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Bestellung ohne Unterschrift und die unangenehmen Folgen...





Frage

Hallo zusammen. Ein Freund hat mich vorhin angerufen und mir mitgeteilt, dass er Post von Freenet erhielt, in welcher ihm die Bestellung eines DSL-Anschlusses (usw.) bestätigt wurde und dass ihm die dazugehörige Hardware (Modem) zugeschickt werden. So weit so gut. Dumm nur, dass er gar nichts von Freenet bestellt hatte! Offenbar hatte irgend so ein D.epp das ganze auf den Namen meines Freundes im Internet beantragt. Schließlich braucht man dafür keine Unterschrift sondern allein einen Internetzugang und die Adresse des Opfers. :( Ich hab ihm geraten, die Freenet-Hotline anzurufen und die Annahme der per Post geschickten Hardware zu verweigern, wenn sie denn kommt. Die Freenet-Hotline wiederum meinte, er solle einen Brief (-> per Einschreiben) an sie schicken und darin die Bestellung stornieren. Was mich interessiert: Hat er denn keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, ohne dass ihm Kosten entstehen? Schließlich kostete das Einschreiben 2 Euro und die Freenet-Hotline 9ct/min (bei > 10 min „der nächste freie Mitarbeiter steht für Sie bereit“-Hinhalte). [b]Ich finde das ein Unding![/b] Ist es nicht Freenets Aufgabe, die anonyme Internetbestellung erst mal zu kontrollieren? (Leider sind diese anonymen Internetbestellungen ja überall Gang und Gäbe...) Und was wäre passiert, wenn er einfach gar nicht reagiert hätte? Die Annahme der Hardware weigern und Freenet nichts bezahlen? Ist man damit im grünen Bereich? [b]Was ist eure Meinung dazu?[/b] Danke für Antworten, Gruß, Heiko1985

Antwort 1 von steffen2

normalerweise muss man unverlangt zugeschickte Ware eine angemessene Zeit aufbewahren damit der Absender diese abholen kann. Danach kann man die Dinge wegwerfen oder behalten.


Gruß Steffen

Antwort 2 von hallogen

Wünsch dem Postboten einen schönen guten Tag und schick in mit dem Paket wieder weg und gut.
Bloß nichts annehmen das ist womöglich noch ein Einverständnis.

Antwort 3 von GünnyMorle

Zitat:
Wünsch dem Postboten einen schönen guten Tag und schick in mit dem Paket wieder weg und gut.
Bloß nichts annehmen das ist womöglich noch ein Einverständnis.


Das ist auch meine Meinung.

lg

Antwort 4 von Nessus

Hi,

das ist IMHO leider falsch......
Es muß nicht zwingend ein Vertrag mit einer Unterschrift bestätigt werden.
Er hatt eine Auftragsbestätigung erhalten und wenn er nichts dagegen macht, kann es Rechtsgültig werden.
Die Beweislast wird beim Kunde liegen, er muß nachweisen, das er die Bestellung nicht getätigt hat und das dürfte unmöglich sein.
IMHO werden die den Vertrag nicht durchsetzen, aber Inkassoversuche und böse Schreiben über div. Anwälte mit Kosten wird es geben.
Das ist halt mal ein Grenzfall in unserer multimedialen Welt.
Ansonsten könnte jeder alles bestellen und nach belieben wieder irgendwann zurücksenden.
Sicherlich kann ich mich da irren, ich bin kein RAE.
Also besser einen Brief mit einer Kündigung hinsenden.

Nessus

Antwort 5 von Lutz1965

Hallo

also nur mit der "Nicht Annahme" des Pakets ist das mit Freenet nicht aus der Welt. Das Paket ist ja nur die hardware, die Anschlussdaten werden zu dem genannten Zeitpunkt freigeschaltet und dann laufen auch die Nutzungsgebühren.

Ich würde mich mit freenet in verbindung setzen und den Sachverhalt klären.....wenn das nicht hilft, Rechtsanwalt zur Rate ziehen.

Gruss

Lutz

Antwort 6 von hallogen

Wenn ich eine Benachrichtigung über einen Autogewinn erhalte oder Urlaubsreise usw. muß ich die auch nicht jedesmal per Einschreiben abbestellen .

Antwort 7 von Nessus

@hallogen
Leute mit deiner Einstellung schreien dann aber auch als erste, wenn sie wirklich mal in Beweisnot sind.


