Gewährleistung --> Pflicht des Verkäufers
gesetzlich vorgeschriebene Leistung, ist eine Eare beim Kauf mangelhaft, hat der Käufer das Recht auf Ersatz, Reparatur oder Wandlung.
bis 6 Monate nach dem Kauf wird bei einem Schaden, dessen ursache nicht offensichtlich ist, unterstellt, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
D.H. der Verkäufer muss nachweisen, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes mängelfrei war, wenn er der Gewährleistungspflicht nicht nachkommen möchte.
Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes nicht mängelfrei war.
Garantie --> freiwillige Leistung des Herstellers
Der Hersteller kann eine bestimmt Haltbarkeit seines Produktes garantieren und sich selbst verpflichten, sollte diese Versprechen nicht eingehalten werden einenbestimmten Ersatz zu leisten.
Im Prinzip ist weder Deine Interpretation noch die Argumente des Händlers richtig.
Du bist mit den 40,50 allerdings gar nicht schlecht bedient, abhängig vom Neupreis des NT den ich nicht kenne.
Kauf Dir damit was neues und feue Dich !