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Gefragt in Plauderecke von kordesh Experte (1k Punkte)
Hallo,
Ich habe schon gegoogelt und werde trotzdem nicht schlauer. Was kommen bei folgendem Sachverhalt für Kosten auf mich zu?

+ Zweitwohnsitz ca. 50km von Firma entfernt. (Zweitwohnsitz (Studienort) noch nicht angemeldet, Erstwohnsitz ca. 80km entfernt.)
+ Wagen wird nur zur Fahrt nach Hause und zur Arbeit genutzt. Privat sonst 0km

Was habe ich denn jetzt für die Fahrt zur Arbeit und zurück an den Staat zu bezahlen?

Grüße und vielen Dank schonmal für die Antworten

14 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von kordesh Experte (1k Punkte)
Hi Kalle,
vielen Danke für deine Antwort (und den Anderen natürlich auch ein Dankeschön). Ich bin schon ein ganzes Stück schlauer! Ich werde mich heute mal mit der Personalabteilung in Verbindung setzen. Son bisschen klarheit darüber, was da auf mich zukommt, sollte schon da sein ;-)
Grüße
0 Punkte
Beantwortet von kromgi Experte (3.7k Punkte)
Hi & Guten Morgen,

Kalle hat komplett recht.
Aber ich habe das gefühl, dass hier eher die "schlafenden Hunde" geweckt werden.
Lass´am besten alles wie jetzt, nix personalabteilung. nix finanzamt.

By the way: lass dir von deinem Steuerberater mal vorrechnen, wie sich die 1% auf deine NETTO-Einkommenssituation auswirkt! Du wirst überrascht sein, wie gering dein effektives netto geringer wird. Und dann sollte auch dieses Fahrtenbuch Geschichte sein.

kromgi
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Beantwortet von mikoop Experte (2.7k Punkte)
Hallo,

Was aber auch noch rein spielt ist die Versicherung bei der Privatnutzung des Fahrzeugs.
Wenn du verschuldet einen Unfall machst oder das Auto anderweitig bei einer Privatfahrt beschädigst - wer zahlt denn dann?


Gruss, Mikoop
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Mikoop,

das mit der Versicherung ist eigentlich das geringste Problem. Wenn das Fahrzeug ganz offiziell auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird ist es über die betriebliche Kfz-Versicherung gedeckt. Falls dem Betrieb bei schuldhaft verursachten Unfällen finanzielle Schäden entstehen sollten gelten die auch in anderen Schadensfällen anzuwendenden Regelungen bzgl. Schadenersatzforderungen gegenüber angestellten Arbeitnehmern. Die finanziellen Folgen für den Fahrer könnten da sogar geringer ausfallen, als wenn es sein eigenes Auto gewesen wäre.

Gruß
Kalle
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