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Gefragt in PC-Sonstiges von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hallo,

wir suchen Leute, die auch von der Abmahnung des Rechtsanwaltes Lutz Schroeder bezüglich einer Software „Social Eye Player“ betroffen ist.

Da wir schon Betroffene haben, die glaubhaft machen können niemals Tauschbörsen benutzt zu haben suchen wir Leidensgenossen.
Stutzig macht mich vor allem, dass die Abmahnung einem knapp 14 Tage Zeit lässt, das ist für Urheberrechtsverletzungen ein mir unbekannt langer Zeitraum, da die Rechteinhaber bis jetzt immer die sofortige Reaktion innerhalb von 24 Stunden gefordert haben, die vergleichsweise geringe Summe um die es geht, die Firma, deren Sitz auf den Philippinen sein soll, die Webseite der Software, die in einem so schlechten Englisch ist, dass man kaum versteht um was es bei der Software eigentlich geht, die Verschleierung der Whois-Domainabfrage und dass man die Software für 19,95 Euro per CD zugeschickt bekommen soll statt sie downloaden zu können.

Wie ich finde weist da sehr viel darauf hin, dass hier eine neue, sehr perfide Abmahnmasche aufgezogen wird, bei der es, mithilfe der Gerichte darum geht die Leute schon alleine über die gerichtliche Zuordnung der IP zu einer Adresse so einzuschüchtern, dass sie die verlangten Gebühren bezahlen.

In dem mir vorliegenden Schreiben des Rechtsanwaltes wird darauf hingewiesen, dass die Firma, die den Rechtsverstoß festgestellt hat, durch einen unabhängigen Gutachter überprüft wurde. Schließlich soll die Funktionsweise der eingesetzte Software in einem nicht genannten Gerichtsverfahren glaubhaft gemacht worden sein.

Leider wird in dem Schreiben nicht der Name der Firma, noch der Software genannt und auch für solche Verfahren nötiger Hashwert wird nicht mitgeteilt.

Wie ich finde, deuten hier viele Ungereimtheiten auf eine neue sehr gemeine Abmahnabzocke hin.

Mir stellt sich jetzt natürlich die Frage, wie kommen die Abmahner auf die IPs, gehen sie eher zufällig die Adressräume der bekannten großen Provider durch oder machen sie es anders.
Um da ein wenig Struktur rein zu bekommen würde ich mich freuen wenn sich so viele Betroffene wie möglich mit den genauen Zeiten und ihren Providern hier melden würden.

Falls es sich hier wirklich um eine groß angelegte Betrugsmasche handeln sollte könnte man den Leuten so das Handwerk legen.

Viele Grüße

Fabian

64 Antworten

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Beantwortet von
Alter_Schwede,
schau dir einfach die ganzen Seiten im Netz
zum Thema an - und vor allem, lies den ganzen Thread..

Hab ich. Du gehst wie ein Missionar vor und vor allem von Deinen eigenen Vermutungen aus, hart an der Grenze zur Unterstellung, die Meinung anderer zu akzeptieren geschweige denn wischen den Zeilen lesen ist Dir leider nicht gegeben.
Erst muss der Dreck auf den Tisch (sagte ich schon), vorher ist da gar nichts.
0 Punkte
Beantwortet von
Falls mich noch jemand falsch verstehen will: von diesen Tauschbörsen und der Mentalität ihrer Nutzer braucht mir keiner was erzählen. Interessiert mich nicht, was daraus allgemein erwächst, aber schon.

Z.B.: Der Einsatz von "Lutz Schröder Anwälte" zieht bestimmte Figuren an wie Kuhschei-ße Fliegen:

Wenn Sie nicht der Täter sind und beweisen können, dass Ihr Rechner zur Tatzeit aus war und auch Ihr WLAN-Netzwerk verschlüsselt war, dann hat man gute Möglichkeiten, die Zahlung komplett zu verweigern.

Wir würden das gerne mit Ihnen im Einzelfall durchsprechen...

