10.7k Aufrufe
Gefragt in PC-Sonstiges von
Hallo,

Ich habe mir vor ca. einer Woche bei einem onlineshop eine Grafikkarte
gekauft und diese auch verbaut und benutzt. Allerdings bin ich mit der
Leistung mehr als unzufrieden und will Sie deshalb zurück schicken und
mir den kaufbetrag zurück erstatten lassen da ich eine Karte möchte, die
dieser Shop nicht anbietet.
Das Widerrufsrecht gestattet dies ja bei Onlinekäufen innerhalb von 14
Tagen. Gilt das auch bei bereits benutzter Hardware, sofern diese
natürlich unbeschädigt ist. Und kann ich den gesamten Kaufpreis zurück

verlangen oder darf der Händler was abziehen? Auf der Seite des Shops
finde ich dazu nichts.

Mfg,
Hubi

18 Antworten

0 Punkte
Beantwortet von
Solange eine Ware innerhalb der Widerrufsfrist zurückgesendet wird und der Artikel unbeschädigt und vollständig ist und keine Gebrauchtspuren aufweist, kann es als Neuware verkauft werden. Eine geöffnete Verpackung war hier wohl unerheblich.

Und nun stell Dir mal vor, irgend so ein besch... eidener Gamer-Hirni bestellt 'ne Grafikkarte, läd bei deren Ankunft seine Kumpels zur Zockerparty (alle Regler selbstverständlich auf overclock): selbst wenn die Karte gerade mal nicht ver... reckt ist - wer prüft denn, ob nicht doch, selbst wenn keine weiteren Gebrauchspuren zu erkennen sind? -, würdest Du so was wollen?

Ich nagel Dich gewiss nicht fest .-), aber das das so laufen darf, wie Du das geschrieben hast, das kann ich mir nicht vorstellen. Das wäre - für mich! - ja Betrug.
0 Punkte
Beantwortet von
na ja, haben würd ich das sicher auch nicht wollen, aber da scheint es tatsächlich keine ordentliche Regelung für zu geben.

hier aber mal ein kleines Beispiel:
Rückläufer aus Widerruf dürfen als Neuware verkauft werden

auch wenn man hier mal liesst.
"Prüfen ja, benutzen nein"
Im dort genannten Fall geht es um ein Handy und da heißt es:
"ein Handy könne man nicht sinnvoll prüfen, ohne auch mal Daten einzugeben"

analog dazu die Grafikkarte, die man ebenfalls nicht "prüfen" kann ohne diese einzubauen und auch den Rechner mal damit laufen zu lassen.

Also wie man sieht, alles arg schwammig.

Aber, nun ist es ja auch so, dass auch der nächste Käufer die gleiche Wiederrufsfrist bekommt. Heißt, wenn man mit dem "Zusatnd" nicht einverstanden ist, einfach zurück damit. In der Regel braucht es dafür keinen Grund.
0 Punkte
Beantwortet von
ebayer werden jetzt zwar nur bahnhof verstehen aber man kann waren auch ORIGINALVERPACKT im laden kaufen, und das sind dann garantiert keine rückläufer.
0 Punkte
Beantwortet von
Da wäre ich mir nicht so sicher, denn die meisten Läden - und das
sind eben nicht die großen Ketten, sondern kleine Läden - müssen
sich mit Versandhandel bei E oder A über Wasser halten. Wieso sollte
also in der Originalverpackung im Ladenregal kein Rückläufer landen...
0 Punkte
Beantwortet von
weil dann noch ein siegel auf der verpackung ist, siehe cpu einkauf original ware von INTEL oder andere artikel genauso.
0 Punkte
Beantwortet von ch55 Experte (3.8k Punkte)
Der Gesetzgeber entscheidet nur noch im übertriebenem Masse zugunsten des Verbrauchers.