Nessus

Antwort 8 von Griemokhan

Stornieren ist m.E. kein guter Rat:
Sowas tut doch nur ein einstiger Auftraggeber.
Wer storniert, storniert seinen Auftrag.
Eines Anderen Auftrag kann man selber nicht stornieren.

Ein quittiertes Fax an Freenet sollte ebenso rechtsverbindlich sein wie ein Einschreiben, wenn ihm die Euronen weh tun.

Antwort 9 von MCC1

Hallo,
Zitat:
Ich hab ihm geraten, die Freenet-Hotline anzurufen und die Annahme der per Post geschickten Hardware zu verweigern, wenn sie denn kommt. Die Freenet-Hotline wiederum meinte, er solle einen Brief (-> per Einschreiben) an sie schicken und darin die Bestellung stornieren.


Das halte ich für nicht ganz richtig, er sollte der Auftragsbestätigung widersprechen und ersatzweise stornieren, da er ja nie bestellt hat.
Kostenfrei???
Nee, da sehe ich keine Möglichkeit. Es sei denn, er findet heraus wer der Spassvogel war.
Schliesslich sind hier zwei beschissen, Freenet und er, also warum sollte Freenet auch noch seine Kosten übernehmen?
Wenn man eine Rechnung für eine Ware erhält die man nie bestellt hat oder erhalten hat, muss man ihr auch widersprechen, ansonsten kann der Rechnungsaussteller eine Pfändung beantragen. Zum Schluss muss man die Sache dann natürlich nicht bezahlen, aber man hat jede Menge Scherereien, die einem keiner bezahlt.
Also Einschreiben schicken und ein Bier weniger trinken ;-)
Gruss
Stefan

Antwort 10 von MCC1

Griemo,
warst etwas schneller ;-)

Antwort 11 von hallogen

@Nessus
A6? Nachts ist es dunkler als draußen?
Ich komm so schnell nicht in Beweisnot . Wenn mich jemand bescheißen will sag ich im wo er mich was kann und für den Rest hab ich vorgefertigte Schreiben im Pc.
Meißt reicht das erstere leider nicht immer.

Antwort 12 von Nessus

@hallogen
Du bist doch etwas Naiv. Unserem Rechtssystem dürften deine Briefe rechte egal sein. So wie Grimo schrieb ein Fax, sollte ausreichen.
Also senden kluge Leute vorab ein Fax und die Sache ist geklärt. Dumme Leute warten und schreinen dann nach Gerechtigkeit.
Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist bei uns ein riesen Unterschied.

Nessus

Antwort 13 von Mickey

@Heiko,
um einen Vertrag wirksam zu schließen, benötigt man ein Angebot und die Annahme desselben. Bei Fernabsatzverträgen steht dir grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Auf welche Möglichkeiten des Widerrufrechts wird in dem Freenet Anschreiben hingewiesen?
Dein Freund soll sich einfach mal ins BGB und die §312d und §355 ff einlesen.

Edit: Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 14 von tinaP

Zitat:
um einen Vertrag wirksam zu schließen, benötigt man ein Angebot und die Annahme desselben. Bei Fernabsatzverträgen steht dir grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Auf welche Möglichkeiten des Widerrufrechts wird in dem Freenet Anschreiben hingewiesen?


Der erste Satz ist richtig. Die Schlussfolgerung falsch. Wo keine Annahme (hier geht es um eine Willenserklärung, nicht um eine Paketannahme), da kein wirksamer Vertrag. Also kann ich auch nix Widerrufen, ist ja nichts da was Widerrufen wedern kann. Insofern haben Antworten 8 und 9 recht.

Man muss natürlich Freenet darauf hinweisen. Ich sehe keine Rechtsgrundlage mit der die dann noch Rechnungen stellen oder sonstige Ansprüche geltend machen können. (die Hardeware sollte natürlich zurück geschickt werden.)

Und wie A9 schon schreibt, die Kosten werden wohl an beiden hängen bleiben. So ist das nun einmal, wenn man vera... wird.

Ich würde dennoch versuchen, alles Auslagen von freenet zurück zu bekommen. Vielleicht sind die ja nett. Wenn nicht, Pech gehabt.

tina

Antwort 15 von Mickey

@Tina,
grundsätzlich richtig, nur versuche ich beide Möglichkeiten aufzuzeigen. Momentan geht (aus welchen für uns nicht nachvollziehbaren Gründen) Freenet von einem Vertrag aus, und dieser ist in sich schon grundsätzlich widerrufbar.


