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Gefragt in Webseiten HTML von misula Mitglied (133 Punkte)
Hallo,

ich habe eine Frage: Wir haben jemanden damit beauftragt, eine Webseite für uns zu erstellen. Diese Person hat die Seite gemacht und teilt uns jetzt mit, dass wir für die verwendete Schrift auf dieser Webseite eine jährliche Gebühr an folgende Firma zahlen müssen:

FontsLive.com
25 Northwest Point Blvd, Suite 225
Elk Grove Village, IL 60007 USA

Weiß jemand, ob es so korrekt ist? Wir hatten vorher auch eine Webseite, die jemand anderer für uns gemacht hat und wir mussten für die gleiche Schrift nie eine Gebühr zahlen. Das sollte angeblich illegal gewesen sein?

Danke
misula

22 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
Das kommt darauf an, wie der Auftrag aussah, den ihr erteilt habt.
Sowas wird normalerweise vorab geklärt.
Oder habt ihr eine "Blankovollmacht" erteilt?
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Beantwortet von saarbauer Profi (15.6k Punkte)
Hallo,

grundsätzlich liegt auf jeder Schrift ein Urheberrecht.

Bei Schriften wie Arial, Times Roman u.ä. hat jedoch der Urheber auf seine Rechte verzichtet oder erlegt keinen Wert auf eine Vermarktung.

Bei anderen Schriften kann sich aus den Urhebrrechten eine Nutzungsgebühr ergeben, hier ist es von den Lizenzbedingungen des Urhebers oder seines Vertreters abhängig.

Grundsätzlich ist daher die Nutzung einer Schrift von den Nutzungsbedingungen des Urhebers abhängig und wenn die Nutzung kostenpfilchtig ist, ohne Zahlung illegal.

Gruß

Helmut
0 Punkte
Beantwortet von misula Mitglied (133 Punkte)
das Problem ist: Ich Frage diese Person wie heisst die Schrift für die wir bezahlen müssen? Sie sagt, es ist egal welche Schrift.

Wir sollen auf diese Seite gehen

http://www.fontslive.com/signin.aspx

und unsere Schrift dort registrieren lassen.

Gruß
0 Punkte
Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
So, wie du das schilderst, handelt dein Webmaster sehr dubios.
Hat er oder habt ihr die Schrift in Auftrag gegeben?
Wie sieht der Auftrag aus, den ihr dem Webmaster erteilt habt?
Ohne informative Antwort darauf ist (zumindest von mir) keine weitere Hilfe möglich.
0 Punkte
Beantwortet von supermax Experte (4.8k Punkte)
Für Schriften die am Rechner des Kunden installiert sind, müssen keine Lizenzgebühren bezahlt werden.

Jeder aktuelle Rechner, egal ob Windows, MacOS, Linux,.... bietet zumindest eine serifenlose und eine Serifenschrift an. Diese Schriften unterscheiden sich aber je nach Plattform etwas im Aussehen.

Wenn du z.B. für ein Firmenlogo eine bestimmte Schrift haben willst/musst ("Corporate Identity"), die überall gleich aussehen soll, und die dazu von einem Font-Server wie eben FontsLive nachgeladen werden muss, dann ist für die Nutzung dieser Schrift i.d.R. eine Lizenz erforderlich.
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

wie Helmut schon sagte müssen für manche Schriften Nutzungsgebühren entrichtet werden und wie Simser anmerkte, spielt da auch der Auftrag und dessen konkreter Inhalt eine Rolle.

Habt ihr dem beauftragten 'Webdesigner' z.B. als Vorlage für die grafische Gestaltung des Internetauftritts einen Firmen-Briefbogen übergeben (("Corporate Identity", Supermax)) und für die darin verwendete Schriftart ist eben leider gebührenpflichtig, könnt ihr ihm keinen Vorwurf machen und müsst die Nutzungsgebühren eben entrichten.

Hat er dagegen eigenmächtig zur Gestaltung der Website eine Schriftart mit Folgekosten verwendet und von euch nicht eine entsprechende Zustimmung eingeholt, spielt bei der weiteren Be- oder Verurteilung dieses Verhaltens der konkrete Text des Auftrages eine wichtige Rolle. Eventuell durfte er das ja, eventuell aber auch nicht.

Wenn der Text des Auftrages sowohl die eine als auch die andere Interpretationsmöglichkeit zu diesem Punkt hergibt würde ich mich einfach mal in aller Ruhe mit dem Webdesigner über dieses 'kleine Missverständnis' unterhalten. Sofern er nicht nur kurzfristig mal Geld abfassen wollte sondern seinerseits an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert ist wird sich da bestimmt eine Lösung finden, mit der beide Seiten gut leben und auch weiterhin gut zusammenarbeiten können.

Gruß
Kalle
0 Punkte
Beantwortet von
1) Bitte den Homepageersteller urheberrechtlich geschützte und nur mit kostenpflichtiger Lizenz zu nutzenden Seiteninhalte von eurer Homepage zu entfernen.

2) Wechsle zu einem anderen Homepageersteller.
0 Punkte
Beantwortet von simser Experte (3.7k Punkte)
Bitte ihn nicht, DRINGE DARAUF.
0 Punkte
Beantwortet von
und hier kannst die schrift höchstwahrscheinlich ermitteln, ein ausschnitt mit dem schriftzug anfertigen und auf der website hochladen
0 Punkte
Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
das Problem ist: Ich Frage diese Person wie heisst die Schrift für die wir bezahlen müssen? Sie sagt, es ist egal welche Schrift.

Das zeigt doch schon, dass was nicht koscher ist!!
WENN für eine Schrift zu zahlen ist, dann muss bekannt sein, welche Schrift und wer die Rechte daran hat!
Einfach pauschal zu sagen "du musst zahlen, egal für was" ist doch betrug.
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