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Gefragt in Plauderecke von halfstone Profi (18.2k Punkte)
Hi,

also hier sind ja schon seit mindestens zwei drei Wochen alle Desinfektionsmittel ausverkauft. Die Läden waren am Freitag 13.03.2020 viel voller als an anderen Freitagen und einige Sachen waren ausverkauft (Klopapier).

Seit Tagen vermeide ich direkte soziale Kontakte und bleib einfach Zuhause, da ich ja eh von Zuhause aus arbeite.

Wie geht ihr mit der Situation um? Welche Probleme habt ihr im Alltag?

Viele Grüße und bleibt gesund

Fabian

26 Antworten

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Beantwortet von computerschrat Profi (32.7k Punkte)
Hallo,

ich mache fast alles von Zuhause aus und bin vergleichsweise selten bei Kunden unterwegs.Termine außer Haus werde ich gegenwärtig nicht wahrnehmen. Für die kommenden Kundentermine richte ich mir gerade Möglichkeiten für Videokonferenzen ein.

Probleme habe ich bisher eigentlich keine gehabt. Die Regale im Supermarkt war allenfalls mal stundenweise bei einzelnen Artikeln leer, wurden aber noch am gleichen Tag wieder eingeräumt. Das könnte sich aber ab Montag ändern, weil hier in Darmstadt mittlerweile auch die ersten akuten Krankheitsfälle gemeldet wurden.

Gruß computerschrat
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Beantwortet von
mach mir keine Sorgen. Hatte noch nie ne richtig ernste Grippe in meinem Leben. Bin Pumperl gsund, Rauche nicht, esse nur gesunde Nahrung immer schon, drinke keinen Alkohol
0 Punkte
Beantwortet von arnonym Mitglied (525 Punkte)
Ich mach mich da nicht verrückt. Halt an die üblichen Hygiene Maßnahmen halten und auch direkte Kontakte mit anderen einschränken.

Arbeitstechnisch ist bei uns nun auch zum Großteil Home-Office angeordnet, was auch OK ist. Den Großteil meiner Arbeit kann ich auch gut von zu Hause erledigen.

Mich nerven ein wenig die Hamsterkäufer die scheinbar der Meinung sind für Jahre Toilettenpapier bevorraten zu müssen. Ein paar Läden hier haben seit Tagen nicht eine Rolle mehr im Regal.
Ich meine, was erwarten diese Leute? Das sie für ein Jahr oder so zu Hause eingesperrt werden?
Genauso wie Flüssigseife, mit was haben die Leute sich vorher die Hände gewaschen das sie das jetzt in Massen kaufen müssen?
Da fehlt mir jegliches Verständnis für.
+1 Punkt
Beantwortet von mikoop Experte (2.7k Punkte)
Hallo,

So langsam mache ich mir schon Sorgen.

Bisher fand ich diese Vorratskäufe einfach lächerlich. Was wollen die Leute mit dem ganzen Klopapier bei einer Lungenkrankheit?

Aber jetzt kommen die Einschläge immer näher. Meine Schwester leitet einen Kindergarten in NRW und ist jetzt 14 Tage in Quarantäne wg. einer Praktikantin, die das Virus von den Skiferien in Südtirol mitgebracht hat.

Meine Söhne haben ab Dienstag keine Schule mehr, die Stadt Freiburg hat alle öffentlichen und privaten (!) Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern verboten.
Mein Schwager hat die Feier seines 60. verschoben, meine Cousine die Kommunion ihrer Tochter.

Ich habe Angst davor, dass der Einzelhandel wie in Österreich oder Italien geschlossen wird. Als Gartenbaubetrieb machen wir ca. 50% des Jahresumsatzes in den Monaten März- Mai. Wenn wir in der Zeit zu machen müssen, geht es ohne Entlassungen nicht mehr und selbst damit wird es knapp werden, da wir in Erwartung der Verkäufe mit Zukäufen in Vorleistung gegangen sind.

