Moin Fabian,
diese Silikonfugen in Bädern oder auch bei Sockeln gefließter Böden sind Wartungsfugen, welche durch den Eigentümer auf eigene Kosten instand zu halten sind. Die Arbeiten an diesen Dichtungsfugen der Mietsache fallen nicht unter die s.g. Klein- oder Schönheitsreparaturen, die lt. vielen Mietverträgen duch den Mieter zu tragen sind.
Da du meines Wissens in eine Mietwohnung wohnst, zeige die undichten Fugen einfach schriftlich deinem Vermieter bzw. der Hausverwaltung an, damit wäre in diesem Punkt dein Teil der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bereits erledigt.
Ich habe jedenfalls das in bisherigen Mietwohnungen mit Erfolg so gehandhabt, nachdem ich erst einmal wusste, dass das eigentlich nicht mein Bier ist.
Gruß
Kalle