Hallo,
wenn sich ein Rettungsfahrzeug mit eingeschalteter Signalanlage von hinten nähert, sollte man auch vor einer roten Ampel möglichst weit rechst ran fahren und den rechten Blinker eingeschaltet lassen sowie die Fußbremse betätigen um zu signalisieren, dass man das Fahrzeug gesehen hat und ihm die Vorfahrt einräumt. Allerdings hat ein Fahrzeug mit Sondersignal nur ein 'Wegerecht' und setzt nicht die StVO außer Kraft. Man darf also nicht trotz Rot in den Kreuzungsbereich einfahren weil dadurch u.U. andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten und das hast du mit dem Überfahren der Haltelinie vor der Ampel leider gemacht.
Du kannst eigentlich nur im Anhörungsbogen dieser Situation ausführlich schildern und einräumen dass du da in deinem Bemühen das Rettungsfahrzeug nicht zu behindern leider eine Fehler gemacht hast.
Auf diesen Bildern ist normalerweise auch die Zeit des Überfahrens nach Umschalten auf die Rotphase angegeben. Bei deutlich mehr als ca. 3 Sekunden dürfte deine Behauptung bereits vor der roten Ampel angehalten zu haben ehe du den Rettungswagen registriert hast zumindest glaubhaft werden und somit auch der Ablauf des geschildertes 'Fehlverhaltens'. Du könntest dann darum bitten aufgrund der Situation von einer Bestrafung für Überfahren nach länger als 1 Sekunde (200 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot) abzusehen. Mit etwas Glück und wenn bisher noch keine 'Fahrauffälligkeiten' für deine Person registriert wurden wird eventuell nur ein einfaches Überfahren von Rot unterhalb 1 Sekunde angesetzt, bei ganz guter Laune des Sachbearbeiters die Sache eventuell auch ganz eingestellt. Einen Rechtsanspruch darauf hast du allerdings nicht.
Gruß
Kalle