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Gefragt in PC-Sonstiges von
Hallo, vor einiger Zeit hatte ich schon mal in einem anderen Thread über
mein laaangsames Asus-Laptop, dass ich im Sept. 2016 bei Real gekauft
hatte, berichtet:
https://supportnet.de/t/2502767
Langsames ist es immer noch trotz div. Tuning-Versuche. Aber
inzwischen hat es auch noch eine Art Wackelkontakt und reagiert
manchmal überhaupt nicht beim Einschalten. Gestern auch: auf den
Einschalt-Knopf gedrückt, der Bildschirm bleibt schwarz.Dann vom
Netzstecker gelöst, alle USB-Anschlüsse abgenommen, wieder nichts.
Die grüne Powerlampe vorne leuchtete, aber der Bildschirm blieb
schwarz. Dann ca. 2 Stunden habe ich noch mal auf den Power-Knopf
gedrückt und siehe da, es funktioniert wieder.
Ich habe aber eigentlich überhaupt kein Interesse das Teil bei Real zur
Reparatur zu geben. Lieber würde ich es eintauschen und auch noch ein
paar Euro drauflegen für ein besseres Gerät. Frage ist nur: kann ich 16
Mon. nach dem Kauf noch mit Garantie/Gewährleistung oder ähnlichem
argumentieren?
Für Tipps: danke im Voraus!

6 Antworten

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Beantwortet von ch55 Experte (3.8k Punkte)
Hallo,

meiner Kenntnis nach hast du in jedem Fall 24 Monate Gewährleistung. Das bedeutet jedoch kein Recht au Umtausch, sondern dem Händler/Hersteller stehen zwei Versuche zu, den Defekt/mangel zu beheben.
Erst wenn diese beiden Versuche erfolglos sind, kannst du auf einen Austausch bestehen.
Ob sich ein solcher Anspruch dann problemlos durchsetzen lässt, steht auf einem anderen Blattt.
Ich würde über den Support des Herstellers eine/n Störungsmeldung/Reparaturauftrag aufmachen, der unter Vorlge deines Kaufbeleges kostenfrei sein müsste.
Du wirst dann das gerät einschicken, oder falls möglich vorbei bringrn müssen und erhälst es dann im Optimalfall dann funktionierend zurück.
Noch genaueres könnte man sagen, wenn du die Art der Störungt, Type und Hersteller nennst.

Bye
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Beantwortet von computerschrat Profi (32.2k Punkte)
Hallo,

die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, also hast du noch Anspruch darauf.
Allerdings musst du deinem Vertragspartner (Real) überlassen, wie der diesen Anspruch erfüllt. Mindestens musst du ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben und das heisst, du musst ihm den Laptop geben.
Erst nach zwei oder dreimaliger erfolgloser Reparatur, hast du Anspruch auf Rückabwicklung oder Minderung des Kaufpreises.

Gruß
computerschrat
0 Punkte
Beantwortet von ch55 Experte (3.8k Punkte)
OK, wer genauer liest ist klar im Vorteil.
Also darauf hast du keinen Anspruch, du kannst da nur auf das Entgegenkommen und die Kulanz von Real hoffen, wobei da meine Skepsis recht groß ist.
Wenn die nicht auf deinen Wunsch eingehen siehe #1.
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo!  :)

Wie erwähnt beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist (=>NICHT unbedingt mit der Herstellergarantie zu verwechseln!), welche Du in deinem klaren Reklamationsfall beim betr. Händler , also "Real-Kauf" schriftlich einfordern musst! Die betr. Kaufpreisquittung muss ebenfalls zur Einsicht vorgelegt, bzw. in kopierter (E-Mail)-Form dem Händler überreicht werden. Der entscheidet nun den weiteren Weg:

1) Das Gerät zunächst beim Notebook-Hersteller schrifltich (=>E-Mail-Support-Adresse) reklamieren und die sog. RMA-Rückmeldung nebst Paketdienstzuteilungsmarke abwarten. ...Rücksendung abwarten....
Schlägt die Reparatur 2 mal fehl, ist der Händler "Real" in der Pflicht, solange die 2 Jahres Gewährleistungsfrist gültig ist.....

2) Das Gerät muss unbedingt zur Reparatur eingesandt werden, dabei sind zwei Hersteller-Reparaturversuche erlaubt, bevor Du bei bestehenden oder erneuten  Geräteausfall auf eine sog. Wandlung / Rücktritt von Kaufvertrag pochen kannst und LEIDER(!) nur den sog. Zeitwert zurückerstattet bekommst. (=> D.h. pro angefangenen Nutzungsmonat in der Regel 2 - 3 % Prozent Wertverlust!  => ca. 30 - 45 % weniger Rückerstattungssumme!!!)

2) Der Händler / Discounter "Real" gibt sich aufgrund deiner mitleidsvollen Defekte-Odyssee und absolut "Real-Hörigen" und überzeugenden "Ich- kaufe-nur-bei-Real"-Faneinstellung kulant und nimmt das defekte Notebook mit voller Kostenerstattung zurück, das ist aber eher selten der Fall, bei hochpreisigen Gerätschaften!  (Der Ton macht die Musik, d.h. bleibe freundlich und sachlich und somit könnte es evtl. funzen, falls der richtige Sachbearbeiter, bzw. Verkäufer erreicht wird,...Versuch macht kluch!....;-)
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Beantwortet von
Wieso "Odyssee", du hast die ganze Zeit seit dem Kauf nicht wirklich was unternommen und die Probleme kamen nicht erst jetzt zum Vorschein?
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht was du für Tipps erwartest, einige hast du schon mal erhalten, einige Fragen dort links liegen gelassen.
Dein Ansprechpartner ist erst mal Real, auch wenn es dir nicht passt.
Natürlich gibt es auch die Herstellergarantie, aber unter bestimmten Bedingungen, die erfährst du aus deinen Unterlagen.
Also bevor du das Notebook den zuschickst, kläre das ab und zwar per Mail an dem Asus Support oder direkt auf deren Webseite, dazu wird die Modell-/Hersteller-nummer nötig.
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Beantwortet von mikoop Experte (2.7k Punkte)
Hallo,

Gewährleistungsanpruch hast du gg. den Verkäufer der Ware (also REAL), nicht gegen den Hersteller. Also ist REAL dein Anspruchspartner.
Allerdings wechselt nach 6 Monaten die Beweislast, du musst nachweisen, dass es von Anfang an einen Mangel gab. Das wird nach einer Nutzungszeit von 16 Monaten wohl eher schwer

Gruss, Mikoop
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