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Gefragt in Webseiten HTML von suppnetfan Experte (1.6k Punkte)
Hallo,

bei allen rechtlichen Aspekten rund um das Thema Homepage, oder allgemein auf Webseiten bezogen, stehe ich immer total auf dem Schlauch. Habe schon wieder 1 Std. gegoogelt und eher widersprüchliche Aussagen gefunden.

Es geht um Folgendes: ein Freiberufler möchte auf seiner Homepage Werbung für Office-Schulungen und Fachartikel (aus einem anderen Bereich), die er gelegentlich verfasst, machen.

Er hat vor X Jahren mal bei der Stadt für 20 Euro ein Gewerbe angemeldet mit der Angabe "Edv-Schulungen und Webdesign).. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, IHK-Beitrag musste er nie zahlen.

Was muss im Impressum stehen:

a) nur der Namen und die Adresse

oder

b) Name, das Wort "Freiberufler" und die Adresse

oder

c) Name, Firmenname (z.B. "Mustermann´s Service" -> ein Fantasiename, der nie irgendwo registriert wurde) und die Adresse. Dürfte überhaupt ein Fantasie-Firmennamen verwendet werden?

Und Zusatzfrage: habe nach "homepage freiberufler rechtliche aspekte" gegoogelt und viele Treffer erhalten. Aber für mich ist der ganze juristische Kram total unübersichtlich. Kennt jemand vielleicht eine passende Anleitung für juristische Laien?

Danke im Voraus!

5 Antworten

+1 Punkt
Beantwortet von halfstone Profi (18.1k Punkte)
Hi suppnetfan,

also ein Freiberufler ist keine Firma und hat deshalb auch keinen Firmennamen. Das Impressum ist dazu da Kontakt aufnehmen zu können, da reicht der Name, die Adresse, und eine e-mail Adresse und/oder Telefonnummer. Bei dem Oder bin ich mir gerade nicht mehr ganz sicher, aber wenn er eine Telefonnummer angibt, dann ist er ja erreichbar.

Gruß Fabian
+1 Punkt
Beantwortet von nostromo3456 Mitglied (441 Punkte)
Hallo, also wenn er bei der Stadt ein Gewerbe angemeldet hat, dann ist der Firmenname der der auf der Gewerbeanmeldung steht. Der gehört dann ins Impressum. Das er da nix zahlt liegt daran das er zu geringe Einnahmen hat, dann ist er befreit. Das kann sich aber schnell ändern.
0 Punkte
Beantwortet von suppnetfan Experte (1.6k Punkte)

Danke euch für die Antworten.

Auf der Gewerbeanmeldung vor vielen Jahren wurde kein Firmenname eingetragen.

Dürfte man sich denn auf der Homepage einen Fantasie-Namen ausdenken und verwenden?

Bspweise als Überschrift auf der Startseite: WilliWuffsWeb Service?

Und dann im Impressum auch:

Willi Wuff

WilliWuffsWeb Service

Sackgasse 27

88888 Oberaudorf

+1 Punkt
Beantwortet von nostromo3456 Mitglied (441 Punkte)
Wenn auf der Gewerbeanmeldung kein Firmenname angegeben ist, dann ists doch der Name der für das Gewerbe steht. Also kann er auch Willi Wuff Webservice heißen denke ich :-) !
+1 Punkt
Beantwortet von support2610 Einsteiger_in (17 Punkte)
Hallo,

So weit ich weiss, muss der vollständige Name und die Adresse in Impressum vorhanden sein.

Also,

Vorname und Nachnahme

Name des Unternehmens

Vollständige Anschrift und auch die

UID Nummer (wenn vorhanden)
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