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Gefragt in Plauderecke von
Meine Enkelin, 12 Jahre alt, ist beim "Schwarzfahren" erwischt worden. Die Strafe 40Euro, alles klar. Aber die Kleene ist doch noch nicht strafmündig, muß sie (wir) trotzdem zahlen? Sie lebt mit ihrer Mutti allein.

Die Hintergründe: Es war schon dunkel, es regnete, sie kam aus der Schule und so ist sie in den Bus, nochdazu nur 2Stationen gefahren.

Sollte ich Einspruch gegen den Bescheid erheben?

12 Antworten

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Beantwortet von
Hallo,

ich habe mal gelernt, dass man erst ab 14 Jahren Strafmündig ist und dadrunter straffrei ausgeht.

Dies gilt meines Wissen nach aber nur für Gerichtsverhandlungen?

Gruss
User12
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Beantwortet von
Das hat nichts mit Strafmündig zu tun.
Sie ist zwar noch ein Kind, aber jedoch kein Kleinkind mehr und somit ein zahlender Fahrgast.

Weshalb, warum ist doch völlig egal. sie hat so gesehen der Firma einen Schaden zugefügt und wurde dabei erwischt.
Leute, das ist eine Strafe und keine Pendlerpauschale.
Sorgt dafür, dass es nie wieder passiert, zahlt die Strafe und gut ist.
Ich sah oft genug Kinder die das neuste Smartphone in der Hand halten, kein Geld für einen Ticket hatten und das Geld für den SchokoTicket war noch nicht auf dem Konto drauf.
Schuld sind dann immer die anderen: Eltern, Oma, Opa und so weiter.
Und von den anderen bekommt man fast immer "Das sind doch Kinder.." zu hören.
So zieht man den zukünftigen Schwarzfahrer groß.

Natürlich wie jeder hast du, habt ihr das Recht einen Einspruch dagegen zu erheben.
Aber bitte die Argumentation " ..nochdazu nur 2Stationen gefahren." wirklich zu überdenken.
Auch wenn sie nur eine Station weiter fahren würde, dann ist trotzdem ein Ticket zu entwerten.
Die Alternative wäre da draußen zu bleiben oder sich abholen zu lassen.
Aber in dem Moment wo sie eingestiegen ist, dann ging sie mit der Busfirma eine Geschäftsbeziehung (Vertrag) ein und dann durch das Schwarzfahren diese gebrochen.

Vielleicht klingt das hart, aber jeder zahlender Fahrgast muss mit den stetigen Preiserhörungen klar kommen.
Bestimmt nicht nur wegen des Fahrens ohne zu bezahlen, aber das ist ein sehr großer Anteil in der Preispolitik.
Daher "Oh, die arme wurde erwischt.." zu sagen oder es mit einem Augenzwinkern "Hoppla, da wurde eine ausgesucht.." abtun, wird schon einigen schwer fallen.
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Beantwortet von mickey Experte (5.5k Punkte)
Fahrgast, wie kommt man zu dieser fundiert falschen Einschätzung?
Wobei ich dir in einem Punkt recht gebe: Sie ist ohne Beförderungsentgeld zu entrichten eingestiegen (ob 2 oder 20 Stationen, ob es regnet oder sie woher auch immer kommt liest sich zwar nett für die Tränendrüse, ist rechtlich aber wurscht), und als Elternteil könnte man einfach in den moralischen Apfel beissen.

Müssen sie aber eben leider nicht.

@Opa, anbei mal diverse Urteile, die allesamt das Thema "bedingte Geschäftsfähigkeit, den Taschengeldparagraphen, das Nicht-Zustandekommen eines Beförderungsvertrages" in Zusammenhang bringen und eine Zahlungspflicht verneinen.

Amtsgericht Bonn (4 C 486/08)
Amtsgericht Güstrow (Az.: 60 C 766/06 vom 16.11.06)
AG Hamburg: Urt. v. 24.04.1986 - 22b C 708/85 (NJW 1987, 448)
AG Bergheim: Urt. v. 15.10.1998 - 23 C 166/98 (NJW-RR 2000, 202-204)
AG Jena: Urt. v. 05.07.2001 - 22 C 21/01 (NJW-RR 2001, 1469)


Obige Urteile stellen gleichwohl keinen Freifahrtschein da, sondern führen explizit aus dass bei wiederholtem Schwarzfahren mit einer Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung zu rechnen sei.

