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Gefragt in Plauderecke von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Zuerst waren es noch 3,5 Mio. Euro, dann wurde auf 17 Mio. erhöht und jetzt sollen es ganze 27 Mio. Euro geworden sein.

Falls dem so ist kann er meiner Meinung nach nicht mehr im Vorstand des FC Bayern München bleiben (da hätte er schon lange entfernt werden müssen, aber in Bayern werden solche "Kavaliersdelikte" anscheinend anders bewertet, da gehört solches Gemauschel unter Amigos anscheinend zum guten Ton) und vor allem dürfte es nur in einem Bananenfreistaat eine Bewährungsstrafe geben.

Nur so meine Meinung

Gruß Fabian

27 Antworten

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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

wie derpfleger schon geschrieben hat ist mir unklar was man denn noch alles hinterziehen muss um näher an die Höchststrafe von 10 Jahren zu kommen.

Muss man die Begründung des Gerichts mal abwarten, aber dass er so viel gespendet hat und früher redlich war hilft ja nicht, da er weniger gespendet hat als er hinterzogen hat und auch nicht redlich war, da er jedes Jahr aufs neue Steuern hinterzogen hat und das seit zig Jahren.
Er hat auch nicht, wie behauptet in Deutschland immer seine Steuern bezahlt, da er hier ja auch Einnahmen und Ausgaben gegen seine Einnahmen und Verluste in der Schweiz hätte aufrechnen müssen, was er nicht gemacht hat.

Also so viele Strafmiderungsgründe kann ich da nicht finden. Wenn ein Bankräuber ein Fünftel seiner Beute spendet gibt das auch keine Strafmilderung, auch nicht wenn er dreißig Jahre hintereinander jedes Jahr eine Bank überfällt.

Gruß Fabian
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Beantwortet von
Die Selbstanzeige,auch wenn sie Fehlerhaft war,wird auf das Urteil
Einfluss gehabt haben.

Ich bin auf die Begründung gespannt.
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Beantwortet von derpfleger Experte (1.5k Punkte)
Warum eigentlich Revision und nicht Berufung ?

Juristen vor! Erklärts mir..., bitte.

Gruß derpfleger
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Beantwortet von
wir können uns alle beruhigen


Ähmm, war hier etwa jemand angespannt? Ich nicht. Der Mann hat Steuern in großem Ausmaß hinterzogen, die Justiz und die Öffentlichkeit belogen. Für mich war die Frage nur: Bewährung oder nicht. Das Gericht hat richtig entschieden.

Ich hoffe, dass das Revisionsgericht die Entscheidung bestätigt.

Andernorts drohen militärische Konflikte - da werde ich mich sicher nicht über einen Uli Hoeneß aufregen.

calmdown
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Beantwortet von
Warum eigentlich Revision und nicht Berufung ?


Berufung kann nur gegen Urteile des Amtsgerichts (Strafrichter/Schöffengericht) eingelegt werden. Da der Prozess jedoch vom Landesgericht Bayern geführt worden ist, ist die nächsthöhere Instanz der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und hier ist nur Revision möglich.
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Beantwortet von derpfleger Experte (1.5k Punkte)
Thx Moohzer.

Gruß derpfleger
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Beantwortet von
Also so viele Strafmiderungsgründe kann ich da nicht finden. Wenn ein Bankräuber ein Fünftel seiner Beute spendet gibt das auch keine Strafmilderung, auch nicht wenn er dreißig Jahre hintereinander jedes Jahr eine Bank überfällt.


Stammtischgerede.
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Beantwortet von msoceu Experte (2.4k Punkte)
Hallo,

ob das Strafmaas gerechtfertigt ist, kann und möchte ich nicht beurteilen, es geht hier um Summen die ich nicht nachvollziehen kann.
Ich glaube es zwar nicht aber die nächste Instanz kann der Staatsanwaltschaft auch folgen und die gesamt geforderte Strafzeit (5 Jahre und 6 Monate) verhängen. Könnte also auch nach hinten losgehen...

Anders wäre es wohl bei Verfahrensfehlern dann gibt der BGH es wieder an das OLG Retoure. <--Stimmt das so?

Meine Frage hierzu ist, muss das BGH das erneut verhandeln oder können die Richter auch sagen, ne dat passt so?

[sub]Gruß msoceu[/sub]
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Beantwortet von miboba Mitglied (924 Punkte)
Laut Focus prüft der BGH im Revisionsfall, ob es bei der Urteilsfindung zu "formaljuristischen" Fehlern gekommen sind. Ist dies der Fall, kommt es zu einem neuen Prozess, jedoch mit einem anderen Richter.
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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
@calmdown,

was ist denn daran Stammtischgerede, bitte keine solchen pauschalen Verunglimpfungen hier.

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass Herr Höneß jahrzente lang die Allgemeinheit hintenrum bestohlen hat und vornerum mit dem geklauten Geld den großen Spender gemiemt hat.

Wenn man sich das so betrachtet, dann kann dieses Spenden keine Strafminderung ergeben.

Gruß Fabian
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