Hi Kalle,
natürlich steht im § 38 nur "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"
und "automatisch" geht sowiso nichts. Aber entgegen vielen anderen Gesetzen und Regelungen steht im Text eindeutig "haben" und nicht "sollten" oder "können". Der § 38 läßt dir als Verkehrsteilnehmer eigentlich keine Wahl, befolgst du ihn nicht, begehst du eine sogenannte Verkehrsordnungswidrigkeit die ebenso mit der ganzen Palette von Verwarnungsgeld bis Fahrverbot bestraft werden kann. Im normalen und günstigen Fall kannst du den § 38 erfüllen, ohne irgend ein Risiko für dich einzugehen (das Risiko liegt sowiso in jedem Fall erstmal beim Einsatzfahrer). Aber oft bleibt dir gar nichts weiter übrig als zwischen Pest und Cholera zu wählen und kleiner Verkehrsverstöße in Kauf zu nehmen, entweder Verstoß gegen § 38 oder gegen andere. Das können sein, Überfahren von durchgezogenen Linien und schraffierten Flächen, Halten vor Grundstücksausfahrten, auf Fußgängerübergängen, Bahnübergängen, Behindertenparkplätzen, Bus- und Taxihaltestellen, im Halteverbot, in Kreuzungsbereichen, Befahren von Fußwegen und Radwegen aber auch überfahren von Haltelinien, Stopschilderen und Lichtsignalanlagen. Dabei sollte man aber beachten, zwischen dem Überfahren eines Stopschildes oder einer roten Ampel und dem Überfahren einer Kreuzung gibt es einen bedeutenden Unterschied.
Das Wichtigste ist aber, ohne Gefährdung! Da gibt es kein Pardon, auch nicht für Einsatzfahrer!
Die Helfer werden es dir danken, die Opfer ebenso. Und auch der o.g. Vorfall sollte sich klären lassen, vorausgesetzt, er war wirklich so wie beschrieben. Also der Rat an Sponsor ist auf jeden Fall in Einsruch gehen und den Fall schildern und notfalls wie Lutz schon gesagt hat, einen Verkehrsrechtsexperten einbeziehen. Einsatzfahrten werden protokolliert, das sollte sich nachweisen lassen.
Gruß FR