Wer trägt die Kosten dafür?

Erstmal Du selbst....mußt Du dann einklagen

Was mach ich, wenn das Haus äumt ist, aber vor lauter Frust wurde alles kaputtgeschlagen?

Auch hier bleist Du erstmal darauf sitzen....hilft auch nur klagen....und hoffen auf Erfolg.
0 Punkte
Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

klick auch mal -> HIER

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von popolli Experte (1.6k Punkte)
Die Antworten spiegeln leider genau das wieder, was ich schon befürchtet habe....

Da ich es mir nicht leisten kann, Abtrag UND Miete zu zahlen, lass ich das wohl lieber....

Danke für die Hilfe
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo,
bei einer Zwangsversteigerung geht es ja in erster Linie darum, daß der Hauptgläubiger (meist eine Bank) einen Großteil seines geliehenen Geldes zurückbekommt. Bei dem Versteigerungstermin gibt es meist mehrere Mitbieter (zB Immobilienmakler), außerdem hat der Gläubiger für sich einen Mindestpreis festgelegt (den die anderern Bieter nicht kennen), sodaß das Objekt bei erstem Mal u.U. garnicht "weggeht" oder bei interessanten Objekten der Preis "hochgetrieben" wird. Man muß für sich selber also auch ein Limit setzen.
Ohne vorherige Besichtigung würde ich das Haus nicht kaufen, man "kauft ja nicht die Katze im Sack." Und wenn noch die bisherigen Besitzer auch noch drin wohnen, ist es nicht zu empfehlen. Wer weiß warum die noch nicht ausgezogen sind ? Vermutlich, weil die Familie noch keine gleichwertige Ersatzwohnung gefunden hat oder sich einfach stur stellt. Theoretisch kann sie sogar selber mitbieten, wenn sie einen neuen Geldgeber findet. Es sei denn, du hast einen langen Atem, also genug Zeit und Geld, auf deren Auszug zu warten.
Soweit erstmal,
0 Punkte
Beantwortet von steffen2 Experte (6.4k Punkte)
Wie lange würde es wohl dauern, bis die Zwangsräumung angeordnet wird?


die erste, zweite oder die allerletzte?
Bei akte (?) auf Sat1 kam ein Bericht in dem Käufer mehr als ein Jahr gewartet haben und der Alt-Eigentümer noch immer drin ist.


Gruß Steffen
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi popolli,

also ich kann dir hier nur meine Erfahrungen hier in Berlin mit Zwangsversteigerungen von Wohnungen erzählen.

Um die Infos muss man sich alle selber kümmern, also hin und den aktuellen Mieter stressen oder lieb bitten. Es schadet auch nicht sich im Umfeld (Nachbarn...) umzuhören was z.B. Befall mit Schwamm oder sonstige wertmindernde Umstände angeht. Sowas wird in den Gutachten gerne verschwiegen oder nicht recherchiert (Holzgutachten fehlt oder Ähnliches).

Dann mal aufs Grundbuchamt gehen und sich dort die Grundbuchauszüge zwecks Belastungen anschauen, das wird zwar eigentlich bei der Versteigerung genannt aber sicher ist sicher.

Wie gesagt meine Erfahrung ist, da wird viel geklüngelt und wer sich nicht vorher um die Infos kümmer ist hinterher der Gelackmeierte da auch in der Versteigerung wertmindernde Tatsachen verschwiegen oder verdreht dargestellt werden.

Wenn man sich das Teil nicht anschauen kann, dann Finger weg, da kann es noch so billig sein.

Falls der momentane Bewohner auch der Eigentümer ist so schneidet er sich ins eigene Fleisch wenn er die Interessenten nicht rein lässt, da es dann weniger Interessenten gibt und der Preis dadurch sinkt, also auch seine Schuldenprobleme weniger entschärft werden.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von popolli Experte (1.6k Punkte)
Falls der momentane Bewohner auch der Eigentümer ist so schneidet er sich ins eigene Fleisch wenn er die Interessenten nicht rein lässt, da es dann weniger Interessenten gibt und der Preis dadurch sinkt, also auch seine Schuldenprobleme weniger entschärft werden.



wobei das ja seit einigen Jahren meines Wissens etwas anders aussieht...

Es kann dem Schuldner am Ende egal sein, ob er hinterher 100- oder 150-tausend euro schulden hat. Er geht in Insolvenz und ist nach ich meine 7 Jahren raus aus der Nummer...

Aber das hat sich jetzt sowieso erledigt... Ungesehen kaufe ich kein Haus, ist mir zu riskant...
0 Punkte
Beantwortet von
Dann mal aufs Grundbuchamt gehen und sich dort die Grundbuchauszüge zwecks Belastungen anschauen


aus den ganzen antworten habe ich jetzt mal die schlechteste rausgesucht!!!

das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein das jemand da einfach aufs grundbuchamt geht um belastungen einzusehen
da könnte ja jeder kommen um mal beim nachbarn reinzuschauen.

die einzig sinnvolle antwort wäre,
da du weder ahnung davon hast noch den oben erwähnten zugang zu behörden bekommen wirst, ist dir zu raten einen notar deines vertrauens zu suchen welcher dich in so einer angelegenheit umfassend berät.
mal ganz davon abgesehen das der erwerb einer immobilie und damit der eintrag im grundbuch sowieso nicht ohne notar von statten geht.

überlege doch bitte mal in zukunft ob dir antworten von hobbyjuristen wirklich wertvoll sind.


in diesem sinne
0 Punkte
Beantwortet von popolli Experte (1.6k Punkte)
überlege doch bitte mal in zukunft ob dir antworten von hobbyjuristen wirklich wertvoll sind.


??? Meine Fragen wurden mir ausreichend beantwortet. Also wo ist jetzt noch das Problem. Schau mal, was unter Antwort 2 steht....
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi LZALS,

versteh deine Antwort auch nicht wirklich.

Einsicht ins Grundbuch bekommt man bei berechtigtem Interesse und das ist bei einer Zwangsversteigerung als Kaufinteressent gegeben. Ich selber war dort und habe mir den entsprechenden Eintrag im Grundbuch aushändigen lassen.

Es scheint, dass du dich da nicht wirklich auskennst.

Recht hast du aber sicher dabei, sich ausführlichst beraten zu lassen bevor man sich ein Haus kauft, das macht man schließlich nicht alle Tage.

Mal ein paar Leute mit praktischer Erfahrung in einem Forum zu fragen ist sicher eine gute Idee und ein guter Anfang.

Gruß Fabian
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