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Gefragt in Plauderecke von Experte (9.8k Punkte)
Nun ist das Katze aus dem Sack.

Bis 650 Millionen Einnahmen !
Toll !!
Aber....

Was Kostet das Ganze ?

Hat schon jemand von Verwltungs-und Überwachungsaufwand gelsen ?
Wetten das plötzlich alle Politiker überrascht sind wenn die Kosten/Nutzenauswertung bekannt wird.
Vor allem da ja alle Bundesländer ein Stück vom Kuchen abhaben wollen.

vadder

19 Antworten

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Beantwortet von
oder eine (weit) höhere LKW-Maut


ziemlich kurz gedacht. die frachtkosten kommen auf den verkauf drauf dh alle zahlen mehr, selbst die nur radfahren oder zu fuss gehen ....

musst du aber nicht verstehen, nostalgiker!
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Versteh' ich schon - finde ich aber nicht weiter schlimm.
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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi wolpadinger,

die frachtkosten kommen auf den verkauf drauf dh alle zahlen mehr, selbst die nur radfahren oder zu fuss gehen


Das ist kurz gedacht, wenn Frachtkosten auf die Produkte aufgeschlagen werden, wird das automatisch dazu führen, dass die lokalen Produkte billiger werden und andere Produkte nicht mehr sinnlos quer durch die Welt transportiert werden.

Und etwas teurer muss es schon werden, wenn wir nicht ständig auf Kosten der Zukunft leben wollen.

Gruß Fabian
0 Punkte
Beantwortet von
die lokalen Produkte


Welche wären das denn? Erzähle mir keiner was von Möhrchen und Rübchen!

Ich glaub, ich bunkere jetzt besser schon mal Strom, Gas und Weizenreis in meinem Keller.

Sloterdijk sagt:

Unbehagen ist die angemessene Antwort auf den Überschuss des Unerklärlichen vor dem Erschlossenen.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Gerade Strom und Gas werden ja aber NICHT auf der Strasse transportiert. (Den Strassentransport-Anteil bei Bau und Wartung der Leitungen dürfte man vernachlässigen können.)
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Beantwortet von friedel Experte (3.3k Punkte)
Auf jeden Fall brauchen wir für diese Mauteinführung endlich eine neue StvZo. Sonst klappt das nicht. Das kann man ja leicht nachrechnen. Die ganzen Vignetten und Plaketten sind alle ähnlich groß. Ich gehe mal davon aus, dass sie alle nicht größer als 8cm * 8cm sind. Wer viel fährt oder grenznah wohnt, braucht natürlich alle Vignetten der Länder, durch die er fährt. Wer also z.B. jedes Jahr im Urlaub von Basel nach Burgas ans Schwarze Meer fahren will, sollte sich auf jeden Fall die Feinstaubplakette, die Maut-Vignetten für Deutschland, Schweiz, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Bulgarien. Sind schon mal 10 Plaketten. Selbst wenn das Auto nur so lange hält, wie die Kfz-Industrie es gerne hätte - bei den meisten Herstellern haben die Auto eine "soll-Haltbarkeit" von etwa 8 Jahren - hat man dann schon etwa 80 dieser Aufkleber an der Scheibe. Bei den meisten dieser ist sogar noch vorgeschrieben, wo sie aufgeklebt werden müssen! Eine Feinstaubplakette muss z.B. zwingend "unten rechts" an die Windschutzscheibe! Ich halte die Benutzung eines Autos, bei dem die Windschutzscheibe voller undurchsichtiger Aufkleber ist, für grob fahrlässig.

P.S. Abtönfolie darf nicht an die Windschutzscheibe kleben, weil man da eingeschränkt noch durchgucken kann!

P.P.S. In Wirklichkeit braucht man natürlich nur die Plakatte(n) von einem Land. Man darf dann ja eh nicht mehr mit dem Auto über die Grenzen. Schon jetzt ist es eigentlich illegal, z.B. mit einem deutschen Auto in die Alpen zu fahren. Man bräuchte schon jetzt die Feinstaubplakette aus Deutschland und die Vignetten aus Österreich und der Schweiz. Und mehr als 2 "Pickerl" darf man in Österreich eigentlich nicht an der Scheibe haben, weil sonst die Sicht behindert wird und die eingeschränkte Sicht nicht den Bedingungen der Zulassung entspricht.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Davon, dass man veraltete Plaketten auch wieder enrfernen kann, hast du anscheinend noch nichts gehört?

Hier in Heidelberg gab es mal einen alten Mercedes, dessen Fahrer es offenbar schick fand, sämtliche Fussgängerzonen-Plaketten seit Anbeginn auf seiner Scheibe versammelt zu haben. Obwohl am Ende (jetzt gibt es dafür keine Plaketten mehr, sondern postkartengrosse Ausweis zum Hinlegen) die zweite Reihe auch schon halb voll war, konnte man offenbar noch genug sehen - sonst hätte der TÜV diesem Unfug sicher ein Ende gemacht.
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Beantwortet von nostalgiker6 Experte (7.1k Punkte)
Übrigens dürfte im Zweifelsfalle die STVO zu ändern sein, nicht die STVZulassungsOrdnung.
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Beantwortet von
@nostalgiker:

das ist wohl nicht richtig...!

Die StVZO beschreibt, gibt vor, in welchem Zustand, welche technischen Voraussetzungen usw....... ein Fahrzeug erfüllen muß um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen...
(Dazu gehört auch z.B. die freie Sicht...!)

Die StVO beschreibt, gibt vor, wie der Verkehrsteilnehmer sich bei Teilnahme am Straßenverkehr zu verhalten hat, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt...
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