Thema Nebenbeschäftigung, ein heikles Thema.
Also, afaik kann der Arbeitgeber es grundsätzlich im Arbeitsvertrag festlegen, ob man eine eine NB ausüben darf oder nicht, bzw. ob sie genehmigungspflichtig ist oder nicht, unabhängig davon, was arbeitsrechtlich erlaubt ist. Wenn es der Arbeitgeber nämlich grundsätzlich nicht erlaubt, wäre das Arbeitsverhältnis natürlich arg angespannt, wenn du es trotzdem tust. Er kann dich dann abmahnen oder sogar kündigen. Und dann versuch mal dein Recht auf NB vor Gericht durchzusetzen. Du wirst zwar womöglich damit durchkommen, aber dann bist du wahrscheinlich auch deinen Hauptjob los. Also ich würde es nicht darauf ankommen lassen, es sei denn, du arbeitest heimlich nebenbei. (Damit meine ich nicht schwarz !)
Wenn dein Arbeitgeber aber grundsätzlich nichts dagegen hat, dann brauchst du es auch nicht heimlich tun. Denn afaik ist eine NB grundsätzlich erlaubt, wenn sie nicht zu Lasten des Hauptjobs geht.
== Dies ist keine Rechtsberatung, trotzdem ohne Gewähr. ==