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Gefragt in Plauderecke von
Hallo Supporter,

wie sieht die Rechtslage aus, was das Verkleiden in der Öffentlichkeit angeht. Bin zwar noch jung und mir fehlt das nötige Geld. Spiele aber mit dem Gedanken mir in ein paar Jahren eine Ritterrüstung oder ähnliches zu kaufen, da ich mich sehr für Mittelalter interessiere (Literatur, Kostüme etc.). Dass jene Rüstungen nicht gerade billig sind, wird mal außen vorgelassen.
Darf man - wie oben erwähnt - als Ritter verkleidet durch die Stadt gehen? Die Frage umfasst generell das Kostümieren in der Öffentlichkeit. Dass ich nicht als Bankräuber verkleidet in eine Bank marschieren darf ist ja offensichtlich.
Wie sieht es aus mit Accessoires, Schwert oder ähnliches ?

Die Frage ist eventuell unpassend in diesem Forum, aber da man hier ohne großartige Anmeldung die Meinung anderer einholen kann habe ich mich hierfür entschieden.

Vielen Dank im Vorraus

König Arthur

18 Antworten

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Beantwortet von
Ich hoffe, dass ich mehr Leuten deiner Art in meinem zukünftigen Studentenleben begegnen werde.
Freue mich imme auf weitere Weggefährten : )
Aber das ganze Vorhaben wird eben noch auf sich warten lassen müssen. Als Student muss ich erstmal so schauen, dass ich über die Runden komme. Da ist leider keine Rüstung für knappe 1000 Goldstücke drinnen : (

Grüße

König Arthur
0 Punkte
Beantwortet von friedel Experte (3.3k Punkte)
Wo ist das Problem? Jeder Autofahrer sitzt in einer Blechkiste, dank der man ihn kaum erkennt. ES kann ja wohl nicht illegal sein, seine Blechverkleidung maßgeschneidert zu tragen und umweltfreundlich mit Muskelkraft zu transportieren. Das Nummernschild hat damit nichts zu tun, denn das wird von der Zulassungsstelle vergeben und was alles zulassungspflichtig ist, ist ja in der StVZO genau festgelegt. Maßgeschneiderte Blechkarossen gehören jedenfalls nicht dazu.
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Beantwortet von tracer Mitglied (393 Punkte)
HIHI Friedel,

schon richtig, ABER Scharfe oder Spitze und ansonsten für die
"Verkehrsbeteiligten" gefährdende Kanten sind auch an
einer Blechkiste

nicht erlaubt und führen im Zweifelsfall zu einer Stilllegung.
(Eigene Erfahrung)
Hier ging es aber auch eher um die Waffenänliche Art eines
Aus"Rrüstungs"gegenstands. Und da verstehen die Damen
und Herren für die "öffentliche Ordnung" recht wenig Spass.
Daher denke ich, dass dies auch die gescheitesten
Informationsquellen für diese Frage sind. Zuguterletzt werden
die einem dann auch das Objekt der allgemeinen
Bespassung abnehmen ;)
Gruß
tracer

P.S.
Nach einigen Berufsreisen, auch Asien, bin ich auf solchem
Wege, schon so manchem Souvenir verlustig geworden.
Klingen mit mehr als 8,5cm ist glaube ich da ein Richtmaß.
0 Punkte
Beantwortet von
WER versucht hier, MICH zu imitieren???

King_Arthur
0 Punkte
Beantwortet von tracer Mitglied (393 Punkte)
Ähm.. niemand...Euer Hoheit...
0 Punkte
Beantwortet von
der imitartor?
0 Punkte
Beantwortet von
ich nich
0 Punkte
Beantwortet von
der imitartor?


Der war gut... ! :-D

Deutsch ist eben nicht einfach.
...