13.5k Aufrufe
Gefragt in Plauderecke von
Guten Morgen!
Ich habe soeben nen Brief bekommen, weil ich über eine rote Ampel gefahren bin und geblittzt wurde. Die Situation:
An einer 2spurigen Kreuzung stand ih an einer roten Ampel, als hinter mir ein Martinshorn ertönte. Um dem Krankenwagen platz zu machen bin ich über die Induktionsschleife gefahren und hab mich an den rand der Kreuzung gestellt. Es blitzte 2 mal. Nun meine Frage: Tatsächlich bin ich ja über eine rote Ampel gefahren,aber nur um dem Krankenwagen platz zu machen. Bekomm ich jetzt die Punkte und das Fahrverbot oder kann ich mich dagegen wehren?
lg

37 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Servus Kalle. Bevor ich in meine Schicht fahre die kurze Frage warum du dich angesprochen fühlst? Meine Antwort bezog sich auf den User den ich zitiert habe. Deine Antwort war ja ausgesprochen ausführlich und gut, und dies ist eher leider eine Seltenheit.....................................
0 Punkte
Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
Hi Kalle,

natürlich steht im § 38 nur "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"

und "automatisch" geht sowiso nichts. Aber entgegen vielen anderen Gesetzen und Regelungen steht im Text eindeutig "haben" und nicht "sollten" oder "können". Der § 38 läßt dir als Verkehrsteilnehmer eigentlich keine Wahl, befolgst du ihn nicht, begehst du eine sogenannte Verkehrsordnungswidrigkeit die ebenso mit der ganzen Palette von Verwarnungsgeld bis Fahrverbot bestraft werden kann. Im normalen und günstigen Fall kannst du den § 38 erfüllen, ohne irgend ein Risiko für dich einzugehen (das Risiko liegt sowiso in jedem Fall erstmal beim Einsatzfahrer). Aber oft bleibt dir gar nichts weiter übrig als zwischen Pest und Cholera zu wählen und kleiner Verkehrsverstöße in Kauf zu nehmen, entweder Verstoß gegen § 38 oder gegen andere. Das können sein, Überfahren von durchgezogenen Linien und schraffierten Flächen, Halten vor Grundstücksausfahrten, auf Fußgängerübergängen, Bahnübergängen, Behindertenparkplätzen, Bus- und Taxihaltestellen, im Halteverbot, in Kreuzungsbereichen, Befahren von Fußwegen und Radwegen aber auch überfahren von Haltelinien, Stopschilderen und Lichtsignalanlagen. Dabei sollte man aber beachten, zwischen dem Überfahren eines Stopschildes oder einer roten Ampel und dem Überfahren einer Kreuzung gibt es einen bedeutenden Unterschied.

Das Wichtigste ist aber, ohne Gefährdung! Da gibt es kein Pardon, auch nicht für Einsatzfahrer!

Die Helfer werden es dir danken, die Opfer ebenso. Und auch der o.g. Vorfall sollte sich klären lassen, vorausgesetzt, er war wirklich so wie beschrieben. Also der Rat an Sponsor ist auf jeden Fall in Einsruch gehen und den Fall schildern und notfalls wie Lutz schon gesagt hat, einen Verkehrsrechtsexperten einbeziehen. Einsatzfahrten werden protokolliert, das sollte sich nachweisen lassen.

Gruß FR
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

diese Einsatzfahrt wurde sicher auch durch den Blitzer protokolliert. Er meinte ja es hätte zwei mal geblitzt, da sollte der zweite Blitz für den Krankenwagen gewesen sein.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
@Fabian,
geh davon aus dass zweimal geblitzt wird um Fahrt- und Geschwindigkeitsdifferenz (also wie weit wurde wirklich in die Kreuzung eingefahren) des "Überfahrenden" zu dokumentieren.

@Kalle,
Keinesfalls wurde behauptet dass du im Unrecht bist, nur war mir deine kategorische Festlegung des von mir zitierten Satzes zu einseitig. In dem oben geschilderten Fall ging es ja auch nicht darum, die Straßenverkehrsordnung aus der Sicht des Einsatzfahrzeuges zu bewerten, sondern aus der Sicht des Fragestellers der den Weg frei gemacht hat.

Mir liegen Spekulationen üblicherweise fern, daher habe ich den Paragraphen 38 STVO zitiert, der einer "Anordnung" gleichkommt und dazu noch etwas gesunden Menschenverstand vorausgesetzt. Denn jede Sekunde die unnötigerweise für ein Einsatzfahrzeug verstreicht kann Menschenleben kosten.