Das würden Sie gerne, Damen und Herren Wilde Beuger und Solmecke.
Man mag es einfach nicht glauben... (höchstens denken, z.B., dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt)
Was für eine "Tatzeit" soll der "Täter" denn bitte beweisen, wenn ihm keine konkreten Daten vorgelegt werden, wenn ihm diese Daten gar verweigert werden. Dazu braucht kein Mensch einen weiteren Trittbrett fahrenden Rechtsverschleierer, der vom Unterschied zwischen "Recht und einer "guten Möglichkeit" spricht, statt es ehrlich auszusprechen: Wer Recht bekommen will, muss es sich aber primär leisten können.

Was mir persönlich Angst macht, ist, was ich alles beweisen und verhindern muss, wozu ich niemals zu 100% in der Lage sein werde: Ich werde weder den lückenlosen Gegenbeweis einer unterstellen "Tatzeit" beweisen-, noch einen Mißbrauch meines LAN-Netzwerkes verhindern können. Wenn das nicht einmal bezahlte Fachleute können, ist das einfach nur absurd, um nicht zu sagen, eine Gesetzgebung, die einem demokratischen Staat Hohn spricht.
Ich fühle bei solchen Möglichkeiten dieser Abmahngesetzgebung, als würde ich als Bürger nicht nur bevormundet und potentiell als Bringschuldiger ("Täter", "Tatzeit", "beweisen Sie!"...) eingestuft werden, statt selbstverständlich geschützt gegenüber irgendwelchen Profit orientierten Eigeninteressen moralisch verkrüppelter Eintreiber. Mehr noch, als würden gewisse Entscheider, Interesseneinflüsterer und die Macht des Kapitals dieses Land immer tiefer in den Dreck ziehen, so als hätten einige davon nichts aus seiner Geschichte gelernt (man darf es wahrscheinlich schon gar nicht mehr aussprechen, wenn einem gewisse Dinge in den Sinn kommen).

Was hier in diesen Abmahnvorgängen passiert, ist nur ein kleines Detail.
0 Punkte
Beantwortet von
Alter_Schwede,

1. ist dir eigentlich aufgefallen, daß nur die Nutzer eines einzigen
Providers "kontaktiert" wurden?
2. Die von den Anwälten geforderte Abmahngebühr wird hoffentlich
keiner bezahlen, bedeutet Schuldeingeständnis.
3. Wer kein Filesharing betrieben hat, lässt es auf einen
Gerichtsprozess ankommen.

Darüberhinaus, du schwadronierst rum als ob es schon
Gerichtsurteile vorliegen.

Nun ja, ich lese nur mit und denke daß der alte Schwede Pech
gehabt hat.
0 Punkte
Beantwortet von
@halfstone,
Es spielt für ein Verfahren daher auch keine Rolle ob man sein
Tauschbörsenprogramm mal nur eben 2 Minuten an hatte um einen
Song zu laden oder ob man es monatelang ständig laufen ließ um
wirklich allen die Möglichkeit zu geben sich an den eigenen Dateien zu
bedienen.

Ja, das ist natürlich die Krux.
Es ist vollkommen unerheblich ob man nur selbst was herunterlädt
oder danach weitergibt.
Ein Tausch hat bereits stattgefunden.
0 Punkte
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
@ruhigblut,

wenn ich dich richtig verstehe siehst du das falsch. Ein Tausch, also der download ist für die Rechteinhaber nicht interessant, da sie dort ja keinen hohen Streitwert ansetzen können.

Für z.B. einen Song, den man sich downloadet entsteht höchstens ein Schaden von 99 Cent.

Nur wenn man den Song auch wieder zum Download von seinem eigenen Rechner anbietet (was das Prinzip aller Tauschbörsen ist) kommt man in Bereiche von geschätzten Schäden, die für Rechtsanwälte erst interessant wreden.

In ersterem Fall schlägt ein Anwalt nicht mal die Äuglein auf -> keine Abmahnung.

