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Paket mit Unterschrift angenommen und nun ?
Frage
Guten Tag
Ich wurde vor nunmehr gut 4 Wochen von der Post-frau,(-zustellerin) gefragt ob ich ein Paket für Herrn Müller
annehmen würde. Hab ich natürlichgetan - wie es sicher fast jeder tun würde ausser einigen die es nütürlich viel besser gewußt hätten und sowas niemals tun würden. Herr Müller bekommt dann einen Zettel in der Briefkasten wo das Paket abzuholen ist.
Nun mein Dilemma: Herr Müller meldet sich nicht und ist auch auf Nachfrage schon lange Zeit nicht mehr gesehen worden.
In meiner grenzenlosen Naivität und Unkenntnis der deutschen Rechtsprechung frag ich nun : was nun, muß ich das Paket bis in alle Ewigkeit zur Abholung bereithalten, gehört mir irgend wann der Inhalt? (von HSE und ganz leicht
warscheinlich Diamantring oder Perlenkette:-)
Antwort 1 von toshi
Was geschieht mit „unanbringlichen“ Sendungen?
Eine Sendung ist „unanbringlich“, wenn sie weder beim Empfänger noch beim Absender zugestellt werden kann. Bei der Deutschen Post AG werden solche Sendungen bis zu 6 Monate aufbewahrt - Briefe bei der Briefpostermittlungsstelle in Marburg und Pakete bei der Frachtpostermittlungsstelle in Bamberg -, um dem Eigentümer einer vermissten Sendung die Möglichkeit der Nachforschung zu geben. Danach werden Sendungen mit verwertbarem Inhalt versteigert oder an einen privaten Verwerter veräußert. Der Verwerter ist dann verpflichtet, Sendungsinhalte mit personenbezogenen Daten zu vernichten.
[Rechtsgrundlage: § 39 Postgesetz]
gib se einfach wieder bei der post ab
aber mit unterschrift des annehmenden beamten
Eine Sendung ist „unanbringlich“, wenn sie weder beim Empfänger noch beim Absender zugestellt werden kann. Bei der Deutschen Post AG werden solche Sendungen bis zu 6 Monate aufbewahrt - Briefe bei der Briefpostermittlungsstelle in Marburg und Pakete bei der Frachtpostermittlungsstelle in Bamberg -, um dem Eigentümer einer vermissten Sendung die Möglichkeit der Nachforschung zu geben. Danach werden Sendungen mit verwertbarem Inhalt versteigert oder an einen privaten Verwerter veräußert. Der Verwerter ist dann verpflichtet, Sendungsinhalte mit personenbezogenen Daten zu vernichten.
[Rechtsgrundlage: § 39 Postgesetz]
gib se einfach wieder bei der post ab
aber mit unterschrift des annehmenden beamten
Antwort 2 von toshi
Das Postgeheimnis kann nur durch Mitarbeiter von Postdienstunternehmen verletzt werden. Dieses Vergehen wird mit Geldstrafe oder Gefängnis mit bis zu 5 Jahren bestraft.
[Rechtsgrundlage: § 39 Postgesetz; § 206 StGB]
also nicht öffnen ....grins
[Rechtsgrundlage: § 39 Postgesetz; § 206 StGB]
also nicht öffnen ....grins
Antwort 3 von hallogen
Zitat:
gib se einfach wieder bei der post ab
aber mit unterschrift des annehmenden beamten
gib se einfach wieder bei der post ab
aber mit unterschrift des annehmenden beamten
Welch Beamten? Gibt es die da immer noch?
Auf das Gesicht der "penny-Markt-Postshop-Beamtin" bin ich schon gespannt wenn ich da mit dem Paket aufkreuze.
Ne Ne denn warte ich lieber selber noch ein paar Wochen auf Herrn Müller.
Antwort 4 von quak
Im Zweifelsfall steht doch irgendwo ein Absender auf dem Paket, oder?
Vielleicht kann man den ja irgendwie erreichen und nachfragen, wie es ihm am liebsten wäre. Womöglich lässt er es sich ja unfrei zurückschicken...
"quak" macht der Frosch
Vielleicht kann man den ja irgendwie erreichen und nachfragen, wie es ihm am liebsten wäre. Womöglich lässt er es sich ja unfrei zurückschicken...
"quak" macht der Frosch
Antwort 5 von Letterman
Also wenn das Postgeheimnis nur durch Mitarbeiter von Postdienstunternehmen verletzt werden kann, kannst du das Paket ruhig aufmachen. Es sei denn, du bist Mitarbeiter eines Postdienstunternehmens. Dann würdest du das Postgeheimnis verletzen.
Antwort 6 von uuu1
Zitat:
Also wenn das Postgeheimnis nur durch Mitarbeiter von Postdienstunternehmen verletzt werden kann, kannst du das Paket ruhig aufmachen. Es sei denn, du bist Mitarbeiter eines Postdienstunternehmens. Dann würdest du das Postgeheimnis verletzen.
Also wenn das Postgeheimnis nur durch Mitarbeiter von Postdienstunternehmen verletzt werden kann, kannst du das Paket ruhig aufmachen. Es sei denn, du bist Mitarbeiter eines Postdienstunternehmens. Dann würdest du das Postgeheimnis verletzen.
Und wo is da jetzt die Logik ?
Antwort 7 von Logik
die Logik steht in Antwort 5
Antwort 8 von Logik1
oder frag SPOK !
Antwort 9 von Letterman
Meine Antwort #5 bezog sich auf die Aussage von Antwort #2
Antwort 10 von toshi
der mitarbeiter ist berechtigt weil er von seinem unternehmen beauftragt ist ...das heißt aber nicht das das jeder postler darf weil die eben nicht die berechtigung haben ...dazu gibt es extra personal
Antwort 11 von Griemokhan
Nicht dass der Inhalt schon schimmelt ...
Antwort 12 von reverendraven
Horch mal dran, ob was tickt? (wenn ja gib es ganz schnell zurück, und wenn nein - auch!)
revrav
(raaakkh macht der rabe)
revrav
(raaakkh macht der rabe)

