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Gefragt in Plauderecke von
Hallo!

Anscheinend werden bis Anfang 2014 alle Schwarzseher durch Meldedatenabgleich auswindig gemacht. Wenn jemand 2014 zum Zahlen aufgefordert wird, muss er dann für 2013 nachzahlen?

Thx
Procrastinator

23 Antworten

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auswindig


wenn dir die GEZ nachweisen kann dass du von dann bis dann ein schwarzseher warst, kannst du selbstverständlich verklagt und zur nachzahlung verurteilt werden. bekannt ist mir so ein fall bisher noch nicht.

LG
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Wenn das dämliche Gesetz nicht doch noch fällt, dann muss er natürlich nachzahlen, denn seit Anfang 2013 ist es ja völlig egal, ob er sieht oder hört - nur wohnen muss er.

Die neue Rundfunk-Zwangsabgabe ohne Rücksicht auf Verluste ist eine ungalubliche Unverschämtheit. Ich spreche nicht pro domo: Ich selbst zahle seit Jahrzehnten brav meine - durch permanente Selbstbedienung der Rundfunkanstalten viel zu hohen - Gebühren. Aber ich habe zwei Freunde bzw. Bekannte, die nicht mit irdischen Gütern gesegnet sind, und deshalb bisher ganz bewusst auf Fernsehen und sogar Internet verzichtet haben. Die werden jetzt auch erbarmungslos abgezockt.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
... da fällt mir gerade noch ein: Es gibt ja Leute, die "auf der Strasse" wohnen. Eigentlich müssten die doch auch zahlen?
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... da fällt mir gerade noch ein: Es gibt ja Leute, die "auf der Strasse" wohnen. Eigentlich müssten die doch auch zahlen?


Nein sie müssen nicht zahlen. Ein Wohnsitz/Wohnung ist Voraussetzung.
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Für den Zweitwohnsitz muß natürlich auch gezahlt werden.
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Beantwortet von doc-jay Experte (6.8k Punkte)
deshalb heist das Mistviech ja auch abGEZockt
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Procrastinator,

sofern nicht anders geregelt, gilt für den neuen 'Rundfunkbeitrag' zumindest die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Ausschlaggebend ist hier, ob zum 01.01.2013 die Voraussetzungen zur Erhebung des Beitrags erfüllt waren, auch wenn dieser dann erst 1 Jahr später eingefordert wird. Ein bisheriger 'Schwarzseher' hat also eigentlich nichts davon, wenn er einen entsprechenden Beitragsbescheid erst einmal abwartet.

Da es im Zusammenhang mit dem neuen Beitrag keine eventuellen Nachforderungen für die Zeit vor dem 01.01.2013 geben wird, kann er sich eigentlich auch gleich selbst anmelden und so die ohnehin auf in zukommende finanzielle Belastung etwas aufteilen. Eventuell erst im Dezember 2013 plötzlich den Beitrag für ein komplettes Jahr nachzahlen zu müssen, lässt bestimmt nicht allzuviel weihnachtliche Freude aufkommen.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von nummer6 Experte (1.2k Punkte)
Seit zwei Jahren bin ich durch meine Schwerbehinderung von der Zahlung bis zum Jahr 2026 befreit.So steht es jedenfalls in meiner Nachricht,die ich damals von der GEZ bekam.
Die neueste Nachricht : ab 1.1.13 würde ich mit € 5,99 zur Kasse gebeten.
Darauf hatte ich der GEZ nochmals ihren eigenen Schrieb über die Befreiung zugeschickt.
Bisher wurde nichts vom Konto abgebucht und eine weitere Nachricht bekam ich auch nicht.
Da soll mal jemand schlau draus werden.
Werde ich nun zahlen müssen oder nicht?

Gruß,
Paul
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Alle - alle müssen zahlen. Wenn es wenigstens für etwas sinnvolles wäre. Aber für diese ballonartig aufgeblähten Rundfunkanstalten - das ist wirklich zum K o t z e n!
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Paul,

ganz vom neuen Rundfunkbeitrag befreit sind nur noch taubblinde RF-Behinderte, allle anderen müssen jetzt einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro zahlen.

Dem wirst du dich auch nicht mit Verweis auf die Befreiung bis 2026 entziehen können, denn die bezog sich auf ja die Rundfunkgebühren, die es ab diesem Jahr nicht mehr gibt. Das ist zwar mehr als nur ärgerlich, aber rein formal leider korrekt.

Dennoch muss dein Widerspruch nicht ganz sinnlos gewesen sein, denn es ist durchaus möglich, dass es z.B. auf Druck von Schwerbehindertenverbänden hier doch noch zu einer Korrektur kommt. In solchen Fällen können meistens nur die ihre inzwischen gezahlte Beiträge zurück verlangen, die sofort Widerspruch eingelegt hatten.

Dass es vermutlich noch zu der einen oder anderen Korrektur bei den Beiträgen kommen wird, wurde von der GEZ bereits eingeräumt. Das wird aber wohl frühestens dann passieren, wenn die Einführung nach den derzeitigen Bestimmungen komplett umgesetzt ist und das ist für Anfang 2014 geplant.

Gruß
Kalle
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