Ich kann aber gerne noch den Paragraphen 34 StGB drauflegen (indirekt in A8 in meinem letzten Absatz angesprochen) um dem Fragesteller zu den nötigen Transparenzinformationen zu verhelfen, die ihm dann vielleicht bei Einlegung der nötigen Rechtsmittel hilfreich sind.

§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben (...) eine Tat begeht, um die Gefahr von (...) einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen (...) das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


Gruß
Mic

[sup]Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

da, wie bereits von mir geschrieben, das Einsatzfahrzeug auch bevor Grün war durchgefahren sein muss, müsste es auch geblitzt worden sein und damit wäre ein eindeutiger Beweis zu liefern, dass man dem Einsatzfahrzeug Platz (nach § 38 der STVO)gemacht hat.

Die den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ausstellende Stelle hebt die Bilder eine Weile auf und dort
könnte man sich das ganze ansehen. Es kann natürlich sein, dass dir die Einsicht verwehrt wird, aber ein Anwalt bekommt die bestimmt.

Ich hatte vor etlichen Jahren den Fall mal mit der Feuerwehr an einer Ampel, ich habe noch nicht einmal einen Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder ähnliches bekommen.

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von
[*][sup]Admininfo: *Threadedit* Siehe FAQ 5.[/sup]
0 Punkte
Beantwortet von lutz1965 Profi (18.9k Punkte)
Hallo

Jungs ganz ruhig bleiben...
ob gute oder schlechte Antwort
wir sind alle keine Anwälte.
Sponsor sollte zu einem Fachanwalt gehen,
die Sachlage durchgehen und dann wird der Anwalt schon sagen... was geht und was nicht.

Und ich glaube Sponsor wird dann hier das Ergebnis posten.

Gruss

Lutz
0 Punkte
Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
hallo,

diese Einsatzfahrt wurde sicher auch durch den Blitzer protokolliert. Er meinte ja es hätte zwei mal geblitzt, da sollte der zweite Blitz für den Krankenwagen gewesen sein.


Normalerweise wird immer zweimal geblitzt, so kann man feststellen ob nur über die Haltelinie zuweitgefahren wurde oder eine Vergehen nach STVO vorliegt. Beim zweiten Blitz ist beim Zuweitfahren das Auto in etwa an der gleichen Stelle, vor dem Kreuzungsbereich, was hier wohl nicht der Fall ist.

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von fritz-rudolf Experte (3.3k Punkte)
So kenne ich das auch:

geh davon aus dass zweimal geblitzt wird um Fahrt- und Geschwindigkeitsdifferenz (also wie weit wurde wirklich in die Kreuzung eingefahren) des "Überfahrenden" zu dokumentieren.


Allerdings habe ich das erst rausbekommen, nachdem ich selbst eine rote Ampel überfahren und trotzdem keine Post bekommen habe. Ich stand an einer Kreuzung bei rot und die Linksabbiegerspur hat auf grün umgeschalten. Instinktiv habe ich gezuckt und bin mit angefahren, um aber sofort meinen Fehler zu erkennen und wieder gestoppt. Aber da hatte mich der Blitz Nr.1 schon erwischt. Als ich stand (keine Ahnung vielleicht 1 - 1,5 Sekunden später) kam Blitz Nr.2. Allerdings hatte ich mich zum Glück da nicht mehr von der Stelle bewegt. Post blieb aus und ein Dekramann erklärte es mir dann ebenso wie Mickey es geschrieben hat.

Hoffentlich gibt es schnell ein Ergebnis, denn in alten Threads ist ja posten nicht immer möglich - falls Sponsor uns was mitteilen will.

Gruß FR
0 Punkte
Beantwortet von
meinte dass ich an ner Roten Ampel geblitzt wurde, punkte und fahrverbot bekomme und nen Überweisungsschein unten dran hängt...


Ich kenne das eigentlich so, daß ich mich erst zu dem Vorgang äußern muß, zumindest wenn Punkte im Spiel sind und nicht gleich die Rechnung ( also Punkte, Fahrverbot und Überweisungsschein ) zugeschickt bekomme. Da wird dann unter anderem gefragt " Geben Sie ven Verstoß zu ? " .Allerdings weiß ich nicht, ob das generell so ist, oder nur bei Dienstfahrzeugen.


MfG

rookie2007
...