Gruß
Mic

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Beantwortet von
Rein aus dem nicht juristischen Bauch heraus würde ich sagen, dass die Kosten des Fahrscheins zu entrichten sind. Auch wenn die Enkelin nicht strafmündig ist, können jedoch zivilrechtliche Forderungen gegen sie erhoben werden (Fahrpreis). Gegen die Eltern vermutlich nur, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (sehe ich aber hier im Normalfall nicht)

Bei wiederholtem "Schwarzfahren" kann es ggfs richtig blöd werden. Eurer Enkelin könnte irgendwann eventuell die Beförderung verweigert werden. Man ihr also so eine Art Hausverbot erteilt wird.
Noch schlimmer wird das wiederholte Schwarzfahren wenn die ganze Sache dann irgendwann vor dem Familiengericht landet. Dann wird ggfs. geprüft, ob die Eltern in der Lage sind ihre Tochter richtig zu erziehen und ihr ein angemessenes Rechts- und Unrechtsbewusstsein beibringen. Unschöne Sache - wie das im schlimmsten Falle ausgehen kann, muss ich ja nicht weiter erklören
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Beantwortet von
der öffentliche Nahverkehr gehört zur Gemeinde oder Landkreis. Was denkst du, wem du betrügst beim Schwarzfahren?

Und morgen beim Schwatz am Gartenzaun immer schön lächeln wenn du daran denkst das andre für dich mitbezahlen (sollen).

Warum fehlt den Leuten immer das Unrechtsbewusstsein wenn es gegen die Allgemeinheit geht?



@user12,
von 10 Prügelmädchen wird gegen 2 von der Polizei ermittelt
www.welt.de/videos/article134563325/Maedchen-Bande-pruegelt-13-Jaehrige-zu-Boden.html
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Beantwortet von kjg17 Profi (34.4k Punkte)
Hallo,

eigentlich hat doch Mic schon die Voraussetzungen für einen einigermaßen erfolgreichen Widerspruch genannt.

Wenn die Enkelin wirklich erst einmal beim Schwarzfahren erwischt wurde, könnte ein Erziehungsberechtigter danach vermutlich erfolgreich gegen diese Ordnungsstrafe Widerspruch einlegen. Falls auch du für deine Enkelin erziehungs- und somit irgendwie auch vertretungsberechtigt bist, hast du das bisher jedenfalls nicht erwähnt.

Aber irgendwie habe ich das dumme Gefühl, dass diese 40 € bereits die 'Strafe' für wiederholtes Schwarzfahren ist und sich deshalb die Kleine besser nicht an die Mutter, als ihre 'gesetztliche Vertreterin', sondern lieber an den guten Opa wendet, damit der in seiner Gutmütigkeit und möglichst ohne lästige Rückfragen den finanziellen Aspekt dieses Problems für sie einfach per Überweisung von seinem Konto regelt.

Diese 'Unterstellung' muss für deine Enkelin natürlich nicht zutreffen, könnte es jedoch.

Gruß
Kalle
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Beantwortet von
Danke, für Eure Meinungen bzw. Tipps.
Ja, Kalle hast ja Recht aber sie ist nun mal unsere einzige Enkelin.
Aber wenn Du es erlebt hättest, wie die Kleine zu uns kam, heulend, total vom Regen aufgeweicht und aufgelöst.
Es war für sie, eine Strafe und sie wird es bestimmt nie vergessen.

Wir bezahlen.

vg.jo
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Beantwortet von
Dann sind die 40 Euro gut investiert, wenn es ihr wirklich eine Lehre ist. Man muss sein Recht nicht immer bis aufs Letzte ausreizen, wenn es nicht wirklich weh tut.
Aber warum zahlen die Eltern nicht?
Eine Ansage zu Sohn/Tochter wirst Du aber machen, oder?
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Beantwortet von
Eine Ansage zu Sohn/Tochter wirst Du aber machen, oder?


du wirst doch die kleine nicht wirklich bei den Eltern verpfeifen wollen?
ohje, das macht man doch nicht!
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Beantwortet von nighty Experte (6.6k Punkte)
hi all ^^

also vom enkel bis zum opa alle kriminell veranlagt :-)

*bestimmt die dalton's*

gruss nighty
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