Ausserdem erwarte ich eine massive Pleitewelle und allgem. große volkswirtschaftliche Schäden in ganz Europa. Kneipen, Musiker, Veranstalter, Kinos, Gaststätten etc werden ohne Umsätze nicht langen überleben und jeder hat noch seine Zulieferer.
ZB. hat der Europapark seine Wasserwelt geschlossen und weiß noch nicht, ob wie geplant Ende März der Park geöffnet wird (Ich glaube eher nicht). Daran hängen aber ausser den zehntausenden Jobs auch Hotels, Restaurants und Campingplätze in der Umgebung.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Sorten mache ich mir...

Grüsse,

Mikoop
0 Punkte
Beantwortet von
Hallo Mikoop,

das klingt wirklich übel, verständlich dass du dich sorgst.

Ich wünsche dir, dass du gut durch diese Zeit kommst,

liebe Grüße

Sabine
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Beantwortet von macgyver031 Experte (2k Punkte)

Ich meine, was erwarten diese Leute? Das sie für ein Jahr oder so zu Hause eingesperrt werden?
Genauso wie Flüssigseife, mit was haben die Leute sich vorher die Hände gewaschen das sie das jetzt in Massen kaufen müssen?

Einbalsamierung mit Flüssigseifengetränkte Klopapier, ist doch einleuchtend?

0 Punkte
Beantwortet von
Hallo Community

Verdachtsmomente des Virus verhärten sich ... Wenn ich in den überfüllten Bus steige,ein wenig huste und ich dann 10 freie Plätze hab!  

Verdachtsmomente des Virus verhärten sich ... Wenn ich in mein Büro möchte und die Bürodamen mich vor Arbeitsbeginn anrufen um mir zusagen,das ich heute nicht gebraucht werde!

Gruß Nighty

p.s.

Ich habe übrigens eine Halbe stunde gebraucht um in das Arbeitsgebäude zu kommen,es waren alle Türen abgeschlossen!
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Beantwortet von
Corona ist wenn die Schule geschlossen ist und die obdachlosen Schüler  vor Super- und Getränkemärkten die Einkaufswagenunterstände bevölkern. Da ist es wenigstens trocken und überwindig Wo sollen sie auch sonst hin? Bei dem Mistwetter kann man sich womöglich noch die Grippe holen.
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Beantwortet von suppnetfan Experte (1.7k Punkte)
Alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen halte ich ein. Termine sind auch größtenteils abgesagt.

Was mich sehr nervt, sind die Einkäufe im Supermarkt (1 mal pro Woche). Bei Lidl vorhin war der Laden ziemlich voll und die wenigsten Kunden  haben auf Abstände geachtet. Kontrolliert hat es auch keiner. An den Kassen kein Plexiglas, Mitarbeiter ohne Handschuhe und Mundschutz.

Nächste Woche gehe ich lieber wieder nach Rewe. Dort wurden immer nur wenige Kunden gleichzeitig eingelassen und darauf geachtet, dass der Laden nicht überfüllt ist.
0 Punkte
Beantwortet von

Hallo Community

Rettungsbeihilfe Corona (Soforthilfe I)
Die SenWEB hat beschlossen, Überbrückungshilfen mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. EUR über die IBB bereitzustellen und allen von der Coronakrise betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen zu können. Kurzfristig kann damit Unterstützung in Form von Überbrückungskrediten, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen für Unternehmen neben weiteren Maßnahmen, wie z.B. Kurzarbeit ermöglicht werden. Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung Zugang erhalten. Anträge für diese Liquiditätshilfen können auf der IBB- Website gestellt werden: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerde ... aesse.html

