Hallo,
bei allen rechtlichen Aspekten rund um das Thema Homepage, oder allgemein auf Webseiten bezogen, stehe ich immer total auf dem Schlauch. Habe schon wieder 1 Std. gegoogelt und eher widersprüchliche Aussagen gefunden.
Es geht um Folgendes: ein Freiberufler möchte auf seiner Homepage Werbung für Office-Schulungen und Fachartikel (aus einem anderen Bereich), die er gelegentlich verfasst, machen.
Er hat vor X Jahren mal bei der Stadt für 20 Euro ein Gewerbe angemeldet mit der Angabe "Edv-Schulungen und Webdesign).. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, IHK-Beitrag musste er nie zahlen.
Was muss im Impressum stehen:
a) nur der Namen und die Adresse
oder
b) Name, das Wort "Freiberufler" und die Adresse
oder
c) Name, Firmenname (z.B. "Mustermann´s Service" -> ein Fantasiename, der nie irgendwo registriert wurde) und die Adresse. Dürfte überhaupt ein Fantasie-Firmennamen verwendet werden?
Und Zusatzfrage: habe nach "homepage freiberufler rechtliche aspekte" gegoogelt und viele Treffer erhalten. Aber für mich ist der ganze juristische Kram total unübersichtlich. Kennt jemand vielleicht eine passende Anleitung für juristische Laien?
Danke im Voraus!