Moin kromgi,
natürlich ist das möglich, Microsoft entwickelt ja keine speziellen Versionen einer Software, welche dann die jeweilige nationale Rechtslage berücksichtigt. In vielen Ländern ist das unbemerkte Schnüffeln auf den Firmenrechnern der Mitarbeitern durchaus erlaubt und gängige Praxis
Hierzulande sind die rechtlichen Hürden dafür aber recht hoch. Eigentlich ist es nur in den Bereichen zulässig, wo eine private Nutzung des Firmenrechners per Arbeitsanweisung generell untersagt ist und selbst dann müssen diese Mitarbeiter darüber informiert sein, dass das System so konfiguriert wurde, dass ein unbemerkter Blick über die elektronische Schulter jederzeit möglich ist.
In vielen Firmen ist es jedoch durchaus zulässig oder zumindest geduldet, dass die Mitarbeiter z.B. in den Arbeitspausen den Firmenrechner für private Aktivitäten nutzen dürfen. In dem Fall muss der Benutzer zwingend über eine 'Fernwartung' informiert und auch auf eine Bestätigung durch den Benutzer gewartet werden, bevor die Sitzung tatsächlich geöffnet werden kann. (Siehe auch #1 von Klaus)
Gruß
Kalle