Als Verbraucher kann ich dazu nur sagen, so ein Schmarrn !
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo, also ich sehe es so...
Mir ist piepegal was mit der Ware passiert, wenn ich sie mit dem 14tägigen Rückgaberecht zurücksende.
Warum, als erstes kommt mir der Preis in den Sinn.
So ein Händler ist keine karitative Einrichtung und dafür zahlen wir Kunden dementsprechend, also seine Kosten, Gewinn und natürlich die Steuer noch dazu.
Solche kleine Ausfälle werden schon bei der Preiskalkulation mitgenommen.
Und ich kann mir ganz schwer vorstellen, dass ein Händler so eine Grafikkarte die ganz OK, nicht wieder als neu verkauft.
Und warum auch nicht, die wurde zurückgeschickt, weil die beispielsweise nicht der Erwartungen entsprach.
--Nebenbei, wenn ein potenzieller Käufer mit Köpfchen handelt und packt die Ware so aus, dass man nachher wieder gut verpacken kann, dann sollte alles andere kein Problem sein.
Ganz nützlich bei der Garantiezeit, schickt man noch mit der nicht beschädigten original Verpackung ab, gibt es schon unterschiedlichen Behandlungsweisen der Retouren.
Normalerweise ist man dazu nicht verpflichtet, also die Verpackung zu behalten.
Manche Händler weisen aber darauf hin---

Zurück zur Retouren-Grafikkarte...
Garantiezeit, das ist die weitere Verwendung solchen Rückgaben, die werden als Ersatz verschickt.
--Kleine Bemerkung, die sind immer noch OK!
Nicht, dass jemand kommt und sagt "was ist, wenn sie kaputt sind?"
Das ist eine andere Abteilung und wird hier nicht berücksichtigt:-)) --

Wenn man die Garantiebedingungen mancher Händler/Hersteller genau liest, dann kann man erfahren, dass:
[*] man nachbesserte und getestete
[*] aus Retouren und getestete
Geräte als Ersatz bekommt.
Ob ein Händler/Hersteller ein neues Gerät im Garantiefall als ein Ersatz verschickt, bleib ihm überlassen.
Viele verschicken aber inzwischen neue Geräte und die Retouren-Teile bei eBay und ähnlichen günstig verhökern.
Da stört keinen mehr, dass das Teil schon gebraucht wurde...

mfg
0 Punkte
Beantwortet von
weil dann noch ein siegel auf der verpackung ist, siehe cpu einkauf original ware von INTEL oder andere artikel genauso.

Mit den CPU's ist das fast schon eine löbliche Ausnahme, da sorgen z.B. AMD und Intel für sich selbst vor, hinsichtlich Herstellerhaftung. Aber schon bei RAM-Riegeln ist das nicht mehr der Fall.

Unlängst war ich auf der Rundreise in allerlei Hauptstadtfilialen, um ein bestimmtes Set von G.Skill einzukaufen. Die Riegel waren überall bequem aus den Blisterpackungen zu nehmen, nix Verpackungssiegel und dergleichen. Auch bei den Verpackungen anderer Hersteller nicht. Ebenfalls das, was ich von einem Versandhändler vorher bekam (ich hab' selber Riegel wieder zurückgeschickt, die Gründe könnten übrigens vielfältig sein...)
Ich konnte dann im Laden verschiedene Modelle Dual-Riegel prüfen (aus der Verpackung nehmen) und erkannte schon beim dritten Exemplar deutlich die 'Einsteck-Rauszieh-Spuren' an den Platinenpins, die Riegel waren also bereits unter Einsatzbedingungen "geprüft" worden. Die Verkäufer sind diesbezüglich offensichtlich vorbereitet, d.h. sie lassen sich nicht darauf ein, einzige Antwort: Sie haben Garantie (welche dann auch meistens falsch zum scheinbaren Vorteil des Käufers ausgelegt wird), kommen Sie wieder, wenn die Ware nicht funktioniert etc. pp.
Aber es ist ja klar... selbst wenn das Zeug nach dem Einkauf zu Hause erst einmal normal funktioniert, bleibt ein unbehagliches Gefühl, denn es könnte ja sein, das ein (Un-)Mensch, wie unter #11 beschrieben, unter härtesten Bedingungen "vorgeprüft" hatte. Und wie jeder weiß, kann das Spätschäden und vorzeitige Alterung bewirken. Also Wertverlust trotz "Neuwaren" entsprechender Preise. Man kann sich als Käufer einfach nicht sicher fühlen und sollte in der Lage sein, alles sehr genau selbst unter die Lupe zu nehmen. Was ja auch einige machen, leider auf 'Heim-tückische' Art zum Nachteil anderer (worüber man sich auch überall beklagt).

Zu den Links in #12: Diese doch sehr subjektive Auslegung richterlicher Rechtsprechung erinnert mich an eine spezielle Art von Befangenheit und ist für mich eine klare Benachteiligung des Verbrauchers.
...