Edit: Ein Rechtsproblem sollte möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle herangetragen werden! Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 16 von Nessus

Zitat:
Freenet von einem Vertrag aus, und dieser ist in sich schon grundsätzlich widerrufbar

Stimmt, du mußt nur nachweisen, das der Vertrag nicht mit deinem Wissen geschlossen wurde und das wird schwer.....


Nessus

Antwort 17 von Yossarian

Ein paar Gedankenübungen zur Auflockerung:
Zitat:
Beispieldefinition Vertrag:
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus zwei übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen besteht.

Es gibt keine Willenserklärung des "Freundes". Demzufolge ist kein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen. Also muß er auch nichts stornieren/widerrufen.

Er kann eigentlich nichts stornieren, was er gar nicht bestellt hat.
Oder umgekehrt:
Wenn er storniert, dann würde er damit sozusagen ZUGEBEN, daß er vorher etwas bestellt hat! Schön blöd.

Und die die Beweislast liegt dabei eindeutig bei Freenet. Sonst könnte ja jeder kommen...
Man muß nicht beweisen, daß man etwas NICHT bestellt hat. Der andere muß beweisen, DASS man etwas bestellt hat. Dürfte Freenet schwerfallen...

Und eine teure Hotline würde ich da schon gar nicht anrufen. Allerhöchstens eine Mail schreiben.

Die Hardware entweder gar nicht erst entgegennehmen oder als "unverlangt zugesandte Ware" behandeln.

Wiki-Vertrag:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Yossarian

Antwort 18 von Yossarian

Zitat:
Stimmt, du mußt nur nachweisen, das der Vertrag nicht mit deinem Wissen geschlossen wurde und das wird schwer...

Eben nicht. Andersrum wird ein Schuh draus...

Yossarian

Antwort 19 von Nessus

Wenn Du meinst......
Dann schaue dir mal die aktuelle Rechtsprechung an, da hast du andauernd Fälle, wo du sicher bist, das es anderst herum ist.
Außerdem würde damit das gesamte System der Onlinebestellung ausgehebelt werden, da jeder alles irgendwann mal stornieren kann.
Im übrigen ist der Verweis auf Wikipedia IMHO doch recht schlecht, da Wikipedia absolut keine Rechtsberatung macht und du weißt wirklich nicht wer das reinschreibt.
Ich würde anstatt Gefahr zu laufen das es nicht so ist, doch ein Fax/Brief hinsenden. Das ist 5 Min. arbeit, aber dannach ist Ruhe.

Nessus

Antwort 20 von Yossarian

Zitat:
Dann schaue dir mal die aktuelle Rechtsprechung an, da hast du andauernd Fälle, wo du sicher bist, das es anderst herum ist.

Diese Aussage kannst du sicherlich mit ein paar konkreten Fällen (am besten mit Aktenzeichen o.ä.) untermauern, oder?
Die schaue ich mir dann gerne an ;-)
Zitat:
Ich würde anstatt Gefahr zu laufen das es nicht so ist, doch ein Fax/Brief hinsenden. Das ist 5 Min. arbeit, aber dannach ist Ruhe.

Sagte ich doch auch. Eine E-Mail reicht. Jedenfalls nichts, was zusätzlich Geld kostet.

Wenn ein Anbieter nicht gewährleisten kann, daß sein Bestellsystem vor solch einem trivialen Betrug sicher ist, dann ist das ganz allein seine Schuld.

Warum gibt es z.B. beim Online--Banking das System von PIN+TAN?
Wegen Sicherheit und Beweiskraft. Damit eben nicht irgendjemand mit falschen Namen, Adreßangaben und E-Mail-Adressen fremde Konten manipulieren kann.

Yossarian

Antwort 21 von Heiko1985

Zitat:
Warum gibt es z.B. beim Online--Banking das System von PIN+TAN?
Wegen Sicherheit und Beweiskraft. Damit eben nicht irgendjemand mit falschen Namen, Adreßangaben und E-Mail-Adressen fremde Konten manipulieren kann.

Yossarian
Das trifft den Nagel auf den Kopf! Durch PIN und TAN wird der rechtmäßige Nutzer identifiziert, der zuvor von der Bank lizensiert wurde.
Bei den meisten Onlineshops dagegen braucht man keinerlei korrekte Informationen über die eigene Person zu hinterlegen. Dieses System lädt zum Missbrauch ein. Ich finde, da sollte komplett umgedacht werden.

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