Hey,
das mit keiner festen Vertragslaufzeit wahr wohl nur eine vorrübergehende Aktion, jetzt sind die ja wieder bei 24 Monaten. Wußte ich nicht, sorry.
Ich würde mich auf Punkt 2.3 der AGB´s berufen.
2.3
Gerät 1&1 mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn 1&1 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Zwar steht in allen Leistungsbeschreibungen "bis zu 16000", aber eine Abweichung von mehr als 80 % ist nicht akzeptabel, da man dir ansonsten nur eien Vertrag mit "bis zu 6000" hätte verkaufen dürfen.
Sollten die es aber tatsächlich schaffen, die Leistung stabil auf 9000 zu bringen hast du in dem Fall schlechte Karten und musst die 24 Monate wohl aussitzen.
Wünsche die als ehemaliger 1&1 Geschädigter jede Menge Erfolg.
MfG ch55