Für die Antragsstellung laden Sie bitte neben dem Antragsformular ergänzende Dokumente im Kundenportal der IBB hoch:
• aktueller vollständiger Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts-, Stiftungs- oder Vereinsregister
• ggf. Gewerbeanmeldung
• Informationsblatt / Erklärung “Politisch exponierte Person" (PEP) des Antragstellers und der wirtschaftlich Berechtigten (siehe "weitere Formulare" im Kundenportal der IBB)
• KMU-Selbsterklärung für nicht verflochtene / eigenständige Unternehmen oder KMU-Selbsterklärung für verflochtene Unternehmen (einschließlich Organigramm zu den Besitz-und Beteiligungsverhältnissen) (siehe "weitere Formulare" im Kundenportal der IBB)
• Unterschriftsprobenblatt (siehe "Weitere Formulare" im Kundenportal der IBB)
• Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen- und Saldenlisten oder Einnahmen-Überschussrechnung
• Liquiditätsplanung für 12 Monate
Ankündigung Finanzielle Zuschüsse für Soloselbstständige und Kleinunternehmen (Soforthilfe II)
Die Soforthilfe II wendet sich an die besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus. Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe.
Anträge können ab Freitag, den 27. März 2020, um 12 Uhr auf der Website der IBB gestellt werden. Es wird aktuell dringend gebeten, noch keine Förderanträge zu schicken.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
• Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist;
• Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden;
• Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche.
Vorangestellt ist bei allen Hilfsprogrammen, dass der oder die Betroffene belegen kann, dass sein oder ihr Betrieb vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen ist.

Als Orientierungshilfe empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Hausbank kontaktieren wegen eines Überbrückungskredites und Bürgschaftsbank
Sie fragen bei Ihrer Hausbank wegen eines notwendigen Überbrückungskredits nach und verweisen auf die aktuellen Bürgschaftsangebote der Bürgschaftsbank, die diese Überbrückungskredite zu 80 % besichern sollen. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Bitte beachten Sie dabei angehängte Checkliste für Gespräche mit Banken.

Unter https://www.buergschaftsbank.berlin/start.html kommen Sie direkt auf die Seite der Bürgschaftsbank. Unter diesem Link können Sie direkt einen Antrag stellen. Im Rahmen des Bürgschaftsexpressprogramms kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften ab sofort bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen. Auch bei Betriebsmittelkrediten kann der Bürgschaftsrahmen von 80 % ausgeschöpft werden.

Über den Steuerberater beim zuständigen Finanzamt um Steuerstundungen/ Steuererleichterungen bitten
Das Bundesfinanzministerium stimmt mit den Bundesländern umfassende Liquiditätshilfen für Unternehmen ab. In Aussicht gestellt sind folgende Maßnahmen:
Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind. Das geht durch Anweisungen an die Finanzverwaltung, die für die meisten Steuern bei den Ländern liegt. Es soll dafür ein erleichtertes Verfahren geben.
Steuervorauszahlungen können leichter zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden. Auch dies soll unkompliziert möglich sein. Allerdings ist noch unklar, ob dies auch für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer gilt.
Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember ausgesetzt, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist - so die Ankündigung der Bundesregierung.

Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Um Kurzarbeitergeld in Anspruch zu nehmen, müssen “mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.“
Je nachdem wie viele Beschäftigte das Unternehmen hat, muss dies nachgewiesen und entsprechend in der unbedingt notwendigen Anzeige des Arbeitsausfalls dargelegt werden. Dieser Anzeige muss eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw., wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt, dann individuell mit dem Beschäftigten mitgeschickt werden, wonach die Kurzarbeit auch seitens des Arbeitnehmers beantragt werden soll. Wichtig ist die vollständige ausgefüllte ANZEIGE ÜBER ARBEITSAUSFALL zu übermitteln (online oder postalisch). Weitere Informationen, Videos und Unterlagen zum Kurzarbeitergeld sowie die Online-Anzeige des Arbeitsausfalls finden Sie unter http://www.arbeitsagentur.de/unternehme ... eltausfall. Antworten auf erste, häufige Fragen bietet die Agentur für Arbeit. Im Zweifel würden wir empfehlen, vorab die Kurzarbeits-Hotline der Arbeitsagentur zu kontaktieren: 0800 45555 20 oder auf Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der regional für Sie zuständigen Arbeitsagentur zuzugehen.
Kurzarbeitergeld auch für Selbstständige?
Eine Absicherung von Selbstständigen ist möglich, wenn Sie von der Möglichkeit der Antragspflichtversicherung („freiwillige Weiterversicherung“) nach §28a SGBIII Gebrauch gemacht haben. In diesem Falle haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie davon keinen Gebrauch gemacht haben, fallen Sie nicht in den Schutz der Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie keine oder nur geringe Einnahmen erzielen, können Sie Leistungen der Grundsicherung im Jobcenter beantragen.

Gruß Nighty

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