Leider haben die Gerichte sich bei dem Anbieten von digitalen Waren auf sehr hohe, meiner Meinung nach irrwitzige, Streitwerte geeinigt, da dir mit herkömmlichen Methoden nicht jede von dir gedownloadete Datei nachgewiesen werden kann.

Es entsteht also ein virtueller geschätzter Schaden, sowas ist meines Wissens nach einmalig in der Rechtsprechung. Man geht von einem Vergehen aus, das man schätzt, weil man es nicht nachweisen kann.

Wenn man da schon so ungenau wird, dann braucht man sich über massenhafte Abmahnungen, die die Staatanwaltschaften verstopfen nicht wundern.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von sue Mitglied (855 Punkte)
Ich hab das meiste nur überflogen, aber mal eine vielleicht ganz blöde Frage: ist wirklich gesichert, dass die Angeschriebenen diese IP hatten? Irgendjemand hatte diese ältere Betrugsmasche mit der Adresseingabe angesprochen: da stand zwar (irgendwo ganz weit unten) der Hinweis, "Ihre IP ... wird gespeichert", bloß stimmte die da angezeigte IP nicht mal unbedingt.

Wenn die Angeschriebenen nie eine Tauschbörse benutzt haben (also dieser "Fakt" schon mal nicht stimmt) dann würde mich auch eine völlig willkürliche IP nicht wundern. Wer prüft das schon nach bzw wenn O2 die nach 7 Tagen löscht kann man eben nichts mehr prüfen.
Vielleicht hat irgendein Callcenter-Agent eine Kundenliste mitgehen lassen, weswegen es eben nur O2/Alice betrifft.
Dass ich nicht zahlen würde wenn ich unschuldig wär dürfte klar sein.

Was mich bei all dem wundert: Die Justiz hat doch auch ohne die Verfolgung von solchen Kleinigkeiten genug zu tun, wie viel Einfluss muss da die Rechte-Lobby ausgeübt haben um denen das Leben so schwer zu machen und sie mit hunderttausenden Verfahren von der eigentlichen Arbeit abzuhalten.

Das Urheberrecht ist das wichtigste Recht der Zukunft, um zB Informationen im Netz einzudämmen (Leistungsschutzrecht). Bertelsmann lässt grüßen.
0 Punkte
Beantwortet von
Darüberhinaus, du schwadronierst rum als ob es schon
Gerichtsurteile vorliegen.

Du hast überhaupt nicht verstanden oder es interessiert dich einfach nicht, was ich sagen wollte. Statt dessen pflegst du nur weiter Deine Unterstellungen. Was solls, interessiert mich ab jetzt gleich Null.
0 Punkte
Beantwortet von ralfb Experte (6.9k Punkte)
Hallo,

kennt Ihr schon diesen Thread?

www.123recht.net/Urherberrechtsverseltzung-Kanzlei-Schroeder-__f393465.html

Hier wird schon seit 11/2012 über das Theme diskutiert und hat ne Menge interessante Sachverhalte zu Tage gebracht und eine Sammelklage scheint es auch bereits zu geben ...bitte selber lesen.

Ab Januar dann scheint sich mein Anfangshinweis aus AW1 tatsächlich zu bestätigen

Frage also bei Deinem Anbieter nach! Wenn bei dem keine IP-Anfrage gemacht wurde, ist das Schreiben vermutlich ein Fake.
...und damit ein Betrugsversuch!


Im Thread von 123recht.net liest man:

www.123recht.net/Urherberrechtsverseltzung-Kanzlei-Schroeder-__f393465__p14.html

von Bibsi am 10.01.2013 22:40

Habe auch eine Abmahnung bezüglich des Social Eye Player im November bekommen. Nach verstreichen der ersten Frist kam heute ein Erinnerungsschreiben. Ich soll immer noch 300 Euro zahlen. Nach Anfragen bei meinem Provider (O2 / ex Alice) wurde mir schriftlich bestätigt das keine Daten von mir an die Kanzlei Schröder oder irgend jemand anderen heraus gegeben wurden. Es wurde sogar noch im letzten Satz erwähnt das ich mich an einen Rechtsanwalt bzw. die Verbraucherzentrale wenden soll.


