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Gefragt in Plauderecke von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi,

meine Badewanne steht wie jede normale Badewanne an der Wand und hat dort eine "Silikonfuge" die inzwischen mal ausgetauscht werden muss.

Jetzt meine Frage, wie bekomme ich das Zeug ab, also was ist der beste Weg das irgendwie einfach und ohne Rückstände abzubekommen. Das Zeug klebt ja leider wie Bombe, vielleicht gibt es ja einen guten Tipp.

Die Wanne ist eingebaut und kann also nicht verschoben werden.

Gruß Fabian

6 Antworten

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Beantwortet von friedel Experte (3.3k Punkte)
Hallo Fabian,

Silikon entfernt man normalerweise mit einem (scharfen, dünnen) Messer. Natürlich gibt es auch speziell geformte Messer für sowas, aber die passen meist nur für ganz bestimmte Zwecke. Wozu du das Silikon restlos entfernen willst, ist mir nicht klar. Das geht aber mit Silikonentferner. Bei dem von dir beschriebenen Zweck halte ich das aber für sinnlos.

mfg Friedel
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Moin Fabian,

diese Silikonfugen in Bädern oder auch bei Sockeln gefließter Böden sind Wartungsfugen, welche durch den Eigentümer auf eigene Kosten instand zu halten sind. Die Arbeiten an diesen Dichtungsfugen der Mietsache fallen nicht unter die s.g. Klein- oder Schönheitsreparaturen, die lt. vielen Mietverträgen duch den Mieter zu tragen sind.

Da du meines Wissens in eine Mietwohnung wohnst, zeige die undichten Fugen einfach schriftlich deinem Vermieter bzw. der Hausverwaltung an, damit wäre in diesem Punkt dein Teil der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bereits erledigt.

Ich habe jedenfalls das in bisherigen Mietwohnungen mit Erfolg so gehandhabt, nachdem ich erst einmal wusste, dass das eigentlich nicht mein Bier ist.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi Kalle,

das ist ja mal ne gute Info, meine Genossenschaft hat mal in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass das genau unter die s.g. Klein- oder Schönheitsreparaturen fallen würde.

Werde ich mal nachfragen.

Gruß Fabian
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo Fabian,

Silikonfugen unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess und können z.B. auch durch Schwingungen oder Bewegungen des Gebäudes, Bodensenkungen u.ä. undicht werden. Undichte Fugen sind also nicht auf eine 'Abnutzung' durch den Mieter zurückzuführen und der Mieter hat selbst auch keine Möglichkeit, durch irgendwelche Maßnahmen das Altern oder Reißen dieser Fugen zu verhindern.

Dazu kannst du z.B. mal -> HIER nachlesen.

In einer Genossenschaft könnte es da u.U. etwas anders aussehen, da du dann ja nicht nur Mieter, sondern als 'Genosse' auch gleichzeitig Miteigentümer bist. Trotzdem würde ich erst einmal auf die bestehende Rechtslage verweisen und die Reaktion abwarten.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi Kalle,

Danke für den Link, schau ich mir mal an und werde es als Diskussionsgrundlage mal anbringen. Wenn man das aber schnell selber rausreißen und dann wieder verspachteln kann dann würde ich eher zu dieser billigeren Methode tendieren.

Nicht alles was man rechtlich durchsetzen kann macht auch Sinn.

Gruß Fabian
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