Supportnet / Forum / DSL
IP-Speicherung
Frage
halllo
ein gericht hat vor kurzem entschieden, dass t-online keine ip adressen bei flatrate kunden mehr speichern darf.
jetzt habe ich mal was gegoogelt, und rausgefunden, dass die provider lycos oder freenet auf wunsch oder standartmässig keine ip daten erheben.
jetzt wollte ich mal wissen, ob man dann anonym ist, oder ob die t-com, über derren backbones das läuft, wieder irgendwie nachvollziehen kann, wer in der leitung ist??!
mfg
dickes brot
Antwort 1 von BangBang
Ich habe bis jetzt nur von Fällen gehört, in denen T-Online die Benutzerdaten rausgegeben hat.
Immerhin macht das auch Sinn. Jedenfalls bei Kriminellen. Trotzdem bin ich als Datenschutz-Fan dagegen.
Um deine Frage zu beantworten: Du kannst im Internet nicht anonym sein, da dir deine Identität vom Provider herausgegeben wird. Anonym bist du auch dann nicht, wenn dein Provider "ganz ehrlich verspricht" keine Daten herauszugeben.
Immerhin macht das auch Sinn. Jedenfalls bei Kriminellen. Trotzdem bin ich als Datenschutz-Fan dagegen.
Um deine Frage zu beantworten: Du kannst im Internet nicht anonym sein, da dir deine Identität vom Provider herausgegeben wird. Anonym bist du auch dann nicht, wenn dein Provider "ganz ehrlich verspricht" keine Daten herauszugeben.
Antwort 2 von jill-out
unabhängig vom Provider werden bei T-DSL Zugang diese Daten gespeichert:
http://www.heise.de/ct/05/15/032/
http://www.heise.de/ct/05/15/032/
Antwort 3 von jill-out
ups da wollte ich das noch reinpasten:
vermutlich bleiben diese Daten bei der Telekom auf irgendwelchen Backupbändern für ewig...
Zitat:
Gebunden an diese IP-Adresse protokollieren die RADIUS-Server die bereits erwähnten Verkehrsdaten mit. Dazu gehört die Login-ID, Anfangs- und Endzeit der Verbindung, die ein- und ausgehende Datenmenge, die zur Verfügung gestellte Bandbreite sowie die komplette Rufnummer des DSL-Anschlusses. Nach Ende der Verbindung schreibt der Server diese Daten aufgeschlüsselt nach Reselling-Anbietern in so genannte CDR-Logfiles, die von den Providern meist täglich abgerufen werden (CDR = Call Detail Record). Entscheidend ist dabei, dass diese Verbindungsprotokolle um die vergebene IP-Adresse und die Rufnummer gekürzt sind. Keiner der T-DSL-Wiederverkäufer erhält also Informationen über die an seine Kunden vergebenen dynamischen IP-Adressen.
Quelle: c´t MagazinGebunden an diese IP-Adresse protokollieren die RADIUS-Server die bereits erwähnten Verkehrsdaten mit. Dazu gehört die Login-ID, Anfangs- und Endzeit der Verbindung, die ein- und ausgehende Datenmenge, die zur Verfügung gestellte Bandbreite sowie die komplette Rufnummer des DSL-Anschlusses. Nach Ende der Verbindung schreibt der Server diese Daten aufgeschlüsselt nach Reselling-Anbietern in so genannte CDR-Logfiles, die von den Providern meist täglich abgerufen werden (CDR = Call Detail Record). Entscheidend ist dabei, dass diese Verbindungsprotokolle um die vergebene IP-Adresse und die Rufnummer gekürzt sind. Keiner der T-DSL-Wiederverkäufer erhält also Informationen über die an seine Kunden vergebenen dynamischen IP-Adressen.
vermutlich bleiben diese Daten bei der Telekom auf irgendwelchen Backupbändern für ewig...
Antwort 4 von BangBang
Nen Bekannter hat Klage gegen T-Online eingereicht...
Da ging es um nen total dämlichen Fall: Er hatte sich in einem Forum geäußert, wurde von Unbekannt angezeigt woraufhin T-Online brav die Daten herausgegeben hat. Die "Tat" hat er aber auch nie bestritten und wurde wie erwartet kurze Zeit später freigesprochen.
Geil, was?
Da ging es um nen total dämlichen Fall: Er hatte sich in einem Forum geäußert, wurde von Unbekannt angezeigt woraufhin T-Online brav die Daten herausgegeben hat. Die "Tat" hat er aber auch nie bestritten und wurde wie erwartet kurze Zeit später freigesprochen.
Geil, was?
Antwort 5 von Dickes_brot
hi
@ jill-out: was du zitierst ist zwar schön, da steht aber nur drin, was in dem urteil vom gericht auch drin war, das man volumen etc. speichern darf.
nur nicht die ip zuordnungen.
davon steht in deinem zitat nix drin
@ jill-out: was du zitierst ist zwar schön, da steht aber nur drin, was in dem urteil vom gericht auch drin war, das man volumen etc. speichern darf.
nur nicht die ip zuordnungen.
davon steht in deinem zitat nix drin
Antwort 6 von Dickes_brot
eine frage mal, aus dem artikel:
was sind verkehrsdaten??!
Zitat:
Wenn der Nutzer kein DTAG-, sondern Kunde eines Reseller-Anbieters war, gibt die Telekom den Behörden Auskunft über die DSL-Nutzerkennung und den Wiederverkäufer. Hat der Reseller die Verkehrsdaten zur Nutzer-ID noch nicht gelöscht, erfährt die Behörde auf Anfrage nun dort die kompletten Kundendaten - die Anonymität ist aufgehoben.
Wenn der Nutzer kein DTAG-, sondern Kunde eines Reseller-Anbieters war, gibt die Telekom den Behörden Auskunft über die DSL-Nutzerkennung und den Wiederverkäufer. Hat der Reseller die Verkehrsdaten zur Nutzer-ID noch nicht gelöscht, erfährt die Behörde auf Anfrage nun dort die kompletten Kundendaten - die Anonymität ist aufgehoben.
was sind verkehrsdaten??!
Antwort 7 von Frager
Erstmal abwarten, ob T-online in die nächste Instanz zieht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, daher speichern die weiter. Wenn T-online Ruhe gibt, wird unser erfinderischer Lustgreis Schily wohl vor seinem von mir erhofften Ableben eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen mit seinen miesen europäischen Konsorten. Dann speichern die ein Jahr und ggf. länger. Da hilft dann nur noch ein Anon Proxy über zwanzig Server oder abschalten.
Antwort 8 von luke
hi
die t-com speichert zwar die daten auf ihren radius servern, die frage ist aber, ob man damit auch die vergebene ip zuordnen kann.
der radius server dient ja eigentlich nur der authentifikation.
die t-com speichert zwar die daten auf ihren radius servern, die frage ist aber, ob man damit auch die vergebene ip zuordnen kann.
der radius server dient ja eigentlich nur der authentifikation.
Antwort 9 von auch_loser
Wer glaubt, im Netz anonym zu sein, ist ein gebürtiger Loser.