Am 25.01 sagt ein weiterer O2-Kunde das gleiche

von yuma am 25.01.2013 16:46

jetzt hab ich mal bei alice/O2 angerufen und gefragt ob meine daten angefragt wurden bzw. weitergegeben wurden und das ist nicht der fall.


Übrigens wurde anscheinend noch niemand wirklich verklagt ...was schon ne Menge aussagt.

Also löchert euren Provider, ob der Auskunft gegeben hat oder nicht ...wenn nicht, dreht den Spiess um und zeigt den Lutz an.

mfg Ralf
0 Punkte
Beantwortet von
Es ist doch bemerkenswert, was man als kleines Bürgerwürstchen mittels Vernetzung erreichen kann (habe auch vor ein paar Tagen 5 Fernsehanstalten in deren öffentlichen Infoforen angeschrieben, um die Redakteure auf diese Vorgänge anzuspitzen). Wer organisiert tägliche Flashmobs vor dem Reichstag und in der Mohrenstraße 37?

Was mich auf die Barrikaden treibt: Die Justiz kümmert sich von sich aus einen Dreck, mehr noch, sie schützt den Bürger nicht, in dem sie solche Abmahntätigkeiten zulässt, ohne ein wirksames Kontrollinstrument eingerichtet zu haben - wie man ja nicht nur in diesem Fall sieht.
Und der Deutsche Michel kratzt sich am Bauch, wie üblich...
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Ralf,

in dem Beitrag in 123recht.net gibt es ein paar Irrtümer.

Es war früher mal so, dass die Abmahn-Anwälte (angebliche) Verstöße gegen das Urheberrecht bei der Staatsanwaltschaft anzeigten, weil nur diese die entsprechenden Informationen bei den Providern einholen durften. Die Anwälte verlangten dann irgendwann Akteneinsicht, entnahmen den Akten die gewünschten Informationen und zogen die Anzeige anschließend wieder zurück. Die Staatsanwaltschaft hätte in dieser Zeit bestimmt auch Besseres zu tun gehabt und auf den angefallenen Kosten blieb sie auch noch sitzen.

Auch aus diesem Grund gibt es zur Entlastung der Ermittlungsbehörden seit einiger Zeit bei Verletzungen des Urhebern- bzw. Markenrechtes eine gesonderte Regelung. Hier ist beim zuständigen Gericht ein Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG einzureichen und wenn dieser formal korrekt ist, ergeht ein entsprechender Gerichtsbeschluss, der den Provider zur Herausgabe der geforderten Daten an den jeweiligen Antragsteller verpflichtet. Eine sachliche Prüfung der Angaben erfolgt durch das Gericht nicht. Das Ganze ist im Prinzip nur ein schnell erledigter Verwaltungsakt, bei dem ausschließlich der Antragsteller für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben zur Herbeiführung eines Gerichtsbeschlusses verantwortlich ist.

Welche IPs mit Datum und Uhrzeit in der Anlage des Gerichtsbeschlusses konkret aufgeführt sind und ob der RA Schroeder diesen Gerichtsbeschluss in der Folge überhaupt in Anspruch genommen und beim Provider wirklich die Daten zu diesen IPs abgefragt hat, erfährt man aus seinen Schreiben allerdings nicht.

Die Provider sind lt. Bundesdatenschutzgesetz dazu verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, an wen wann welche personenbezogenen Daten übergeben wurden. Anfragen per Telefon oder E-Mail werden gerne mal abgeschmettert, aber auf eine schriftliche Anfrage per Einschreiben müssen sie einfach reagieren, um sich selbst keine Anzeige einzuhandeln. Außerdem benötigt man eine schriftliche Auskunft des Providers, wenn man dem RA Schroeder etwas auf die Füße treten, oder zumindest seine Forderungen abwehren will.

Gruß
Kalle
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